Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 30.11.2005, Nr.: 186/2005 Jutta Schümann: Kein Sozialdumping in den Heimen! ,,Wir brauchen weiterhin ein bundeseinheitliches Heimgesetz. Unterschiedliche Rege- lungen in den Ländern hätten negative Folgen für die Heimbewohnerinnen und - bewohner. Und sie wären insbesondere für überregional tätige Heimbetreiber mit mehr Bürokratie und höheren Kosten verbunden. Eine Zuständigkeit der Länder würde bun- deseinheitliche Qualitätsstandards in Frage stellen", befürchtet die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Jutta Schümann. Sie bezieht sich auf die im Berliner Koalitionsvertrag genannte Verla- gerung des Heimrechts auf die Länderebene. ,,Das Heimgesetz ist ein wichtiges In- strument, um die Interessen der Menschen, die in Heimen leben, und ihrer Angehöri- gen zu wahren. Deshalb muss die Qualität der Heimversorgung erhalten bleiben", so die Politikerin. Neben dem Heimgesetz selbst wären auch die Heimpersonalverordnung und die Heimmindestbauverordnung von einer Übertragung auf die Länder betroffen. ,,Bei Länderzuständigkeit hätte ich die Sorge, dass ein unangemessener Sozialleistungs- wettbewerb zu Lasten älterer, behinderter und hilfebedürftiger Menschen entsteht. Wir brauchen aber bundesweit einheitliche Standards in der Altenhilfe und kein Sozial- dumping", sagt Jutta Schümann. Das Vertrauen in die Heimunterbringung müsse gesi- chert werden; dazu könnten Mindeststandards, die für alle gelten und nicht unterschrit- ten werden dürfen, beitragen. ,,Mit der ­ übrigens auf Länderinitiative - 2002 in Kraft getretenen Novelle des Heimge- setzes hat die Bundesregierung Maßstäbe gesetzt. So wurden die Rechtsstellung der Schleswig- Holstein Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2- Heimbewohner, Eingriffsmöglichkeiten der Heimaufsicht und die Zusammenarbeit von Heimaufsicht, MDK, Pflegekassen und Trägern der Sozialhilfe verbessert und die Mit- wirkungsmöglichkeiten des Heimbeirats gestärkt", erläutert Jutta Schümann. ,,Ich sehe nicht ein, weshalb man dies durch Überführung in Länderzuständigkeit aufgeben soll- te. Dann hätten wir im schlimmsten Fall 16 unterschiedliche Regelungen, die hinter dem, was wir jetzt haben, zurückbleiben."