PRESSEDIENST Es gilt das gesprochene Wort! TOP 28 ­ Bericht zum Verbraucherschutz Dazu sagt die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: Zentrale: Telefax: Mobil: E-Mail: Internet: 0431/988-1503 0431/988-1500 0431/988-1501 0172/541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Angelika Birk: Nr. 256.06 / 31.05.06 Verbraucherschutz nicht verwässern! Die Grüne Forderung nach einem umfassenden Landesbericht über den Verbraucherschutz hat ins Schwarze getroffen. Dank des Grünen Antrags legt die Landesregierung der Öffentlichkeit heute ein dickes Buch zur Bilanz des Verbraucherschutzes vor - gerade rechtzeitig zur Bundestagsberatung des neuen Verbraucherinformationsgesetzes. Der Name Seehofer taucht im sachlichen Bericht der Landesregierung natürlich nicht auf. Wer das Papier aber gründlich liest, findet dort genug Beispiele und Argumente oder auch manche beredte Auslassungen, die zeigen, dass der jetzt vorliegende Entwurf eines Verbraucherschutzinformationsgesetzes des Bundes ein zahnloser Tiger bleibt. Dies sogar auf den klassischen Feldern der Lebensmittelsicherheit: Der Landesbericht stellt fest, dass bei Obst- und Gemüsekontrollen durchaus Schadstoffbelastungen festgestellt wurden und zwar nicht selten verschiedene Schadstoffe in einem Lebensmittel. Doch solange jeder einzelne Schadstoff unter den Grenzwerten bleibt, gibt es gesetzlich keinen Handlungsbedarf. Dies muss sich ändern! Aber genau in diesem Punkt ist der neue Bundesgesetzesentwurf sehr chemiefreundlich. Greenpeace hat im letzten Jahr durch eine große bundesweite Supermarktkontrollaktion sogar viele illegale Schadstoffe in Obst und Gemüse gefunden, auch in Hamburg. Da verwundern die vergleichsweise beruhigenden Stellungnahmen des Landesberichtes. Sollten Aldi, Lidl und andere Supermärkte ausgerechnet in Kiel und Lübeck gesündere Ware anbieten als eine Zugstunde weiter südlich? 1/4 Greenpeace beklagte sich, dass auf seine Giftfunde in Obst und Gemüse die zuständigen örtlichen und überörtlichen Behörden und Handelsunternehmen auf ihre Messungen und Berichte nicht reagiert haben. Hierzu müssen Unternehmen und Behörden bundesgesetzlich verpflichtet werden. Der umfassende Landesbericht schreitet die einzelnen Gebiete des staatlichen Verbraucherschutzes ab. Diese staatliche Aufgabe umfasst dank eines gewachsenen kritischen Bewusstseins vieler Menschen inzwischen um weit mehr als gesunde Nahrungsmittel oder energiesparende FCKW-freie Kühlschränke. Alle Produkte, so zum Beispiel auch Medikamente, medizinische Geräte, aber auch Strahlenschutz, Finanzdienstleistungen oder Rentenversicherungen, nicht zu vergessen. Fahrgastrechte, Internethandel und Energiepreise werden inzwischen auf gesetzlicher Grundlage überprüft, Verbraucherrechte und Schadensersatzregelungen definiert. Dies ist angesichts der Liberalisierung und Internationalisierung der Märkte in allen Bereichen der Daseinsvorsorge notwendig, eine von vielen einzelnen Bürgerinitiativen, insbesondere von vielen Frauen erkämpfte demokratische Errungenschaft, die die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit, gesellschaftliche Teilhabe und soziale Gerechtigkeit erfahrbar macht. Für vieles gibt es inzwischen EU-Richtlinien, die überall in Europa für die gleiche Sicherheit sorgen sollen. Erst jüngst haben die Grünen im Europaparlament zum Beispiel mit Erfolg das Verbot von gefährlichen Weichmachern in Kinderspielzeug befördert, wie der Bericht erwähnt. Vor diesem Hintergrund ist es völlig unverständlich, dass die Bundesregierung den Anwendungsbereich des Verbraucherinformationsgesetzes nur auf Lebensmittel und Tierfutter beschränken will. Hier ist die Landesregierung im Bundesrat gefordert, durch Änderungsanträge diese antiquierte Beschränkung aufzugeben. Die Verantwortung für die Umsetzung für den Verbraucherschutz liegt vielfach bei den Bundesländern. Um die Fachlichkeit effizient zu gewährleisten, ist zurecht zwischen den Bundesländern Arbeitsteilung vereinbart. Schleswig Holstein ist hier in einigen Bereichen federführend im Vernetzen der nördlichen Bundesländer bis hin zu grenzüberschreitender Zusammenarbeit mit den skandinavischen Staaten. Ein einheitlicher Handlungsrahmen ist für eine solche Kooperation unerlässlich. Das neue Gesetz des Bundes sieht hingegen große Ermessenspielräume vor. So sind Behörden nicht verpflichtet, die Öffentlichkeit über wirtschaftliche Täuschungen von Unternehmen genau zu informieren. Der Verbraucherschutzbericht zeigt, dass zehn Jahre rot-grüne Regierung SchleswigHolstein in vielen Bereichen zu einem Vorbild im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes gemacht haben. Gerade die Behörden, die heute von den Koalitionsfrakti- onen im Bereich der Landwirtschaft und des Umweltschutzes für überflüssig erklärt werden, bauten in den letzten Jahren nach dem BSE-Skandal ein mit vielen Akteuren vor Ort verzahntes System zur Überwachung von Tierhaltung und Futtermittel auf, das tatsächlich BSE nachhaltig Einhalt gebieten konnte. Deutlich wird allerdings auch, dass es eine Reihe anderer häufiger Tierkrankheiten in Stallhaltung gibt, die dank der Kontrollen auch angegangen werden. Vor diesem Hintergrund ist es völlig unbegreiflich, dass auf EUEbene die Aufhebung der Verfütterung von Tiereiweiß an Wiederkäuer diskutiert wird, im Gegenteil hier sind auch Fischmehle oder manche Fette als Futter in Frage zu stellen. Der Landesbericht dokumentiert: Bisher ist Schleswig Holstein weitgehend frei von gentechnisch veränderter Landwirtschaft, hier hat sich der Einsatz des ehemaligen Grünen Umweltministers gelohnt. Allerdings steigen in den letzten zwei Jahren die noch sehr geringfügigen Anteil der gentechnisch veränderten Saatgut an. Wie wird dies aussehen, wenn jetzt Herr Seehofer, die Gentechnikversuche des Weltkonzerns Monsanto genehmigt, oder wie die TAZ vom 17. 5. 06 berichtet, ab Mai in unserem Nachbarland Mecklenburg Vorpommern die ersten Kartoffeln mit Choleragenen auf Versuchsfeldern wachsen ? Auch bundespolitisch setzt sich wieder mehr Lobbyeinfluss durch, so bei der Käfighaltung von Hühnern: Sie wird bedauerlicherweise auch von Schleswig Holstein im Landesbericht als Alternative zum Freilandgebot akzeptiert und zwar vor und völlig unabhängig von der Vogelgrippe. Dies obwohl inzwischen die Menschen hierzulande soviel Freilandeier kaufen, dass sie zu einem Drittel schon importiert werden müssen. Grüne haben erste bundesweite Erfolge in der Kontrolle der Energiedienstleistungen erreicht. Der Landesbericht beschreibt die Nachfrage nach Energieberatung und Energiepreisberatung auch als ein großes Arbeitsgebiet der Verbraucherzentralen. Messbar haben Menschen hierzulande ihren Stromanbieter gewechselt. Leider noch nicht messbar hat sich die Informationspolitik der Energieunternehmen geändert. Viele Rechnungen sind immer noch nicht nachvollziehbar und die neuerdings vorgeschriebenen Angaben zu den Energiequellen fehlen. Es bedurfte mehrerer Gerichtsurteile, um die Langfristigkeit der Gasverträge und die Bindung an den Ölpreis in Frage zu stellen. Hier ist ebenfalls auf bundesgesetzlicher Ebene Handlungsbedarf. Einen Aspekt beim Thema Energie habe ich allerdings im Bericht vermisst. Im vergangenen Winter wurde laut Presseberichten in vielen Regionen des Landes armen Menschen auch bei Minustemperaturen der Strom abgeschaltet, weil sie ihre Rechung nicht bezahlen konnten. Allein In Lübeck hatten 14.000 Haushalte ihre Rechung nicht bezahlt, weil das Unternehmen ein halbes Jahr lang versäumt hatte, zu mahnen. Die Zahl der Säumigen entspricht in etwa der Anzahl der Hartz IV Bedarfsgemeinschaften. Tatsächlich schalteten die Stadtwerke Tausenden für längere Zeit den Strom ab, was vielfach auch bedeutete, über Wochen nicht heizen zu können. Es war für die Kommunalpolitik sehr mühsam, die Stadtwerke zur Kooperation mit Sozialbehörden und Wohlfahrtsverbänden zu bewegen und das Recht Zahlung in sehr kleinen Raten zu vereinbaren. Damit komme ich etwas genereller auf die soziale Frage im Verbraucherschutz zu sprechen: Die Entscheidung des Landtags vor einigen Jahren, die Verbraucherberatungen zu modernisieren, hat sich als richtig erwiesen. Die verschiedenen Verbraucherberatungseinrichtungen in Schleswig Holstein bemühen sich mehr als früher, gerade auch Menschen in schwierigen sozialen Lagen und mit wenig Bildung Verbraucherrechte und Verbraucherbildung zu vermitteln. Hierzu suchen sie gemeinsam mit vielen Multiplikatoren strategische Allianzen, um niedrigschwellige Angebote zu schaffen: Gegen die Verschuldung von Jugendlichen, für gesunde Kinderernährung, zur Beratung von älteren Menschen über Finanz- und Internetdienstleistungen. Diesen Handlungsansatz begrüßen wir sehr und bitten hierbei zukünftig noch mehr mit Migrantenorganisationen zusammen zu arbeiten. Außerdem erwarten wir, dass durch die in befristeten Projekten aufgebauten Strukturen so gestaltet werden, dass sie nicht nach Projektablauf wieder einstürzen. Vor diesem Hintergrund stellt sich auch die Frage, ob sich angesichts der zunehmenden Schulden, die Banken und Sparkassen und andere Finanzdienstleister an einem Finanzierungspool von Schuldenberatungsstellen beteiligen müssen. Denn die wenigen Schuldnerbeartungsstellen hierzulande sind total überlaufen. Auf jeden Fall aber erwarten wir, dass das Land sich für das gesetzlich verbriefte Recht auf ein Girokonto stark macht. Zusammenfassend lässt sich sagen: Gegen starken Lobbyeinfluss der Wirtschaft und obwohl die EU-Kommission Verbraucherschutz nicht als Schwerpunkt definiert, sind eine Reihe von Verbraucherrechten international durchgesetzt worden. Schleswig Holstein geht in einigen Feldern beispielgebend in seiner Arbeit über EU- und Bundesnormen hinaus und hat hier für die bundespolitische Diskussion Beispiel gegeben. Aus einigen Bewertungen des Berichts lässt sich erkennen, das dies zukünftig weniger der Fall sein wird. Auch wenn wir damit natürlich nicht einverstanden sind, so stellt der Bericht einen guten Überblick über den Verbraucherschutz und dem dankenswerten Engagement vieler für dieses Thema dar. Der Bericht verdient es, in etwas ansprechender äußerer Form im Internet an einen weiten Multiplikatorenkreis hinaus verbreitet zu werden, um somit ein Stück Verbraucheraufklärung über das Land zu leisten. ***