9/2006 Kiel, 23. Januar 2006 Vorschau auf die 9. Tagung des Landtages: Debatte zur Reform des Föderalismus Kiel (SHL) ­ Am kommenden Mittwoch beginnt der Landtag um 10:00 Uhr mit seiner 9. Tagung, die bis Freitag Mittag dauern wird. Zu Beginn befasst sich das Parlament im Rahmen einer Fragestunde mit der Unabhängigkeit des Landesnaturschutzbeauftragten. Die Landesregierung soll darüber Auskunft geben, wie sie diese Unabhängigkeit in Zukunft gewährleisten will. Eingereicht hat diese Frage der Abgeordnete Karl-Martin Hentschel von den GRÜNEN. Hintergrund ist der Rücktritt des Landes-Naturschutzbeauftragten Roger Asmussen, der seinen Posten Anfang Januar nach nur einem halben Jahr Amtszeit niedergelegt hat. Der ehemalige CDU-Landtagsabgeordnete, Finanz- und Wirtschaftsminister hat als Grund für diese Entscheidung unter anderem angegeben, dass das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume seine Unabhängigkeit nicht genügend geachtet habe. Er plädierte dafür, den beauftragten künftig beim Landtag anzusiedeln. Danach geht es 90 Minuten lang um die Reform des Föderalismus. Dazu haben CDU und SPD in einem gemeinsamen Antrag (Drs. 16/484) sowie die FDP-Fraktion (Drs. 16/505) einen Bericht der Landesregierung erbeten. Grund der aktuellen Debatte: Die Große Koalition in Berlin unternimmt in ihrem Koalitionsvertrag einen erneuten Anlauf zur Entflechtung der bundesstaatlichen Ordnung. Geplant ist, insgesamt 14 so genannte "Materien" aus dem Bereich der Rahmengesetzgebung des Bundes (Artikel 75 Grundgesetz) herauszulösen und an die Länder zu übergeben. Hierzu zählen: die Bildungs- und Hochschulpolitik. Die Länder sollen Hochschulzugang und Abschlüsse in eigener Regie gestalten können. Der Bund würde sich aber weiterhin an Hochschulbau, Forschungsförderung und Hochschulplanung beteiligen. 2 die Umweltpolitik. Im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege sollen die Länder eigenständige Regeln treffen können. - der Öffentliche Dienst. Die Länder sollen künftig allein für die Besoldung und Altersversorgung ihrer Beamten zuständig sein. Die schleswig-holsteinische Landesregierung hält sich in Bezug auf ihr Abstimmungsverhalten im Bundesrat bislang bedeckt. Insbesondere die Übertragung des Beamtenrechts ist im Norden umstritten. Es folgt eine Verfassungsdebatte: Die drei Oppositionsparteien beantragen eine Änderung der Landesverfassung, die bei Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Abgeordneten wirksam wird. Kernpunkt der Vorschläge ist die Einführung eines Landesverfassungsgerichts, das anstelle des bislang in Artikel 44 aufgeführten Bundesverfassungsgerichts als höchste juristische Instanz des Landesrechts fungieren soll. Schleswig-Holstein ist bislang das einzige Bundesland ohne eigenes Verfassungsgericht. Darüber hinaus wollen die drei Oppositionsparteien den Schutzinteressen verschiedener Bevölkerungsgruppen Verfassungsrang einräumen. So sollen die rund 5.000 Sinti und Roma im Lande neben den Dänen und den Friesen ,,Schutz und Förderung" gemäß Artikel 5 genießen. In neu einzufügenden Artikeln 5a und 6a werden zudem Menschen mit Behinderungen, Kinder und Jugendliche sowie Pflegebedürftige erwähnt. In Artikel 7 soll der Tierschutz neben den ,,natürlichen Grundlagen des Lebens" gesondert aufgeführt werden. Um Organspenden geht es danach auf Antrag der FDP: Die Liberalen legen dem Landtag den Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Transplantationsgesetz des Bundes aus dem Jahr 1997 vor (Drs. 16/501). Er soll an die Stelle der entsprechenden Landesverordnung aus dem Jahr 1999 treten und enthält zwei wesentliche Änderungen gegenüber der aktuellen Verfahrensweise mit Organspenden: Demnach soll für jedes Transplantationszentrum, das Lebendspenden betreut, eine Prüfkommission eingerichtet werden. Bislang gibt es lediglich eine einzige Gutachterkommission bei der Landesärztekammer. Aufgabe der Kommission ist es, zu prüfen, ob der Spender fähig und geeignet ist und sich der Organspende freiwillig unterzieht. Zudem regt die FDP die Einsetzung eines Arztes als Transplantationsbeauftragten in jeder Klinik mit Intensivbetten an. Am Nachmittag berichtet die Landesregierung dem Parlament über die Weiterentwicklung des Schulsystems in Schleswig-Holstein (Drs. 16/495). Eckpunkte dieser Neuordnung im Laufe der Legislaturperiode bis 2010 bilden die Einführung der Gemeinschaftsschule neben den Schulen des gegliederten Schulwesens, die Neuordnung der gymnasialen Oberstufe (Zentralabitur, Abitur nach 12 Jahren, Profiloberstufe) und die Weiterentwicklung der beruflichen Schulen zu Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ). Die kleinteilige Schulträger-Struktur soll zugunsten eines ,,Systems von Nahbereichs-Schulverbänden" aufgebrochen werden. Gegen die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungen spricht die FDP sich in einem Antrag an den Landtag aus (Drs. 16/472), der anschließend beraten wird. Hintergrund ist ein Beschluss der EUJustizminister, die Datenspeicherung zu erweitern. Nach dem Willen der FDP soll - 3 die Landesregierung im Bundesrat gegen Gesetzesvorlagen stimmen, die eine solche Erweiterung in nationales Recht umsetzen. Anschließend geht es um die Beratungsstellen Frau & Beruf im Landes. Auf Antrag der GRÜNEN (Drs. 16/338) berichtet die Landesregierung über die aktuellen Planungen hierzu. Dabei geht es insbesondere um die Frage, wie ein Beratungsangebot nach dem Fortfall der Förderung mit EU-Geldern gesichert werden kann. Es folgt ein weiteres Thema der Arbeitsmarktpolitik: die Kombilöhne. SSW und Grüne legen dem Landtag dazu zwei unterschiedliche Anträge (Drs. 16/502, 16/527) vor. Während der SSW sich dafür ausspricht, Schleswig-Holstein als Musterregion für zeitlich begrenzte Kombilohn-Modelle auszuweisen, lehnen die Grünen diesen Vorschlag als ineffizient und bürokratisch ab. Einig sind sich die beiden Oppositionsparteien jedoch darin, dass die Lohnnebenkosten gesenkt werden sollten, und dass jedem Arbeitslosen innerhalb eines Jahres ein Arbeits- oder Qualifizierungsangebot gemacht werden solle. Aus aktuellem Anlass befasst sich der Landtag auf Antrag des SSW danach nochmals mit der EU-Richtlinie über die Dienstleistungen im Binnenmarkt (Drs. 16/503). Hintergrund: Die umstrittene Richtlinie sieht die Freizügigkeit für Dienstleistungen in Europa vor. Kritiker befürchten Lohndumping und den Verlust heimischer Arbeitsplätze. Gestritten wird in erster Linie darum, ob ­ vor allem osteuropäische ­ Arbeitskräfte ihre Dienste zu den Niedriglöhnen ihres Herkunftslandes anbieten dürfen (das so genannte Herkunftslandprinzip) oder ob sie sich den Tarifen des Ziellandes unterwerfen müssen. Zu den betroffenen Branchen zählen der pflegerische Bereich oder der Bau-Sektor. Am 14. Februar will das EU-Parlament in Straßburg erneut über die Richtlinie beraten. Die Landesregierung soll sich beim Bund für die Ablehnung der Richtlinie stark machen. Am Donnerstag, 26. Januar 2006, geht es auf Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Erster Lesung zunächst um die Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Drs. 16/519). Eltern sollen künftig gesetzlich dazu verpflichtet sein, ihre Kinder zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat gesundheitlich untersuchen zu lassen. Dadurch sollen körperliche und seelische Defizite früher erkannt werden. Die Oppositionsfraktion bemängelt, dass bei dem geltenden System der freiwilligen Vorsorge rund ein Viertel der Kleinkinder nicht untersucht werde. In einem zusätzlichen Antrag (Drs. 16/518) fordern die GRÜNEN insgesamt den Ausbau der Frühförderung für Kinder. Anschließend wird ein Bericht der Landesregierung über eine Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete (Drs. 16/497) im Parlament diskutiert. Darin betont die Regierung, sie nutze auch weiterhin die Spielräume des Aufenthaltsgesetzes, um aus humanitären Gründen einen Aufenthalt zu ermöglichen. Die Zahl der in Schleswig-Holstein Geduldeten (befristet von der Abschiebung in ihr Heimatland befreiten) belief sich zum 30. Juni 2005 laut Bericht auf knapp 3.000 Personen. Insbesondere für langjährig geduldete Ausländerinnen und Ausländer wird eine dauerhafte Bleiberechtsregelung angestrebt. 4 Nächstes Thema ist die elektronische Fußfessel für sogenannte Hassprediger. Dazu hat die FDP einen Antrag eingebracht (Drs. 16/506), in dem sie diese Methode ablehnt. Die Landesregierung wird aufgefordert, im Bundesrat ebenfalls gegen entsprechende Gesetzesinitiativen anderer Bundesländer zu stimmen. Danach geht es um das Investitionsprogramm der Bundesregierung, über dessen Auswirkungen CDU und SPD einen mündlichen Bericht der Landesregierung erbitten (Drs. 16/507). Hintergrund: Das Bundes-Kabinett hat Anfang des Jahres ein Maßnahmen-Paket zur Belebung der Konjunktur vorgestellt, das durch Mehrausgaben sowie Steuer-Erleichterungen für Bürger und Wirtschaft ein Gesamtvolumen von 25 Milliarden Euro für die Jahre 2006 bis 2009 erreichen soll. Eine Familienverträglichkeitsprüfung für Schleswig-Holstein fordert die FDPFraktion in einem Antrag (Drs. 16/515). Verordnungen und Gesetze sollen demnach auf ihre Familienverträglichkeit hin überprüft werden. Wie das geschehen kann, soll die Regierung dem Landtag in seiner 13. Tagung (31.5. - 2.6.06) berichten. Am Nachmittag geht es auf Antrag der FDP (Drs. 16/390) und der GRÜNEN (Drs. 16/509) um den Flugplatz Kiel-Holtenau. Die FDP fordert einen mündlichen Regierungsbericht über die Perspektiven des Flughafens. Hintergrund ist das Ende Dezember vorgestellte Luftverkehrskonzept für Hamburg und Schleswig-Holstein, in dem die Gutachter empfehlen, ,,das laufende Ausbauverfahren vorläufig zu beenden und einen möglichen Ausbau zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu prüfen." Vor diesem Hintergrund treten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Antrag für ein Ende der Planungen ein. Stattdessen fordern sie eine Bahn-Anbindung Kiels an den Hamburger Airport Fuhlsbüttel im 30-Minuten-Takt. Nächstes Thema ist die Ausweisung von Vogelschutzgebieten auf Eiderstedt und in der Eider-Treene-Sorge-Region. Die FDP fordert die Landesregierung in ihrem Antrag (Drs. 16/520) dazu auf, über ihre Pläne zur Ausweisung von Natura 2000-Schutzgebieten an der schleswig-holsteinischen Westküste zu berichten. Umweltminister Christian von Boetticher (CDU) hat in der letzten Woche angekündigt, statt der bisher geplanten 19.800 Hektar auf der Halbinsel Eiderstedt nur noch 2.700 Hektar als Vogelschutz-Gebiet an die EU zu melden. Diese Ankündigung war bei Naturschutzverbänden, aber auch bei SPD und GRÜNEN im Landtag, auf Kritik gestoßen. Die betriebliche Ausbildung in Schleswig-Holstein war Gegenstand eines Regierungsberichtes (Drs. 16/322), der bereits im Bildungsausschuss beraten wurde. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum, ihn zur Kenntnis zu nehmen. Daraus einige Fakten: In Schleswig-Holstein sind in vergangenen Jahr 18.583 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen worden. Anfang Oktober waren noch 865 Jugendliche auf der Suche nach einer Lehrstelle. Gleichzeitig waren 550 Plätze noch nicht besetzt. Mit dieser Bilanz steht Schleswig-Holstein im Bundesvergleich an der Spitze. Ein Grund für diesen Spitzenplatz ist das Bündnis für Ausbildung, in dem seit 1997 Wirtschaftskammern, Arbeitsagenturen und Gewerkschaften zusammenarbeiten. Demgegenüber kritisiert der DGB, die Zahl der unversorgten Jugendlichen sei im Ver- 5 gleich zum Vorjahr um 7,5 Prozent gestiegen, während die Zahl der gemeldeten Lehrstellten gleichzeitig gesunken sei. Danach berichtet die Landeregierung über die Umsetzung des Kinder- und Jugend-Aktionsplans Schleswig-Holstein (Drs. 16/416). Dieser Aktionsplan wurde im Juni 2005 von Jugendministerin Gitta Trauernicht (SPD) der Öffentlichkeit vorgestellt. Ziel ist es, durch die Kooperation von Land, Kommunen, Wirtschaft, Vereinen und Verbänden den neuen Herausforderungen der Kinder- und Jugendpolitik zu begegnen ­ etwa der im Armutsbericht der Bundesregierung aufgezeigten wachsenden Kluft zwischen Arm und Reich. Mit dem Aktionsplan soll fach- und ressortspezifisches Denken zugunsten eines konstruktiven Miteinanders überwunden werden. Die trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit ist das nächste Beratungsthema: Die Landesergierung berichtet auf SSW-Initiative über den Stand der Kooperation (Drs. 16/418). Die ,,trilaterale Zusammenarbeit zum Schutz des Wattenmeeres" der Niederlande, Dänemarks und der Bundesrepublik Deutschland basiert auf der ,,Gemeinsamen Erklärung zum Schutz des Wattenmeeres" aus dem Jahre 1982. Grundgedanke ist, dass es sich beim Wattenmeer um einen einzigartigen, schützenwerten Lebensraum handelt, der eine grenzüberschreitende ökologische Einheit darstellt. Die Partner arbeiten auf verschiedenen Ebenen zusammen, unter anderem auf den alle drei bis vier Jahre stattfindenden Regierungskonferenzen sowie in einem gemeinsamen Sekretariat mit Sitz in Wilhelmshaven. Die Regierung wertet die Zusammenarbeit insgesamt als großen Erfolg. Am Freitag, 27. Januar 2006, berät der Landtag zu Beginn über zwei Anträge von SSW (Drs. 16/433) beziehungsweise CDU und SPD (Drs. 16/508) über wirtschaftliche Perspektiven für Schleswig-Holstein. Der SSW macht sich besonders für den Norden Schleswig-Holsteins stark. Er fordert eine Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit Dänemark und spricht sich gegen eine ,,ausschließliche" Ausrichtung des Landes auf Hamburg und gegen die Bildung eines Nordstaates aus. CDU und SPD hingegen sehen in der Bildung einer gemeinsamen Wirtschafts- und Verwaltungsregion mit der Hansestadt die ,,Basis für die gleichwertige wirtschaftliche und soziale Entwicklung aller Landesteile". Einig sind sich beide Anträge in der Forderung nach einem starken Einfluss des Landes bei der Verteilung von EU-Strukturmitteln auch in der neuen Förderperiode ab 2007. Nächster Punkt der Tagung ist der Schutz vor überhöhten Energiekosten. Hierzu liegt ein Regierungsbericht (Drs. 16/419) vor. Hintergrund sind die erheblich gestiegenen Energiepreise. Laut dem Statistischen Bundesamt sind zum Beispiel die Strompreise für Industriekunden im August letzten Jahres im Vergleich zum Vorjahresmonat um 8,3 Prozent gestiegen. Der Gaspreis für Privatkunden hat sich um 9,1 Prozent erhöht. Kritiker aus Politik und Mittelstand machen hierfür die hohen Netzgebühren der vier Energie-Riesen E.on, EnBW. Vattenfall und RWE verantwortlich. 6 Auf Antrag der GRÜNEN berichtet die Landesregierung anschließend über die Arbeit der "Gemeinsamen Servicestellen" für Menschen mit Behinderungen im Lande (Drs. 16/494). Diese Servicestellen sind im Zuge des Sozialgesetzbuches IX ­ gültig seit Juli 2001 ­ aufgebaut worden. Sie werden von den Rehabilitationsträgern (Krankenkassen, Arbeitsagentur, Rententräger, Jugendhilfe, Sozialhilfe) gemeinsam betrieben und sollen Behinderte bei Fragen der medizinischen Rehabilitation, der Zuständigkeiten sowie der Eingliederung ins gesellschaftliche Leben und ins Arbeitsleben unterstützen. Laut Bericht des Sozialministeriums gibt es in Schleswig-Holstein 18 Beratungsstellen an 17 Standorten, die unter der Federführung der Deutschen Rentenversicherung Nord stehen. Der Bericht stellt fest, dass die Servicestellen im Untersuchungszeitraum Januar 2003 bis September 2005 kaum in Anspruch genommen worden sind. Insgesamt wurden in diesen 33 Monaten landesweit 927 Ratsuchende verzeichnet. In der Hälfte der Stellen wurden nicht mehr als 13 Bürger pro Jahr betreut. Dies liegt dem Bericht zufolge daran, dass diese Anlaufpunkte ,,nicht hinreichend bekannt" seien. Letztes Thema der Tagung sind die Palliativmedizin und die Hospizversorgung in Schleswig-Holstein. Dabei geht es um die gesundheitliche Versorgung von Patienten mit einer nicht heilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung und einer geringen Lebenserwartung. Hierzu liegt ein Bericht der Landesregierung vor (Drs. 16/496), der die aktuelle Situation im Lande darstellt. Einige Zahlen daraus: In Kiel, Neumünster, Eutin und Flensburg gibt es in einzelnen Kliniken Palliativstationen mit insgesamt 37 Betten. Einen Lehrstuhl für Palliativmedizin gibt es derzeit nicht. 38 ambulante Hospizgruppen gibt es im Lande sowie fünf stationäre Hospize mit insgesamt 65 Plätzen. In Pinneberg, Preetz und Südtondern sind darüber hinaus stationäre Hospize in Planung. Mit dieser Versorgung liegt Schleswig-Holstein nach Angaben der Landesregierung über dem Bundesdurchschnitt. Weitere Informationen liefert die Landtagspressestelle im Internet unter www.sh-landtag.de bei plenum online. Kiel TV überträgt die Plenartagung wie gewohnt live im Fernsehen. 7 Reihenfolge der Beratung der 9. Tagung Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. TOP Mittwoch, 25. Januar 2006 39 Fragestunde 30 90 30 30 60 30 30 30 30 10:00 10:30 12:00 12:30 15:00 16:00 16:30 17:00 17:30 8 u. Reform des Föderalismus 14 2 3 35 7 38 11 12 Änderung der Verfassung Gesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes Bericht über die Weiterentwicklung des Schulsystems Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungen Beratungsstellen FRAU & BERUF Keine flächendeckenden Kombilöhne ­ Lohnnebenkosten senken und Arbeitslose qualifizieren Ablehnung der EU-Richtlinie über die Dienstleistungen im Binnenmarkt Donnerstag, 26. Januar 2006 4 Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundund heitsdienst ­ Vorfahrt für Kinder ­ Ausbau von Frühför23 derung und Einführung einer verbindlichen Vorsorgeuntersuchung für Zweijährige 37 15 16 20 Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete Keine elektronische Fußfessel als Überwachungsinstrument für sogenannte Hassprediger Investitionsprogramm der Bundesregierung Familienverträglichkeitsprüfung in Schleswig-Holstein 60 10:00 angemeldete Redezeit Voraussichtl. Beginn der Beratung 30 30 30 30 30 60 35 30 30 60 11:00 11:30 12:00 12:30 15:00 15:30 16:30 17:05 17:35 10:00 5 u. Zukunft des Verkehrslandeplatzes Holtenau ­ Anbin18 dung von Kiel an den Flughafen Hamburg sicherstellen 24 25 30 31 Ausweisung von Vogelschutzgebieten auf Eiderstedt und in der Eider-Treene-Sorge-Region Betriebliche Ausbildung in Schleswig-Holstein stärken ­ Prioritäten setzen Aktionsplan Kinder und Jugend Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit Freitag, 27. Januar 2006 6 u. Perspektiven für den Norden Schleswig-Holsteins ­ 17 Gleichwertige wirtschaftliche und soziale Entwicklung für alle Landesteile ­ Gemeinsame Wirtschafts- und Verwaltungsregion Schleswig-Holstein/Hamburg als Chance für alle Landesteile 8 TOP 32 34 36 Schutz vor überhöhten Energiekosten ,,Gemeinsame Servicestellen" gemäß SGB IX Schleswig-Holstein soll Vorreiter in der Palliativmedizin und Hospizversorgung werden angemeldete Redezeit Voraussichtl. Beginn der Beratung 30 30 30 11:00 11:30 12:00 Zu den folgenden Tagesordnungspunkten sind eine Aussprache sowie feste Zeiten des Aufrufs nicht vorgesehen. TOP 10 19 21 22 26 27 28 29 33 Programme für Bildung und Jugend der europäischen Union Situation und Entwicklung der Printmedien in Schleswig-Holstein Zukunft der integrierten Versorgung Kindergesundheitsbericht Bericht zum Verbraucherschutz Keine Privatisierung des deutschen Autobahnnetzes Resolution zur Breitbandinternetversorgung DSL Weiterentwicklung der Beruflichen Schulen unter besonderer Berücksichtigung der Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) Bericht der Landesregierung ­ Universitätsklinikum für das Jahr 2004 Berichterstattung 5 5 5 5 - Die Anträge zu den folgenden Tagesordnungspunkten wurden zurückgezogen: 9 und Finanzielle Auswirkungen der Beschlüsse des Europäischen Rates auf die zukünftige 13 EU-Förderung sowie Europäischer Finanzrahmen 2007 - 2013