Nr. 155/06 03. Mai 2006 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Es gilt das gesprochene Wort Europapolitik Manfred Ritzek zu TOP 28: EU-Verfassung muss Menschen überzeugen Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland wird die verantwortungsvolle Aufgabe haben, den Ratifizierungsprozess für die EU-Verfassung während der deutschen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 mit neuen Impulsen zu versehen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist es nicht mehr lange hin. Deshalb auch der Antrag aller Fraktionen in unserem Landtag, von der Landesregierung einen schriftlichen Bericht über eine Analyse der aktuellen Situation zu Ratifizierungsfortschritten zu erhalten, über mögliche kritische Inhalte des Verfassungsentwurfs und über Chancen, die EU-Verfassung stärker in das Bewusstsein unserer Bevölkerung zu verankern. Der Bericht der Landesregierung beschreibt deutlich den Stillstand des Ratifizierungsprozesses. Zur Erinnerung: Als erstes Land hatte Litauen dem Verfassungsvertrag im November 2004 zugestimmt, es folgten bis Februar 2006 dreizehn weitere Länder, u. a. die Bundesrepublik im Mai 2005. Wegen einer Verfassungsklage ist die Zustimmungs-Urkunde allerdings noch nicht hinterlegt. In Volksabstimmungen verweigerten Frankreich und die Niederlande dem Verfassungsentwurf die Zustimmung. Wie bekannt, spielten dabei neben der Ablehnung von EU-Inhalten wie Aufnahme der Türkei in die EU und wirtschaftliche Ängste besonders auch innenpolitische Gründe eine Rolle. Die offiziellen Stellungnahmen zum weiteren Fortschritt der Unterzeichnung in Frankreich und den Niederlanden sind ­ trotz durchaus positiver Bekenntnisse für die EU ­ nicht sehr ermutigend. Sie reichen, so der Bericht der Landesregierung, von der Forderung nach einem Kerneuropa bis zur Aussage, dass es unrealistisch sei, den gleichen Text den Wählern noch einmal vorzulegen. Auch die Aussagen des ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog, heute Vorsitzender des ,,Konvent für Deutschland e.V. und Klaus von Dohnanyi, stellvertretender Vorsitzender des Konvents, sagen: (Ich zitiere) ,, Die Bundesregierung soll keine Energie auf die Wiederbelebung des zu Recht toten Vertrages verschwenden. Stattdessen solle sie prüfen, welche Teile des Vertrages notwendig und sinnvoll sind." (Zitat Ende). Es bleiben noch neun Länder übrig, die nach den Ablehnungen durch Frankreich und die Niederlande die Abstimmung über die Verfassung aufgeschoben haben. Die Stellungnahmen aus diesen neun Ländern, so im Bericht der Landesregierung, reichen von großer Hoffnung zur Zustimmung bis zur versteckten und auch eindeutig ausgesprochenen Ablehnung des jetzigen Verfassungsentwurfs, von der Ankündigung der baldigen Ratifizierung bis zum Warten auf andere Wahlen im eigenen Lande, von abnehmenden Zustimmungen bis zum Hinwarten ohne Dringlichkeit. Was ist entscheidend? Die Zustimmung zur EU-Verfassung ist immer auch eine Zustimmung zur Europäischen Union. Diese Zustimmung muss von den Menschen kommen. Das ist heute noch das Problem. Es darf sich nicht eine Stimmung bei den Menschen verfestigen, dass Europa die eigenen Probleme oder die ihres Landes eher vergrößert als dass es einen Beitrag zur Problemlösung leistet. Es mag hilfreich sein, wenn die EU ab sofort 500 Millionen Euro pro Jahr für die Dauer der nächsten Haushaltsperiode ausgibt für ,,Leidtragende der Globalisierung als Geste der Solidarität" oder Millionen von Euros ausgibt für eine Imagekampagne, um ,,Hirne und Herzen" der Bürger zu erreichen, so im ,,Weißbuch über eine Europäische Kommunikationspolitik" vom 1.2.06. Entscheiden ist, dass wir unseren Beitrag leisten zur Akzeptanz der EU und damit auch zur Stärkung des Ratifizierungsprozesses der Verfassung. Wir brauchen für eine zukunftsweisende EU-Politik den Erhalt der Gesamtbedeutung des Verfassungsentwurfs. Bei allen Diskussionen über Inhalte und Wortlaute, der Gesamtzusammenhang darf nicht verwischt werden. Dafür ist die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes erforderlich, so steht es in Bericht. Wir müssen allen klar machen und immer wieder ins Gedächtnis rufen, dass die Friedenssicherung in Europa, der gewonnene Wohlstand durch freien Handel, die Freizügigkeit im Reiseverkehr, die höhere Sicherheit, der bessere Umweltschutz und vieles mehr elementare Leistungen der europäischen Einigung sind. Wir müssen aber auch Ängste wahrnehmen. Wo sind die Grenzen der Handlungsfähigkeit bei ständig weiterer Ausdehnung? Klare Aussagen zur Größe der EU sind erforderlich. Muss wirklich jedes Land ­ auch mit denen jetzt schon Verhandlungen geführt werden - ein Vollmitglied der Europäischen Union werden? Auch Maßnahmen zur Begegnung der Herausforderung der Globalisierung werden erwartet. Wo sind Deregulierungen erkennbar, wo wird auch heute schon ­ ohne neue Verfassung ­ das Subsidiaritätsprinzip streng befolgt. Im nächsten Jahr zur Präsidentschaft der Deutschen Regierung feiern wir den 50sten Jahrestag der Unterzeichnung der Römischen Verträge, der Beginn unserer EU. Dieses Datum wäre eine gute Gelegenheit, die gemeinsame Grundüberzeugung und den gemeinsamen politischen Willen zur Integration Europas durch eine zukunftsweisende Initiative für die EUVerfassungsunterzeichnung zu nutzen.