Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 31.05.2006, Nr.: 109/2006 Klaus-Peter Puls: Ein Sieg der Vernunft Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Erforderlichkeit eines Jugendstrafvollzugsgesetzes erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der SPDLandtagsfraktion Schleswig-Holstein, Klaus-Peter Puls: ,,Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Erfordernis einer gesetzlichen Regelung für den Jugendstrafvollzug. Dies wird die Umsetzung der im Koalitionsvertrag auf Bundesebene festgeschriebenen Forderung der SPD nach einer verlässlichen gesetzlichen Grundlage für den Jugendstrafvollzug beschleunigen und damit auch den Jugendstrafvollzug in Schleswig-Holstein auf eine rechtlich sichere Grundlage stellen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist aber zugleich auch ein Bekenntnis zum Jugendstrafrecht, wenn das Gericht klar formuliert, dass auch der Strafvollzug die Besonderheiten der jugendlichen Entwicklung zu berücksichtigen hat. Damit ist allen konservativen Phantasien nach einer Einschränkung der Anwendung oder gar Abschaffung des Jugendstrafrechts eine deutliche Absage erteilt worden. Das Urteil ist auch ein Votum gegen die von Experten einhellig abgelehnte Verlagerung der Gesetzgebungszuständigkeit für den Strafvollzug auf die Länder. SchleswigHolstein Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD