PRESSEDIENST Es gilt das gesprochene Wort! TOP 3 ­ PACT-Gesetz Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: Zentrale: Telefax: Mobil: E-Mail: Internet: 0431/988-1503 0431/988-1500 0431/988-1501 0172/541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, Klaus Müller: Nr. 215.06 / 03.05.06 Die Wirtschaft wartet auf BIDs Um die Innenstädte zu stärken und den Einzelhandel in der City zu beleben hat die Grüne Landtagsfraktion im September 2005 einen Gesetzesentwurf für die Einführung von BIDs, ,,Business Improvement Districts", bzw. ,,Bündnis für Innovation und Dienstleistungen" eingebracht. Damit wollten wir die Diskussion anregen und den politischen Entscheidungsweg beschleunigen. Innenminister Stegner hatte versucht, mit seinem Gesetzesentwurf und der krampfhaften Neu-Wortschöpfung PACT die Initiative zurück zu gewinnen. Die heftigen Kritiken an dem ersten PACT-Gesetzesentwurf haben ihre Wirkungen nicht verfehlt. Und der Innenminister hat sich als lernfähig erwiesen, eine Qualität, die Ralf Stegner nicht jeder so ohne weiteres zubilligen würde. Der neue Gesetzesentwurf verzichtet nun gänzlich auf ein Antragsquorum für die Einrichtung eines BID-Gebietes. Die Kommune könnte also schon dann beschließen, einen abgegrenzten BID-Bereich festzulegen, wenn nur ein Grundeigentümer dies anregt. Das kann man sicher so machen, aus grüner Sicht ist es aber besser, wenn die private Initiative schon zu Beginn breiter getragen wird, um den späteren Erfolg besser absehen zu können. Im grünen Gesetzentwurf ist deshalb ein Quorum von 15 Prozent der Grundstückseigentümer mit 15 Prozent der Gesamtfläche des BID-Bereiches vorgesehen, um den Antrag auf eine BID-Satzung bei der Kommune zu stellen. Ich denke, das ist ein angemessener Wert. 1/2 Weiterhin sind nun die Freiberufler aus dem Kreis der Abgabepflichtigen herausgenommen worden. Gut gemacht! Das PACT-Gesetz besteht aber weiterhin auf der Einbeziehung der Gewerbetreibenden, da auch sie von einer Attraktivitätssteigerung des Quartiers profitieren würden. Es bleibt aber laut Gesetzesentwurf den Kommunen überlassen, ob sie tatsächlich die Gewerbetreibenden einbeziehen wollen oder sich nur auf die Grundeigentümer beziehen. Hier ist Minister Stegner dem grünen BID-Gesetzes-Entwurf entgegen gekommen. In der Realität wird es sich nach meiner Einschätzung so entwickeln, dass tatsächlich nur die Grundeigentümer einbezogen werden, da das viel einfacher handzuhaben ist. Der große Unterschied bei beiden Gesetzesentwürfen besteht bei der Bemessungsgrundlage für die Abgabe. Die Grünen schlagen einen Aufschlag zur Grundsteuer der Liegenschaften im BID-Bereich vor. Das ist gut umsetzbar, weil eben auch nur die Grundstückseigentümer betroffen wären. Dagegen lässt der Stegner-Vorschlag weiterhin alles offen. Der Gesetzesentwurf gibt keine Bemessungsgrundlage der Abgabe vor. Das soll dann von der Kommune im Rahmen ihrer Satzungsgewalt zu regeln sein. Der Innenminister begründet seine Zurückhaltung damit, dass möglichst wenig von oben geregelt wird, um den Kommunen den vollen Spielraum zu lassen. Er weiß aber ganz genau, dass damit Streitpunkte zwischen Grundstückseigentümern und Gewerbetreibenden vorprogrammiert wären. Welche Maßstäbe sollten es denn sein, der Umsatz, der Gewinn, die Nutzfläche, die Gesamtfläche, die Gebäudehöhe, die Grundstücksbreite oder die Schaufensterfläche? Gerade der Verzicht auf die Vorgabe einer Bemessungsgrundlage wird ebenfalls dazu führen, dass die Kommunen sich ausschließlich auf die Grundeigentümer beziehen werden. Die schleswig-holsteinischen Innenstädte warten dringend auf ein wirkungsvolles Instrument, um den Einzelhandel in der City zu beleben. Die Grüne Landtagsfraktion hält dazu an ihrem im September 2005 eingebrachten Gesetzesentwurf für die Einführung eines BID, ,,Business Improvement District" fest. Wir anerkennen aber, dass der Innenminister sich deutlich bewegt hat, und die Unterschiede in den beiden Gesetzesentwürfen haben sich erheblich verringert. Die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen ist bereit, einer sinnvollen Gesetzesvorlage zum BID zuzustimmen, wenn sie pragmatisch und handhabbar ist. Mit unserem Gesetz wäre alles viel schneller gegangen. Wir bleiben bei der Bezeichnung BID, das ist das weltweit bekannte Label, und wir sind uns sicher - auch in Schleswig-Holstein werden die Innenstädte zukünftig von BIDs reden und nicht von einer Sackgassen-Wortschöpfung wie PACT. ***