PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: Zentrale: Telefax: Mobil: E-Mail: Internet: 0431/988-1503 0431/988-1500 0431/988-1501 0172/541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene.de Nr. 421.05 / 28.12.2005 Sicher ist nur, dass sie wenig weiß Die Große Koalition erwartet sich durch die Zusammenführung Kommunaler Verwaltungen erhebliche strukturelle Einsparungen. Der finanzpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Klaus Müller, hat in einer Kleinen Anfrage (Drucksache 16/451) nachgefragt, auf welchem Wissensstand die Landesregierung dabei agiert. Zur Antwort auf seine Anfrage erklärt der Abgeordnete: Für eines der wesentlichen Reformvorhaben der Großen Koalition ist der Kenntnisstand über reale Einsparungen von kommunalen Verwaltungszusammenschlüssen erschreckend gering. Während in der vergangenen Legislaturperiode fünf Zusammenschlüsse stattgefunden haben, waren es in diesem Jahr immerhin zwei (Amt Wilstermarsch und Amt Wiedingharde). Für das Jahr 2006 sind der Landesregierung lediglich zwei weitere Zusammenschlüsse bekannt (Amt Eiderstedt und Amt Trave-Land). Die Landesregierung hat keine eigenen Berechnungen der möglichen Effizienzgewinne vorgenommen, sondern stützt sich ausschließlich auf einen Bericht des Landesrechnungshofes aus dem Jahre 2003. Weiterhin hat die Regierung keine Ahnung, welche realen Effizienzgewinne in diesen Fällen erzielt wurden. Zwar merkt sie zurecht an, dass die ,,Entwicklung der Verwaltungskosten der Kommunen von unterschiedlichen Faktoren abhängt". Der Verweis, dass eine Ermittlung der Effizienzgewinne ,,die Kommunen mit einem erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand belasten würde", ist jedoch in Anbetracht der Bedeutung der Verwaltungsstrukturreform für die Landesregierung ausgesprochen unbefriedigend. 1/2 Wenn die Landesregierung ab 2007 die Zusammenschlüsse per Gesetz zwangsweise regeln will, muss sie ihre Vorstellungen dazu wesentlich fundierter begründen können, als sie bisher in der Lage ist. Wir wollen nicht erleben, dass wie bei der Amtsgerichtsreform erst im laufenden Prozess umgesteuert wird, oder wie bei Herrn Stegners Finanzamtsreform wesentliche Teile von seinem Amtsnachfolger wieder korrigiert werden müssen. Aus grüner Sicht greift die von der Landesregierung vorgeschlagene Mindestgröße eines Amtes von 8000 EinwohnerInnen zu kurz, um alle Aufgaben, die den Bürger betreffen, nach unten verlagern zu können. Wir halten eine Größe von 20.000 EinwohnerInnen für erforderlich. ***