Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 31.05.2006 Landtag aktuell TOP 28 ­ Bericht zum Verbraucherschutz Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn Siegrid Tenor-Alschausky: Information ist Voraussetzung für Verbraucherschutz Nur informierte Verbraucher können sachgerechte Entscheidungen treffen, sagt Siegrid Tenor-Alschausky, und als Voraussetzung dafür brauchen sie unabhängige Informationen und Beratung. Ihr Fazit ist, dass der Verbraucherschutz in SchleswigHolstein gut aufgestellt ist. Dabei weist sie darauf hin, dass z. B. bei der Untersuchung von Lebensmitteln Schleswig-Holstein die bundesweit höchste Beanstandungsquote hat, was jedoch an besonders problemorientierten Überwachungsstrategien liegt. Auf EU-Ebene und im Entwurf des Verbraucherinformationsgesetzes auf Bundesebene sieht sie die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher allerdings nicht hinreichend gestärkt. Die Rede im Wortlaut: Vielen Dank dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren und den anderen beteiligten Ministerien für den vorliegenden Bericht. Er gibt einen hervorragenden Überblick über die Aktivitäten für den Verbraucherschutz in unserem Land, aber auch über den Zusammenhang zwischen EU-Richtlinien, Gesetzen des Bundes und der konkreten Umsetzung in Schleswig-Holstein. Auch diejenigen, die sich schon länger mit dem Thema Verbraucherschutz beschäftigen, finden immer wieder Bestimmungen, von deren Existenz sie bisher noch nichts SchleswigHolstein Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2- wussten. Da gibt es das ,,Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz" (KapMuG), das ,,EGVerbraucherschutzdurchsetzungsgesetz" (VSchDG), den Erlass ,,Kriterien für die Haltung von Straußenvögeln (Strauße, Emus und Nandus)" oder auch die ,,Medizinprodukte-Betreiberverordnung". Schon diese kurze Aufzählung macht deutlich, dass das Ziel, Verbraucherschutz zu verwirklichen, staatliches Handeln auf verschiedenen Ebenen, grenzüberschreitende Kooperation und vielfältige Kontrollinstanzen erfordert. Verbraucherschutz bezeichnet die Gesamtheit der Bestrebungen und Maßnahmen, die Menschen in ihrer Rolle als Verbraucherin und Verbraucher von Gütern und Dienstleistungen schützen sollen. Grundlage eines funktionierenden Verbraucherschutzes ist die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher. Dazu bedarf es wahrer und verständlicher Informationen. Denn nur der informierte Verbraucher kann sachgerechte Entscheidungen treffen. Und genau hier bestehen Defizite. Ein Beispiel: Jeder Verbraucher kann anhand der Ziffer- und Buchstabenkombination, die auf jedes Hühnerei aufgedruckt ist, im Prinzip erkennen, wann und in welchem Land das Ei gelegt wurde, ob die Hühner ihr Leben in Käfigen fristen müssen oder aus Betrieben mit Boden- oder Freilandhaltung stammen - wenn er die Zahlen und Buchstaben zuordnen kann! Damit Verbraucherinnen und Verbraucher fundierte Entscheidungen treffen können, brauchen sie unabhängige Informationen und Beratung. Behörden, das Landeslabor, aber vor allem die Verbraucherzentrale leisten hier unverzichtbare Arbeit. Informationen über Lebensmittel, Produkte des täglichen Bedarfs, aber auch über Finanzdienstleistungen wie Versicherungen gehören seit Jahren zum bekannten und viel genutzten Angebot. -3- Der Bereich des Allgemeinen Verbraucherschutzes ist gekennzeichnet durch zahlreiche und oft rasche Veränderungen im Bereich der Kommunikation, der Mobilität, neuer Produkte und Dienstleistungen. Viele bislang öffentliche Dienstleistungen wie Post und Bahn, aber auch der Energiebereich wurden liberalisiert. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ergeben sich neue Wahlmöglichkeiten, aber auch neue Informationsund Beratungsbedürfnisse. Leitstelle für den Verbraucherschutz in Schleswig-Holstein ist die Verbraucherzentrale. Nach den Veränderungen in den letzten Jahren ist sie jetzt gut aufgestellt. Die institutionelle Förderung des Landes beträgt zurzeit 690.000 Euro jährlich. Damit werden fünf Beratungsstellen vorgehalten sowie Projekte der EU und des Bundes komplementär finanziert. Die Arbeitsorganisation und die Informationsangebote wurden modernisiert. Es gibt zwar auch noch die altbekannten Broschüren. Diese werden aber in Kooperation mit den Verbraucherzentralen der anderen Bundesländer erstellt und vor allem zielgruppengerecht aufbereitet. So wurde 2005 z.B. der Ratgeber ,,Verbraucherschutz für ältere Menschen" herausgegeben, um Senioren zu informieren über Vorsorge- und Betreuungsvollmachten, Patientenverfügungen, aber auch über alterstypische Konsumfallen wie Haustürgeschäfte und Kaffeefahrten. Auch der Internetauftritt wurde ausgebaut. Ein Projekt zur Schuldenprävention für Jungendliche ist ohne dieses Medium kaum mehr denkbar und liefert auch hier zielgruppengerecht Informationen zur eigenen Wohnung, Handy, Versicherungen. Ergänzt werden diese Angebote durch die Schulung von Multiplikatoren. Gezeigt hat sich auch, dass entgegen vieler Befürchtungen Verbraucherinnen und Verbraucher durchaus bereit sind, für unabhängige Beratung z.B. bei der Baufinanzierung eigene kostendeckende Beiträge zu leisten. Deshalb mein Fazit: Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. und das Europäische Verbraucherzentrum leisten gute Arbeit. Haushaltsmittel werden sinn- -4- voll, sparsam und der Zielvereinbarung zwischen Sozialministerium und Verbraucherzentrale entsprechend eingesetzt! Den Zusammenhang zwischen Bestrebungen der EU, durch Richtlinien zur Harmonisierung des Rechts in den Mitgliedsstaaten beizutragen, und der Gefahr, dass Verbraucher künftig schlechter geschützt werden als durch unser bisheriges nationales Recht, möchte ich anhand der ,,Verbraucherkreditrichtlinie" problematisieren. Der in der Diskussion befindliche Vorschlag der EU-Kommission enthält Vorschriften zu den Vertrag betreffenden verpflichtenden inhaltlichen Angaben, um einen transparenten grenzüberschreitenden Markt zu schaffen. Diese Vorschläge unterschreiten in einigen Punkten unser bisheriges Recht. Den Beschluss des Bundesrates, bei der Setzung von Standards eine Reduzierung des Verbraucherschutzniveaus in Deutschland zu verhindern, unterstützt die SPD-Fraktion deshalb nachdrücklich. Zu begrüßen ist, dass die realen Kreditkosten und Konditionen deutlich darzustellen sind und über Ablehnungsgründe oder schlechte Bonitätsbewertungen ausreichend und verständlich zu informieren ist. Ich habe allerdings Zweifel, ob z.B. das Problem des zunehmenden ,,Scoring" mit Hilfe der EU-Richtlinie zu lösen ist. Es ist in dieser Debatte leider nicht möglich, alle wichtigen Aspekte des Verbraucherschutzberichtes zu beleuchten. Eingehen möchte ich aber noch auf die Lebensmittelund Futtermittelkontrollen. BSE, Gammelfleisch, Vogelgrippe: Ereignisse wie diese machen auch einer großen Öffentlichkeit die Notwendigkeit bewusst, dass Verbraucher sich darauf verlassen können müssen, dass Lebensmittel sicher sind und über eventuelle Risiken rasch und sachgerecht informiert wird. Die Ergebnisse der Beprobung nach dem ,,Nationalen Rückstandskontrollplan" durch das Landeslabor zeigen, dass die Mängelquoten bei Erzeuger- und Schlachtbetrieben gering sind und im Bundesdurchschnitt liegen. Dass Statistiken genau interpretiert werden müssen, zeigen die Ergebnisse bei der Untersuchung von Lebensmitteln. -5- Schleswig-Holstein hat hier die bundesweit höchste Beanstandungsquote, begründet ist dies aber durch besonders problemorientierte Überwachungsstrategien. Mir ist eine qualifizierte und effektive staatliche Überwachung in Schleswig-Holstein, die auch Beanstandungen und Verbesserungen mit sich bringt, lieber als eine pro forma Überwachung mit guten Statistikwerten auf dem Papier. Zu Beginn meiner Rede hatte ich bereits die ,,Medizinprodukte-Betreiberverordnung" angesprochen. Hinter diesem Wortungetüm verbirgt sich eine wichtige Maßnahme des Patientenschutzes. So wird berichtet, dass es 2004 bei der Untersuchung von urologischen Praxen hinsichtlich der Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von Endoskopen zu zahlreichen Beanstandungen kam. Der Grund: In vielen Praxen waren die Bestimmungen der Medizinprodukte-Betreiberverordnung nicht hinreichend bekannt. Koordiniert werden diese Untersuchungen übrigens durch das Landesamt für Gesundheit- und Arbeitssicherheit; eine Tatsache, die wir uns bei der Diskussion um die Auflösung dieses Amtes wieder ins Gedächtnis rufen sollten. Dass Kontrolle und Aufklärung zum Schutz der Patienten gewirkt haben, zeigen folgende Zahlen: Gab es 2004 noch bei 19 Praxen Beanstandungen war dies 2005 nur noch bei drei Praxen der Fall! Zum Schluss möchte ich auf das geplante Verbraucherinformationsgesetz des Bundes eingehen. Bei der Einbringung des Berichtsantrags im Januar habe ich die Hoffnung geäußert, dass es durch dieses Gesetz ermöglicht wird, dass Verbraucher künftig rasch konkrete Auskünfte erhalten, wenn es bei Lebensmittelskandalen um die Nennung von Firmen und Produkten geht. Der jetzt vorliegende Entwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD, erstellt mit Formulierungshilfe des Seehofer-Ministeriums, ist in diesem Punkt unserer Meinung nach unzureichend. Die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher werden nicht hinreichend gestärkt, die Einschränkungen bei der Nennung konkreter Produkte und Firmen sind zu groß. Ich hoffe sehr, dass es im gerade laufenden Gesetzgebungsverfahren hier zu einer deutlichen Verbesserung für den Verbraucherschutz kommt. -6- Für unser Land kann ich feststellen. Auch wenn der ,,Verbraucherschutz" nicht mehr im Titel des Sozialministeriums enthalten ist: Verbraucherschutz spielt in unserem Land keine Nebenrolle!