Nr. 164/06 03. Mai 2006 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Es gilt das gesprochene Wort Bildungspolitik Heike Franzen zu TOP 8: Der Antrag ist grüne Bildungsideologie vom Feinsten Der uns vorliegende Antrag der Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen ist grüne Bildungsideologie vom Feinsten. Lasst alle machen was und wie sie es wollen. Ich kann Ihnen von vorne herein sagen, dass die CDU-Fraktion einer Aufhebung der Pflicht zur äußeren Differenzierung an Gesamtschulen nicht zustimmen wird. Damit Kinder entsprechend ihrer Begabungen und Leistungsfähigkeit individuell gefördert und gefordert werden können, ist neben einer Binnendifferenzierung selbstverständlich auch eine äußere Leistungsdifferenzierung notwendig. Bereits am Ende der Grundschule kann man feststellen, dass die Binnendifferenzierung allein den Leistungsmöglichkeiten von Schülerinnen und Schülern kaum noch gerecht werden kann, da das Leistungsvermögen des einzelnen Kindes zu stark auseinander driftet. In der Begründung Ihres Antrages gehen sie davon aus, dass sich viele Schulen und Verbände dafür einsetzen, dass die Pflicht für die Gesamtschulen aufgehoben wird, Unterricht auf unterschiedlichen Leistungsebenen durchführen zu müssen. Ich frage mich, wo diese Gesamtschulen in unserem Land sind? Ich kann mich noch lebhaft an das letzte Jahr erinnern, als der Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD öffentlich wurde, in dem steht, dass sich die Gesamtschulen zu Gemeinschaftsschulen entwickeln sollen. Ich kann mich in diesem Zusammenhang allerdings nicht an laute "Hurra"-Rufe erinnern, wohl aber an die heftigen Protestschreiben, die wir alle hier im Haus von Vertretern der Gesamtschulen erhalten haben. In denen wurde vehement gegen die Aufhebung der äußeren Leistungsdifferenzierung an Gesamtschulen protestiert. Sie treten dafür ein, dass die Kinder so lange wie möglich gemeinsam unterrichtet werden und das möglichst schnell. Wie die personelle Ausstattung dieser Lerngruppen aussehen soll, sagen sie aber nicht. Und das aus gutem Grund! Gehen wir einmal von den aktuellen Rahmenbedingungen aus, also einer Klassenstärke von 25-30 Schülerinnen und Schülern und einer Lehrkraft. Die Lehrkraft unterrichtet zeitgleich die Gymnasiasten, die Realschüler und die Hauptschüler, nach ihrer Idealvorstellung erfolgt auch noch die Integrationsmaßnahme, in der 8. Klasse in Deutsch. Selbstverständlich zielgerichtet auf die jeweiligen Bildungsstandards der KMK und ausgerichtet auf die unterschiedlichen zentralen Abschlussprüfungen. Die Lehrkraft, die das leisten können soll entspräche einer eierlegenden Wollmilchsau. Ferner führen Sie in Ihrer Begründung neben den Vergleichsarbeiten ausgerechnet die zentralen Abschlussprüfungen, die Sie hier im Oktober als nicht erforderlich abgelehnt haben, als Argument dafür an, dass eine bestimmte Organisationsform der Schule nicht mehr zu begründen ist. Zudem weisen sie sogar auf die positiven Effekte von zentralen Abschlussprüfungen hin, mit denen eine Umstellung des Systems hin zur Messung der Ergebnisse verbunden ist. Heißt das, dass sich ihre Fraktion im letzten halben Jahr nun doch für die Durchführung zentraler Abschlussprüfungen entschieden hat? Wenn dem so ist, dann hätten Sie das auch gerne den demonstrierenden Schülerinnen und Schülern vor unserer Tür sagen können. Wir - und ich ganz persönlich - hätte sie dabei tatkräftig unterstützt. Sie wollen den Schulkonferenzen mehr Kompetenzen geben, um über die Organisationsform der Schule zu entscheiden. Und sie weisen darauf hin, dass die erfolgreichen Schulsysteme, wie z.B. in Skandinavien in Deutschland explizit untersagt sind. Diese Aussagen treffen insbesondere für Schleswig-Holstein nicht zu. Zum einen haben bei uns die Schulkonferenzen ein hohes Maß an Selbstbestimmung, gerade was die Organisation der Schule betrifft. Sie entscheiden beispielsweise über Grundsätze der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit, des Einsatzes von Stundentafeln und Lehrmethoden. Und sie entscheiden über die Grundsätze des Schulart-, jahrgangs-, fächer- und lernbereichsübergreifenden Unterricht. Das gilt für alle Schulen. Zum anderen können insbesondere die kooperativen Gesamtschulen bereits jetzt laut Schulgesetz über die gemeinsame Orientierungsstufe hinaus schulartunabhängigen Unterricht erteilen. Ich kann nicht erkennen, dass davon in den letzten Jahren in großem Umfang Gebrauch gemacht worden ist. Weder an den Schulzentren, wo es sich auf Grund der räumlichen Nähe ja anbieten würde, noch in den kooperativen Gesamtschulen. Offenbar sind die Fachleute vor Ort, insbesondere die Lehrkräfte ebenso wie wir davon überzeugt, dass eine äußere Leistungsdifferenzierung gut und notwendig ist, um unsere Kinder auf den Schulabschluss vorzubereiten und sie entsprechend ihrer Begabung fördern und fordern zu können. Unserer Auffassung nach ist eine äußere Leistungsdifferenzierung insbesondere in den Kernfächern Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache und Naturwissenschaften notwendig, um den jeweiligen Begabungen und Leistungsfähigkeiten der Kinder gerecht werden zu können. Ihre Einstellung, dass sich leistungsschwächere Schüler noch oben orientieren und die leistungsstärkeren Schüler gleich gut bleiben ist uns nicht genug. Wir sprechen uns für eine individuelle Förderung aller Leistungspotenziale aus! Menschen sind eben nicht alle gleich und es gibt nichts Ungerechteres als die Gleichbehandlung von Ungleichen.