Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 30.11.2005, Nr.: 186/2005 Jutta Schümann: Kein Sozialdumping in den Heimen! ,,Wir brauchen weiterhin ein bundeseinheitliches Heimgesetz. Unterschiedliche Regelungen in den Ländern hätten negative Folgen für die Heimbewohnerinnen und bewohner. Und sie wären insbesondere für überregional tätige Heimbetreiber mit mehr Bürokratie und höheren Kosten verbunden. Eine Zuständigkeit der Länder würde bundeseinheitliche Qualitätsstandards in Frage stellen", befürchtet die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Jutta Schümann. Sie bezieht sich auf die im Berliner Koalitionsvertrag genannte Verlagerung des Heimrechts auf die Länderebene. ,,Das Heimgesetz ist ein wichtiges Instrument, um die Interessen der Menschen, die in Heimen leben, und ihrer Angehörigen zu wahren. Deshalb muss die Qualität der Heimversorgung erhalten bleiben", so die Politikerin. Neben dem Heimgesetz selbst wären auch die Heimpersonalverordnung und die Heimmindestbauverordnung von einer Übertragung auf die Länder betroffen. ,,Bei Länderzuständigkeit hätte ich die Sorge, dass ein unangemessener Sozialleistungswettbewerb zu Lasten älterer, behinderter und hilfebedürftiger Menschen entsteht. Wir brauchen aber bundesweit einheitliche Standards in der Altenhilfe und kein Sozialdumping", sagt Jutta Schümann. Das Vertrauen in die Heimunterbringung müsse gesichert werden; dazu könnten Mindeststandards, die für alle gelten und nicht unterschritten werden dürfen, beitragen. ,,Mit der ­ übrigens auf Länderinitiative - 2002 in Kraft getretenen Novelle des Heimgesetzes hat die Bundesregierung Maßstäbe gesetzt. So wurden die Rechtsstellung der SchleswigHolstein Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2- Heimbewohner, Eingriffsmöglichkeiten der Heimaufsicht und die Zusammenarbeit von Heimaufsicht, MDK, Pflegekassen und Trägern der Sozialhilfe verbessert und die Mitwirkungsmöglichkeiten des Heimbeirats gestärkt", erläutert Jutta Schümann. ,,Ich sehe nicht ein, weshalb man dies durch Überführung in Länderzuständigkeit aufgeben sollte. Dann hätten wir im schlimmsten Fall 16 unterschiedliche Regelungen, die hinter dem, was wir jetzt haben, zurückbleiben."