PRESSEDIENST Es gilt das gesprochene Wort! TOP 8 ­ Aufhebung der Pflicht zur äußeren Differenzierung in der neuen Vereinbarung der Kultusministerkonferenz Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: Zentrale: Telefax: Mobil: E-Mail: Internet: 0431/988-1503 0431/988-1500 0431/988-1501 0172/541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Dazu sagt der bildungspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Karl-Martin Hentschel: Nr. 221.06 / 03.05.06 Schluss mit der Pflicht zur Dreigliedrigkeit Wenn ich die regierungstragenden Fraktionen richtig verstanden habe, dann wollen sie in Schleswig-Holstein einen neuen Schultyp einführen, der Gemeinschaftsschule heißen soll. Und wenn ich die Ministerin richtig verstanden habe, dann sollen in diesem Schultyp Kinder mit unterschiedlicher Schulempfehlung bis zur 10. Klasse gemeinsam unterrichtet werden. Die äußerliche Differenzierung in Klassen und Kurse soll durch eine innere Differenzierung ersetzt werden, so wie es in den meisten anderen Ländern der Welt schon der Fall ist. Dieses Vorhaben unterstützt meine Fraktion ausdrücklich. Denn alle wissenschaftlichen Studien der letzten Jahre sind sich in einem Punkt einig. Die frühe Trennung der Kinder führt dazu, dass der Erfolg der Kinder überwiegend vom sozialen Status der Eltern abhängt, nicht aber von ihren Fähigkeiten. Zur Zeit ist die Trennung der Kinder in mindestens vier Fächern vorgeschrieben ­ schrittweise zunehmend und mit dem 7. Schuljahr beginnend. Dabei müssen mindestens Kurse oder Klassen in zwei Leistungsniveaus vorgehalten werden. Ausnahmen sind nur möglich, wenn sie als Modellversuche anerkannt werden. Das bedeutet: Wenn in Schleswig-Holstein eine Schule das erfolgreiche finnische Modell nachahmen möchte, dann ist dies durch die KMK untersagt. Sie riskiert dann, dass die Abschlüsse dieser Schule in anderen Bundesländern nicht mehr anerkannt werden. Deswegen tritt meine Fraktion dafür ein, dass diese KMK-Vereinbarung geändert wird. 1/2 Am 16. und 17. März hat nun der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz in Bonn zu diesem Thema getagt. Dabei lagen erneut zwei Varianten vor. Beide schreiben eine Differenzierung von Leistungsniveaus vor. Die Variante 1 erlaubt die Differenzierung klassenintern. Dann wird also die Gemeinschaftsschule in Schleswig-Holstein möglich. Die Variante 2 dagegen schreibt auch in Zukunft die Differenzierung in getrennten Kursen vor und erlaubt Ausnahmen nur in Modellversuchen oder zur Vermeidung unzumutbar langer Schulwege. Ich hätte nun erwartet, dass Schleswig-Holstein sich klar für die erste Variante und gegen die zweite Variante ausspricht. Dies haben die SPD-geführten Länder Bremen, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern, erstaunlicherweise aber auch die Unionsländer Bayern und Hamburg getan. Umgekehrt haben sich bei der Probeabstimmung Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen als die Hardliner des gegliederten Schulsystems aufgeführt. Und wie hat Schleswig-Holstein abgestimmt? - Der Ministerialrat, der Schleswig-Holstein vertreten hat, hat bei den getrennten Probeabstimmungen über die beiden Varianten in beiden Fällen mit ja gestimmt. Das bedeutet: Wenn die Variante 2 sich durchsetzt, dann kann die SPD ihre Gemeinschaftsschule in SchleswigHolstein knicken. Wir haben deshalb den vorliegenden Antrag gestellt, damit die Fraktionen hier Farbe bekennen und die Landesregierung ein klares Votum erhält. Wenn der Koalitionsvertrag in dieser Frage auch nur einen Pfifferling wert sein soll, dann muss Schleswig-Holstein für die Variante 1, also für die Option einer Gemeinschaftsschule stimmen. Setzt sich die Variante 2 durch, dann ist der Koalitionsvertrag obsolet geworden, weil eine Gemeinschaftsschule nicht mehr möglich ist. Die Entscheidung ist einfach: Wer in dieser Frage für den Koalitionsvertrag ist, der stimme unserem Antrag zu. Da die abschließende Entscheidung bereits im Juni stattfindet und der Bildungsausschuss erst im Juni wieder regulär tagt, bitte ich darum den Antrag heute zu entscheiden. ***