64/2006 Kiel, 3. Mai 2006 Ergänzende Informationen zum § 28 des Entwurfes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetztes (Diätenstrukturreform) Kiel (SHL) ­ Das in § 28 des Gesetzentwurfes geregelte Anpassungsverfahren soll künftig die Abgeordnetenentschädigungen an die Einkommensentwicklung aller abhängig Beschäftigten in Schleswig-Holstein anpassen. Bei der Veränderung soll die Einkommensentwicklung entsprechend der Beschäftigungsstruktur im Lande Schleswig-Holstein zugrunde gelegt werden, das heißt, es geht um die Einkommen im öffentlichen Dienst und in der Wirtschaft des Landes, an die die Bezüge der im Parlament vertretenen Abgeordneten strukturell gekoppelt (Absenkung und Erhöhung) werden. Das Parlament soll in seiner Zusammensetzung alle Teile der Bevölkerung widerspiegeln; entsprechend soll die Einkommensentwicklung verlaufen. Mit dieser Regelung soll einer Selbstbedienungsmentalität vorgebeugt werden. Das Parlament wird daher verpflichtet, zu Beginn jeder Legislaturperiode die Anpassung gemäß der jeweiligen Struktur der Beschäftigten im Lande festzulegen. Der Misch-Indikator für die Abgeordnetenentschädigungen wird also regelmäßig an den Wandel der beruflich-wirtschaftlichen Beschäftigungsstruktur und die Einkommensentwicklung in der schleswig-holsteinischen Bevölkerung angepasst. Die im § 28 des Gesetzesentwurfes derzeit kursiv ausgedruckten Prozentzahlen, die noch an die Struktur im Lande angepasst werden sollen, sind mit der Struktur in Bayern vergleichbar.