64/2006 Kiel, 3. Mai 2006 Ergänzende Informationen zum § 28 des Entwurfes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetztes (Diätenstrukturreform) Kiel (SHL) ­ Das in § 28 des Gesetzentwurfes geregelte Anpassungsverfah- ren soll künftig die Abgeordnetenentschädigungen an die Einkommensent- wicklung aller abhängig Beschäftigten in Schleswig-Holstein anpassen. Bei der Veränderung soll die Einkommensentwicklung entsprechend der Beschäf- tigungsstruktur im Lande Schleswig-Holstein zugrunde gelegt werden, das heißt, es geht um die Einkommen im öffentlichen Dienst und in der Wirtschaft des Lan- des, an die die Bezüge der im Parlament vertretenen Abgeordneten strukturell ge- koppelt (Absenkung und Erhöhung) werden. Das Parlament soll in seiner Zusammensetzung alle Teile der Bevölkerung wider- spiegeln; entsprechend soll die Einkommensentwicklung verlaufen. Mit dieser Re- gelung soll einer Selbstbedienungsmentalität vorgebeugt werden. Das Parlament wird daher verpflichtet, zu Beginn jeder Legislaturperiode die Anpassung gemäß der jeweiligen Struktur der Beschäftigten im Lande festzulegen. Der Misch-Indika- tor für die Abgeordnetenentschädigungen wird also regelmäßig an den Wandel der beruflich-wirtschaftlichen Beschäftigungsstruktur und die Einkommensentwicklung in der schleswig-holsteinischen Bevölkerung angepasst. Die im § 28 des Gesetzesentwurfes derzeit kursiv ausgedruckten Prozentzahlen, die noch an die Struktur im Lande angepasst werden sollen, sind mit der Struktur in Bayern vergleichbar.