Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 31.05.2006, Nr.: 108/2006 TOP 5: Gesetz zur Neuordnung von Amtsgerichtsbezirken (Drucksache 16/769) Klaus-Peter Puls: Amtsgerichte in Schleswig-Holstein ­ bürgernah und zukunftsfähig! In der Landtagsdebatte zur Neuordnung von Amtsgerichtsbezirken erklärte der innenund rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Klaus-Peter Puls: An jedem der 27 Amtsgerichtsstandorte in Schleswig-Holstein gibt es gute Gründe, die für die Erhaltung des örtlichen Amtsgerichts sprechen. Denn auch Justiz ist eine öffentliche Dienstleistung für die Bürgerinnen und Bürger, und jeder, der sie in Anspruch nehmen will oder muss, möchte sein Gericht schnell erreichen und ,,seinen Fall" von qualifiziertem Richter- und Rechtspflegepersonal ohne zeitliche Verzögerung und ohne inhaltliche Mängel schnell bearbeitet und erledigt haben. Genau das nimmt jedes Amtsgericht in Schleswig-Holstein für sich in Anspruch. Es bedarf deshalb nicht nur guter, sondern besserer Gründe für eine Strukturreform, die zur Schließung von Amtsgerichten führt. Der Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Neuordnung der Amtsgerichtsbezirke in Schleswig-Holstein benennt als solche Gründe die zunehmende Komplexität unserer Lebensverhältnisse, die damit einhergehende zunehmende Verrechtlichung der gesellschaftlichen Beziehungen, die daraus folgende Verkomplizierung des materiellen und des prozessualen Rechts, SchleswigHolstein Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2- - die zunehmende Tendenz der Bürgerinnen und Bürger, Konflikte vor Gericht auszufechten und - die daraus wiederum folgende zunehmende und absehbar weiter steigende Belastung gerade der erstinstanzlichen Amtsgerichte. Wenn es so ist, dass schon heute kleinere Amtsgerichte auf längere Ausfälle im Personalbereich und auf anwachsende Rückstände nicht ohne Unterstützung anderer Gerichte reagieren können, und wenn es so ist, dass angesichts der Bandbreite der richterlichen und rechtspflegerischen Aufgaben bei zu kleinteiliger personeller Besetzung die erforderliche Spezialisierung in den nachgefragten Tätigkeitsbereichen nicht geboten werden kann, dann ist es landespolitische Pflicht, auch durch Umstrukturierung von Amtsgerichtsbezirken und eine damit verbundene Schließung einzelner kleiner Amtsgerichte dafür Sorge zu tragen, dass unsere Amtsgerichte insgesamt ihrer Bürgerberatungs-, Rechtssicherungs- und Streitentscheidungsfunktion gerecht werden und auf die wachsenden und sich ständig verändernden Herausforderungen sachgerecht, schnell und flexibel reagieren können. Der Regierungsentwurf sieht vor, fünf kleinere Amtsgerichte zu schließen und ihre Bezirke angrenzenden Amtsgerichten zuzuordnen. Für jeden einzelnen Standort ­ für Kappeln, für Geesthacht, für Bad Schwartau, für Mölln und für Bad Oldesloe ­ ist das ein schmerzhafter Standortverlust. Für jeden Bürger und jede Bürgerin ­ in Kappeln, in Geesthacht, in Bad Schwartau, in Mölln und in Bad Oldesloe ­ werden allerdings die mit der Aufhebung der genannten Amtsgerichte im Einzelfall verbundenen längeren Anfahrtswege zumutbar bleiben. Dasselbe gilt für die Arbeitswege der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu aufnehmenden Nachbargerichten, und es gilt auch für die Reisewege der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Ich füge an dieser Stelle als Bürger und Rechtsanwalt hinzu: Der SPD-Landtagsfraktion geht es bei der Reform in erster Linie um die Bürgernähe und nicht vorrangig um die Rechtsanwaltsnähe unserer Amtsgerichte. -3- Dazu eine weitere Bemerkung: Wenn mit der Reform ­ wie vorgesehen ­ gleichzeitig Gebietsteile aus den Bezirken der aufnehmenden Amtsgerichte Schwarzenbek, Lübeck und Ahrensburg bestehen bleibenden Nachbargerichten zugeschlagen werden, dann werden insbesondere im Landgerichtsbezirk Lübeck die neu entstehenden vergrößerten Amtsgerichte den rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern sogar noch bessere Servicemöglichkeiten bieten können, und es besteht endlich auch die Möglichkeit, die in fünf Liegenschaften zerfledderte Amtsgerichtslandschaft in Lübeck selbst neu zu ordnen und örtlich und organisatorisch zu konzentrieren. Die SPD-Landtagsfraktion unterstützt den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuordnung der Amtsgerichtsbezirke in Schleswig-Holstein.