PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 3 ­ PACT-Gesetz Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher Telefax: 0431/988-1501 von Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 Klaus Müller: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 215.06 / 03.05.06 Die Wirtschaft wartet auf BIDs Um die Innenstädte zu stärken und den Einzelhandel in der City zu beleben hat die Grü- ne Landtagsfraktion im September 2005 einen Gesetzesentwurf für die Einführung von BIDs, ,,Business Improvement Districts", bzw. ,,Bündnis für Innovation und Dienstleistun- gen" eingebracht. Damit wollten wir die Diskussion anregen und den politischen Entscheidungsweg be- schleunigen. Innenminister Stegner hatte versucht, mit seinem Gesetzesentwurf und der krampfhaften Neu-Wortschöpfung PACT die Initiative zurück zu gewinnen. Die heftigen Kritiken an dem ersten PACT-Gesetzesentwurf haben ihre Wirkungen nicht verfehlt. Und der Innenminister hat sich als lernfähig erwiesen, eine Qualität, die Ralf Stegner nicht jeder so ohne weiteres zubilligen würde. Der neue Gesetzesentwurf verzichtet nun gänzlich auf ein Antragsquorum für die Einrich- tung eines BID-Gebietes. Die Kommune könnte also schon dann beschließen, einen ab- gegrenzten BID-Bereich festzulegen, wenn nur ein Grundeigentümer dies anregt. Das kann man sicher so machen, aus grüner Sicht ist es aber besser, wenn die private Initia- tive schon zu Beginn breiter getragen wird, um den späteren Erfolg besser absehen zu können. Im grünen Gesetzentwurf ist deshalb ein Quorum von 15 Prozent der Grundstückseigen- tümer mit 15 Prozent der Gesamtfläche des BID-Bereiches vorgesehen, um den Antrag auf eine BID-Satzung bei der Kommune zu stellen. Ich denke, das ist ein angemessener Wert. 1/2 Weiterhin sind nun die Freiberufler aus dem Kreis der Abgabepflichtigen herausgenom- men worden. Gut gemacht! Das PACT-Gesetz besteht aber weiterhin auf der Einbezie- hung der Gewerbetreibenden, da auch sie von einer Attraktivitätssteigerung des Quar- tiers profitieren würden. Es bleibt aber laut Gesetzesentwurf den Kommunen überlassen, ob sie tatsächlich die Gewerbetreibenden einbeziehen wollen oder sich nur auf die Grundeigentümer beziehen. Hier ist Minister Stegner dem grünen BID-Gesetzes-Entwurf entgegen gekommen. In der Realität wird es sich nach meiner Einschätzung so entwickeln, dass tatsächlich nur die Grundeigentümer einbezogen werden, da das viel einfacher handzuhaben ist. Der große Unterschied bei beiden Gesetzesentwürfen besteht bei der Bemessungs- grundlage für die Abgabe. Die Grünen schlagen einen Aufschlag zur Grundsteuer der Liegenschaften im BID-Bereich vor. Das ist gut umsetzbar, weil eben auch nur die Grundstückseigentümer betroffen wären. Dagegen lässt der Stegner-Vorschlag weiterhin alles offen. Der Gesetzesentwurf gibt keine Bemessungsgrundlage der Abgabe vor. Das soll dann von der Kommune im Rah- men ihrer Satzungsgewalt zu regeln sein. Der Innenminister begründet seine Zurückhal- tung damit, dass möglichst wenig von oben geregelt wird, um den Kommunen den vollen Spielraum zu lassen. Er weiß aber ganz genau, dass damit Streitpunkte zwischen Grundstückseigentümern und Gewerbetreibenden vorprogrammiert wären. Welche Maßstäbe sollten es denn sein, der Umsatz, der Gewinn, die Nutzfläche, die Ge- samtfläche, die Gebäudehöhe, die Grundstücksbreite oder die Schaufensterfläche? Ge- rade der Verzicht auf die Vorgabe einer Bemessungsgrundlage wird ebenfalls dazu füh- ren, dass die Kommunen sich ausschließlich auf die Grundeigentümer beziehen werden. Die schleswig-holsteinischen Innenstädte warten dringend auf ein wirkungsvolles Instru- ment, um den Einzelhandel in der City zu beleben. Die Grüne Landtagsfraktion hält dazu an ihrem im September 2005 eingebrachten Gesetzesentwurf für die Einführung eines BID, ,,Business Improvement District" fest. Wir anerkennen aber, dass der Innenminister sich deutlich bewegt hat, und die Unter- schiede in den beiden Gesetzesentwürfen haben sich erheblich verringert. Die Landtags- fraktion von Bündnis 90/Die Grünen ist bereit, einer sinnvollen Gesetzesvorlage zum BID zuzustimmen, wenn sie pragmatisch und handhabbar ist. Mit unserem Gesetz wäre alles viel schneller gegangen. Wir bleiben bei der Bezeichnung BID, das ist das weltweit bekannte Label, und wir sind uns sicher - auch in Schleswig-Holstein werden die Innenstädte zukünftig von BIDs reden und nicht von einer Sackgassen-Wortschöpfung wie PACT. ***