Nr. 157/06 03. Mai 2006 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Es gilt das gesprochene Wort Umweltpolitik Axel Bernstein zu TOP 4: Umweltinformation schlank geregelt Ein Jahr Große Koalition in Schleswig-Holstein - ein Jahr erfolgreiche Große Koalition in Schleswig-Holstein ­ das hat in vielfacher Weise Anlass zur kritischen Würdigung aber auch zum Feiern geboten. Ich möchte diesen Tagesordnungspunkt nutzen, um auch meinen Beitrag zur versöhnlichen Stimmung zu leisten und freue mich, dass ich als Abgeordneter aus dem Kreis Segeberg an dieser Stelle den Innenminister ausdrücklich loben kann! Uns liegt der Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes der Landesregierung vor, der in einer schlanken und möglichst unbürokratischen Art und Weise die Umweltinformation im Lande regelt. Im Januar 2003 hat die Europäische Union ihre Richtlinie über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen neu gefasst und die Umsetzung in nationales Recht binnen zwei Jahren gefordert. Der Bund hat sein Umweltinformationsgesetz im Dezember 2004 neu geregelt und die Umsetzung somit gewährleistet. Allerdings hat er ­ anders als im alten Umweltinformationsgesetz ­ den Tätigkeitsbereich der Länder nicht mit geregelt und somit wurde auch eine Umsetzung in Landesrecht erforderlich. Der erste Anlauf dazu wurde ja bereits in der vergangenen Wahlperiode unternommen. Der damalige Gesetzentwurf fiel jedoch ­ was terminlich auch damals nicht anders zu erwarten war ­ die Diskontinuität zum Opfer. Und das war gut so. Die Große Koalition hat sich ausdrücklich auf die 1:1 Umsetzung von europäischen Vorgaben verständigt. Einen Schleswig-Holsteinischen Sonderweg, der den Umweltinformationsbegriff über das von Brüssel geforderte Maß ausdehnt, gibt es nicht mehr. Der heutige Gesetzentwurf der Landesregierung kommt somit zahlreichen Anregungen nach, die bereits in der Anhörung zum alten Entwurf gemacht worden sind. Die CDU-Fraktion begrüßt, dass mit diesem Entwurf ein Beitrag zur Deregulierung geleistet wird und die Normierung ähnlicher Sachverhalte in einem Gesetz ermöglicht wird. Besonders ist zu loben, dass die Umsetzung dieses Gesetzes im Rahmen der im Haushalt heute zur Verfügung stehenden Mittel geleistet werden soll. Mit nennenswertem Mehraufwand für die Verwaltung wird nicht gerechnet. Der Aufwand für allgemeine Verwaltungsinformationen soll sich sogar verringern ­ mir wäre an dieser Stelle fast das nächste Lob für den Innenminister rausgerutscht. Ich hebe es mir aber auf, bis Sie diese Verringerung des Aufwandes beziffert haben ­ dazu wird es ja noch reichlich Gelegenheit geben. Ausdrücklich unterstützt die CDU-Fraktion die angestrebte noch stärkere Nutzung des Zugangs zu elektronischen Daten. Das kann nicht nur die Verwaltung weiter entlasten ­ für immer mehr Bürger, die ganz selbstverständlich moderne Medien nutzen, ist das ein wichtiger Beitrag zu Kundenfreundlichkeit. Auf die kritischen Anmerkungen des ULD möchte ich mit Hinweis auf die 1:1 Umsetzung europäischen Rechtes nicht im Detail eingehen. Bemerkenswert ist hingegen, dass die FDP nicht nur zunehmend Schwierigkeiten mit Privatisierungen bekommt, sondern sich auch mit Deregulierung anfängt schwer zu tun. Dass ausgerechnet die FDP fordert, der Landesgesetzgeber müsse Privaten mehr Informationspflichten aufbürden, als es Europa von uns fordert, ist bemerkenswert an dieser Stelle aber immerhin ein kontinuierlicher Widerspruch. Wichtig ist, darauf hinzuweisen, dass alle verfügbaren Umweltinformationen ­ so wie es die EU fordert, zugänglich sind. Eine Ausdehnung der allgemeinen Informationsrechte wird nicht gefordert und ist nicht sinnvoll. Dabei geht es nicht nur um den möglichen Mehraufwand. Ich denke, eine privatrechtliche Tätigkeit erster und zweiter Klasse soll es nicht geben. Die künftige Tiefe der weiter gewünschten Einflussnahme sollen sich Politik oder Selbstverwaltung vorher überlegen. Für die CDU ­ Fraktion kann ich feststellen: Dieser Gesetzentwurf ist eine schlanke Umsetzung einer europäischen Anforderung, der grundsätzlich unsere Zustimmung findet. Über Verbesserungen im Detail können wir im Ausschuss beraten, insbesondere wenn sie noch weitergehende Vorschläge zu Deregulierung und Entbürokratisierung sind.