PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 6 ­ Sonderbericht des Landesrechnungshofes Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 Klaus Müller: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 217.06 / 03.05.06 Die haushaltpolitische Fachkompetenz des Landesrechnungshofes nutzen Diesem Antrag werden wir zustimmen. Um die finanzpolitische Lage des Landes vollum- fänglich beurteilen zu können, sind alle Einrichtungen zu untersuchen, die aus dem Kern- Haushalt des Landes ausgegliedert worden sind. Es geht dabei um das jeweilige Vermögen mit dem notwendigen Unterhalt sowie den In- standsetzungen. Es geht um die Einnahmen und deren Quellen, weiterhin um Ausgaben für Investitionen, Betrieb und natürlich um das Personal. Eine wichtige Frage stellt sich beim jeweiligen Vermögen: Hat die Einrichtung Altschulden mitgenommen oder sind nach der haushalterische Trennung vom Land neue Kredite aufgenommen worden? Diese Sonderuntersuchung hat überhaupt nichts damit zutun, ob die Ausgliederung sinn- voll war oder ob die Gesellschaftsform sich als die Richtige erwiesen hat. Im Zweifelsfalle sind wir Grünen bei den jeweiligen Entscheidungen beteiligt gewesen und haben zuge- stimmt. Insofern sind wir als ehemalige Regierungspartei für den zu prüfenden Status mitverantwortlich. Wir sind auch gespannt auf die Ergebnisse, denn bei jeder Evaluation kann überprüft werden, ob die Entwicklung so war wie geplant und ob die politisch gewollten Ziele auch schrittweise erreicht werden. In so fern kann der geforderte Sonderbericht Anlass geben um nachzusteuern. 1/2 Der Landesrechnungshof ist die richtige Institution für eine solche Aufgabe. Der Landes- rechnungshof hat den Verfassungsauftrag, die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes, der kommunalen Körperschaften sowie der anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und des privaten Rechts, soweit letztere z.B. Landesmittel erhalten oder Landesvermögen verwalten, zu überwachen. Die Prüfungszuständigkeit ist damit umfassend, d.h. es gibt keine prüfungsfreien Räume. Zunehmend übt der Landesrechnungshof zukunftsorientierte Finanzkontrolle durch Bera- tung des Landtags, der Landesregierung oder einzelner Ministerien aus. Die Wirtschaft- lichkeit ist zum zentralen Prüfungsmaßstab des Landesrechnungshofs geworden. Aus der richterlichen Unabhängigkeit der Mitglieder des Landesrechnungshofs folgt die Unabhängigkeit des Landesrechnungshofs, die sich vor allem in seiner Dispositionsfrei- heit - er entscheidet selbst, was und wann zu prüfen ist - und in seiner Weisungsunge- bundenheit äußert, weisungsfrei von Parlament und Regierung. Deshalb geht es hier um das Ersuchen des LRH, diesen notwendigen Sonderbericht zu erstellen. Die Landeshaushaltsordnung sieht in Paragraf 88 Abs. 5 folgende Regelung vor: ,,Durch Beschluss des Landtages kann der Landesrechnungshof ersucht werden, eine vom Landtag bestimmt bezeichnete Angelegenheit von besonderer Bedeutung zu prüfen und hierüber zu berichten. Berichtet er dem Landtag, so unterrichtet er gleichzeitig die Lan- desregierung." Die Ergebnisse des Sonderberichts werden uns neue Informationen über die Gesamtla- ge des Landes geben. Angst braucht niemand davor zu haben, es geht um Haushalts- wahrheit und -klarheit. Wir sind gespannt auf die Resultate. Die Haushalte des Landes und die seiner Einrichtungen werden erst dann als eine Fi- nanzeinheit betrachtet werden können, wenn sie gemäß der doppelten Buchführung auf- gestellt sind und die Kameralistik überwunden ist. Die Fraktionen der Großen Koalition haben nun einen eigenen Berichtsantrag gestellt, der inhaltlich dem FDP-Antrag entspricht. Allerdings soll jetzt die Landesregierung den Bericht über die Ausgliederungen aus dem Haushalt erstellen und nicht der LRH. Gibt es irgendetwas zu verbergen oder warum nutzen wir nicht einfach die hohe haus- haltspolitische Fachkompetenz des LRH? Denn an der Fachkompetenz besteht doch wohl fraktionsübergreifend kein Zweifel. ***