PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 28 ­ EU-Verfassung Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die Vorsitzende Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 Anne Lütkes: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 214.06 / 03.05.06 Die Verfassung ist der bestmögliche Kompromiss, der zum jetzigen Zeitpunkt möglich war Die Identität eines politischen Gemeinwesens findet ihren vornehmsten Ausdruck in seiner inne- ren Ordnung, das heißt in seiner Verfassung. Die Europäische Union ist aber gerade in dieser Hinsicht notleidend. Nur eine demokratische Ordnung bietet die Möglichkeit, einerseits die drän- genden praktisch-politischen Probleme mit Aussicht auf Erfolg anzupacken, und andererseits der Unionsbürgerschaft einen Sinn zu geben. Nur eine föderale Ordnung kann das zum Ausdruck bringen, was der Europäischen Union wesensgemäß ist: Nämlich die ständige Bemühung um Einheit in der Vielfalt. Die Frage, wie dieses Europa verfasst sein soll, wird seit den gescheiterten Referenden in Frank- reich und Holland auf allen Ebenen ­ von Brüssel bis zu den Landtagen ­ intensiv diskutiert. Der Bericht der Landesregierung listet den Stand der Verfassungsdebatte in diesen beiden Län- dern auf und gibt weiterhin einen Überblick über die erkennbare Entwicklung der Meinungsbil- dung zur EU-Verfassung in den Ländern, die noch nicht abgestimmt haben. Daraus geht hervor, dass in den verschiedenen Ländern schon innerhalb der politischen Kreise keine Einigung besteht, wie es mit dem vorliegenden Verfassungsvertrag weiter gehen soll ­ vom ,,Euroskeptizismus" der BürgerInnen ganz zu schweigen. Allerdings herrscht unter den politischen EntscheidungsträgerInnen und EU-ExpertInnen auch grundsätzlich Einigkeit darüber, dass der Vertrag von Nizza kein geeigneter politischer Rahmen ist, um die Europäische Union der 25 und bald mehr Mitgliedstaaten auf künftige Herausforde- rungen vorzubereiten. Die Verfassung verbessert die rechtliche Grundlage der EU im Vergleich zum derzeit geltenden Vertrag von Nizza in vielen Bereichen. Die Rechte des Europäischen Parlaments und der natio- nalen Parlamente werden ausgeweitet, zudem wird es für die BürgerInnen ein Initiativrecht ge- ben. Die bislang unverbindliche Grundrechtscharta wird Teil der Verfassung und somit rechtsver- bindlich. 1/2 Die Entscheidungsprozesse werden effizienter, da es bei Abstimmungen im Ministerrat künftig weniger Veto-Möglichkeiten gibt. Einen Effizienzgewinn gibt es auch in der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik durch die Schaffung des Amtes eines EU-Außenministers. Die EU wird auch endlich transparenter: durch die Einführung der Abstimmung mit "doppelter Mehrheit" (Staa- ten und Bevölkerung) im Ministerrat, durch die Zusammenführung von EU- und EG-Vertrag und durch die Vereinfachung der bislang sehr unübersichtlichen Rechtsinstrumente und Verfahren. Außerdem wird der Ministerrat bei der Gesetzgebung künftig öffentlich tagen. Natürlich gibt es auch Kritik an dieser Verfassung: Wir Grünen hätten die EU gerne noch demo- kratischer, effizienter und transparenter gemacht. Auch sind einige Dinge enthalten, die unserer Ansicht nach in der Verfassung nichts zu suchen haben. Und anderes ist unterblieben, was uns wichtig gewesen ist. Wir wollten zum Beispiel im Rahmen des Verfassungsprozesses den Eura- tom-Vertrag abschaffen. Aber man muss auch sehen: Diese Verfassung ist ein Kompromiss von 28 Staaten (die Kandida- ten Rumänien, Bulgarien und Türkei waren an den Verhandlungen beteiligt) und von allen politi- schen Lagern. Die Verfassung ist der bestmögliche Kompromiss, der zum jetzigen Zeitpunkt möglich war. Sie ist aber nicht das Ende der Geschichte. Selbstverständlich wird auch diese Ver- fassung, die juristisch gesehen ein völkerrechtlicher Vertrag ist, in einigen Jahren wieder verän- dert (wie vorher die Verträge von Maastricht, Amsterdam und Nizza). Dann wird es wieder die Möglichkeit geben, weitere Verbesserungen zu erreichen. Nach den ablehnenden Referenden in Frankreich und den Niederlanden hat der Europäische Rat im Juni beschlossen, eine "Denkpause" beim Ratifizierungsprozess einzulegen. Wir halten die- sen Beschluss für richtig, da jetzt Wege gesucht werden müssen, wie die Verfassung mit ihren wichtigen Verbesserungen gerettet werden kann. Dafür hat zur Zeit noch niemand das Patentre- zept. Wir Grünen lehnen Neuverhandlungen ab, da wir nicht glauben, dass dabei eine bessere Verfas- sung herauskommen würde. Wir lehnen es aber auch ab, dass die Verfassung jetzt filettiert wird und sich jeder den Teil herauspickt, der ihm am besten gefällt. Eine mögliche Option wäre die Teilung der Verfassung in einen Grundlagenteil und einen Ausführungsvertrag, der den am meis- ten umstrittenen Teil III umfassen soll. Dieser Ausführungsvertrag sollte dann auch einfacher ab- änderbar sein. Vor allem ist die Europäische Union aber auch ein demokratisch organisiertes Gemeinwesen, das es sich zur Aufgabe macht, die Bedürfnisse und Interessen seiner BürgerInnen zu befriedi- gen. Denn alle langjährigen Umfragen des ,,Eurobarometer" zeigen: Die BürgerInnen Europas wünschen sich ein Europa, das ihnen Frieden, Sicherheit, Wohlstand und soziale Gerechtigkeit bringt. Wir müssen uns daher auch intensiv der Frage widmen, wie wir die BürgerInnen wieder mit ins europäische Boot holen können. Europa darf nicht nur ein Elitenprojekt sein. Es ist also unverzichtbare Voraussetzung, dass die BürgerInnen die Arbeitsweise der Europäi- schen Union verstehen. Wir Grünen begrüßen daher, dass die Landesregierung in diesem Zu- sammenhang auch weiterhin eine breite politische Diskussion über die Bedeutung der europäi- schen Integration insbesondere für Schleswig-Holstein unterstützen wird. ***