PRESSEDIENST Es gilt das gesprochene Wort! TOP 5 ­ Neuordnung der Amtsgerichtsstruktur Dazu sagt der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: Zentrale: Telefax: Mobil: E-Mail: Internet: 0431/988-1503 0431/988-1500 0431/988-1501 0172/541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Karl-Martin Hentschel: Nr. 257.06 / 31.05.06 Guter Service für die BürgerInnen ist unser Kriterium Es gibt sicher Lebenssituationen, in denen für Menschen ein unkomplizierter und ortsnaher Zugang zum Gericht hilfreich ist. Sei es, dass ein Elternteil ein Umgangsrecht mit seinen Kindern gerichtlich feststellen und durchsetzen will, sei es eine Frau, die Schutz vor häuslicher Gewalt nach dem Gewaltschutzgesetz benötigt. Die Beantragung eines Erbscheines, die Unterstützung eines ehrenamtlichen Betreuers, eine Einsicht in das Vereins- oder Handelsregister, eine Einsicht in das Grundbuch sind ebenfalls Dienstleistungen der Justiz, die möglichst ortsnah erbracht werden sollten. Die Frage der Gerichtsstruktur kann auch nicht völlig von sonstiger Behördenstruktur getrennt werden. Strukturmaßnahmen bei den Amtsgerichten sollten aber auch unabhängig von der Gemeindegröße sinnvoll mit der Entwicklung der Verwaltungsstrukturreform abgestimmt werden. Die Zusammenarbeit der Gerichte mit anderen Behörden und Einrichtungen wie Jugendämtern, Jugendgerichtshilfe, Schuldnerberatungsstellen, kommunaler Betreuungsbehörde, Polizei und anderen ist bei der Veränderung von Amtsgerichtsbezirken zu berücksichtigen. Leider finden wir in dem Entwurf hierzu keine überzeugenden Darlegungen. Es stellt sich letztendlich, bei Kommunalstruktur wie bei Gerichtsstruktur die gleiche Frage: wie kann ich den Spagat schaffen, die Aufgaben effizient und hoch spezialisiert fachkundig zu erledigen, während ich gleichzeitig eine - auch im geografischen Sinne ­ bürgernahe Ansprechbarkeit garantieren will. 1/2 Unsere Fraktion hat zu der Frage der kommunalen Verwaltung einen Vorschlag gemacht, der von seiner grundsätzlichen Idee auch auf die Amtsgerichte anwendbar ist: Vor Ort, also in den Gemeinden und Städten sollte eine BürgerIn alle Alltagserledigungen vornehmen können, für die seine körperliche Anwesenheit erforderlich ist. Das betrifft die KFZ-Anmeldung ebenso, wie den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins. Diese Forderung erscheint vielen mit kostenbewusster Verwaltung unvereinbar, tatsächlich ist es aber unter zwei Voraussetzungen möglich: Erstens: Die Gemeinden müssen eine Größe haben, die eine ausreichend große Gemeindeverwaltung ermöglicht. Zweitens: Wir müssen die Konzeptionierung von Behördenstruktur neu denken und von der Idee Abschied nehmen, dass BehördenmitarbeiterInnen nur in ihrer eigenen Behörde arbeiten können. Wenn wir diese beiden Voraussetzungen erfüllen, kann eine Gerichtsorganisation ganz anders vorgenommen werden, als in diesem Gesetzentwurf. Dann können Gerichte durchaus ,,radikaler" zusammengeführt werden. Denn mit Sprechstunden von Rechtspflegern im Rathaus, die jeden Dienstag Antragsannahme und Beratung anbieten, mit E-government und auswärtigen Gerichtstagen im Ratssaal ist eine Präsenz der Rechtsprechung überall gewährleistet, auch ohne den formellen Sitz eines Gerichts. Leider bringt die Landesregierung zu keiner dieser beiden grundsätzlichen Reformschritte den Mut auf. Wir können das Fazit ziehen: Diese Reform tut kaum einem richtig weh, sie bringt uns aber auch nicht weiter. Wenn selbst Minister Döring, der gesagt hat, dass er jedes Projekt wirtschaftlich rechnen kann, feststellt, dass Finanzen nicht das entscheidende Argument für die Gerichtsreform ist, dann muss man die angeblichen Einsparungen doch in Frage stellen. Großartige Verbesserungen werden mit dieser Reform also weder für das Staatssäckel noch für die BürgerInnen vorgenommen. Das ist schade, denn Schleswig-Holstein könnte mit der Amtsgerichtsreform seine Modernisierungsfähigkeit unter Beweis stellen. Das selbst gesteckte Ziel ,,Fit für die Zukunft" erreicht die Landesregierung aber bislang weder auf Kommunalverwaltungsebene noch bei den Amtsgerichten. ***