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02.02.06
14:57 Uhr
B 90/Grüne

Anne Lütkes zur Kopftuch-Debatte

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de

Nr. 067.06 / 02.02.06



Die Religionsfreiheit sichert nur ein säkularer demokratischer Rechtsstaat
Zu der von Bildungsministerin Erdsiek-Rave angekündigten gesetzlichen Regelung zum Tragen religiöser Symbole in der Schule erklärt die Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Anne Lütkes:
Bei der so genannten „Kopftuch-Debatte“ handelt es sich um eine sehr sensible Abwä- gung von elementaren Grundsätzen unseres Rechtsstaates – der Religionsfreiheit auf der einen Seite und der religiösen wie weltanschaulichen Neutralität des Staates auf der anderen Seite. Deshalb wäre es unverantwortlich, diese Debatte zu nutzen, um sein po- pulistisches Mütchen zu kühlen und anti-islamische Stimmungen zu schüren. Manch schrillen Ton aus den Reihen der Christdemokratie finde ich daher dahermehr als be- fremdlich.
Die schleswig-holsteinischen Grünen haben sich auf einem Parteitag 2005 bei einer ver- antwortlichen Positionsbestimmung gegen das Verbot des Tragens von Kopftüchern in Schulen ausgesprochen. Allerdings gab und gibt es auch bei uns eine relevante Zahl von Mitgliedern, die anderer Ansicht sind. Ich gehöre dazu.
Als Parlamentarierin stehe ich in der Verantwortung, mich der Debatte mit einer klaren Positionsbestimmung zu stellen.


1/2 Der Staat ist zu religiöser Neutralität verpflichtet. Das heißt für mich, dass Symbole, die eine Religionszugehörigkeit ausdrücken, von Lehrerinnen und Lehrern im Schulunterricht nicht getragen werden sollen - das Kopftuch eingeschlossen. Ich bin auch der Ansicht, dass wir hier zu einer klaren gesetzlichen Regelung kommen müssen. Wichtig ist mir da- bei aber die Feststellung, dass die Ablehnung jedweder religiöser Symbolik und jedwe- den Ausdrucks von Weltanschauung an unseren Schulen nicht auf die Ablehnung des Kopftuches reduziert werden kann.
Wenn junge Mädchen aus freiem Willen zu dem Entschluss kommen, ein Kopftuch zu tragen, respektiere ich das. Ich muss aber ebenso dafür Sorge tragen, dass diese Mäd- chen wie alle Schülerinnen und Schüler in einem geschützten Raum die Möglichkeit ha- ben, ihren freien Willen zu entwickeln. Schule muss diesen geschützten Raum bieten.
Unser wichtigstes Ziel ist das tolerante Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft und Religion in unserem Gemeinwesen. Dazu brauchen wir das Verständnis und den Meinungsaustausch zwischen Gläubigen, Andersgläubigen und Nichtgläubigen. Um ein solches Klima der Toleranz zu fördern, bedarf es aber eines Staates, der strikte religiöse Neutralität bewahrt. Das gilt auch für seine Beamten in ihrer Dienstzeit.
Denn Religionsfreiheit sichern kann auf Dauer nur ein Staat, der der Staat jeder Muslimin und jedes Katholiken ist, ein neutraler säkularer demokratischer Rechtsstaat.
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