FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Presseinformation Nr. 210/2006 Kiel, Freitag, 30. Juni 2006 Sperrfrist: Redebeginn Es gilt das gesprochene Wort! Arbeit/Soziales/Hartz IV Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdL Heiner Garg zu Hartz IV In seinem Redebeitrag zu TOP 19 (HARTZ IV ­ Fördern und Fordern müssen im Einklang stehen) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg: ,,,Fördern und fordern" lautet der Leitgedanke bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Januar 2005. Bisher allerdings blieb der Schwerpunkt des ,,Förderns" aus rein organisatorischen und verwaltungstechnischen Gründen auf der Strecke. Wer allerdings erwartet hatte, dass durch das jetzige ,,Fortentwicklungsgesetz" endlich eine Optimierung im Sinne des ,,Förderns" erfolgt, wurde enttäuscht. Nach dem Willen der großen Koalition ist diese Optimierung der ,,großen Revision" im Herbst vorbehalten. Wenn sich die beiden Koalitionspartner im Bund bereits jetzt über die Begrifflichkeit streiten, dann muss man ernsthaft daran zweifeln, ob der Aspekt des ,,Förderns" überhaupt Eingang in die geplante Revision findet. Denn den betroffenen Empfängern des Arbeitslosengeldes II ist es egal, ob die Änderung nun ,,Generalrevision" genannt wird oder es sich um eine Optimierung des Gesetzes handelt, wenn nicht das eigentlich Ziel endlich verwirklicht wird: Das der Arbeitsförderung und die Vermittlung. Und dass genau dieser Aspekt bisher zu kurz kam, ist ein hausgemachtes Problem des Gesetzgebers und nicht das der gut 5 Mio. ALG II-Empfänger. Deshalb freue ich mich über die Klarstellung des Arbeitsministers Döring (im Fl. Tageblatt vom 12.06.06), in dem er ankündigt, den Aspekt des ,,Förderns" noch einmal gründlich zu analysieren zu wollen. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 1 Gerade hier hakt es derzeit besonders, wenn man den aktuellen Bericht des Bundesrechnungshofes1 zu Rate zieht: Demnach haben die Grundsicherungsstellen · · · mit einem Drittel der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen noch keinerlei strategische Gespräche geführt, obwohl die Betroffenen seit durchschnittlich siebeneinhalb Monaten Leistungen bezogen; entgegen der gesetzlichen Verpflichtung in etwa der Hälfte der geprüften Fälle keine Eingliederungsvereinbarungen geschlossen; die zu aktivierenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen drei Monate auf ein qualifiziertes Erstgespräch zur Abstimmung einer Vermittlungsstrategie und vier Monate auf eine Eingliederungsvereinbarung, mit der die notwendigen Integrationsmaßnahmen verbindlich festgelegt werden, warten lassen. Angesichts der Tatsache, dass die im Fortentwicklungsgesetz festgeschriebenen Sanktionsmöglichkeiten nichts bewirken werden, wenn sich an diesen Voraussetzungen nichts ändert, verdeckt die Debatte über angeblichen ,,Leistungsmissbrauch" von ALG IIBeziehern einen viel wichtigeren Aspekt: Das Fortentwicklungsgesetz wird dazu führen, dass sich der Bund zu Lasten der Kommunen aus der Verantwortung stehlen kann. Und das ist angesichts der steigenden Kosten ein wichtiger Aspekt. Die beschlossene Umkehr der Beweislast wird zu einem weiteren Anstieg der Unterkunftskosten führen. Die Betroffenen werden bei entsprechender Beweislast eben einen eigenen Hausstand gründen und die entsprechende Kostenübernahme einfordern. Damit läuft das Ziel der Beweislastumkehr ins Leere, wenn nicht sogar die Gerichte diese systemfremde Beweislastregel in der praktischen Anwendung stark einschränken werden. Darüber hinaus wird die Neuformulierung des § 44a SGB II (,,Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit") dazu führen, dass ein bestimmter Personenkreis wieder aus der finanziellen Verantwortung der ARGE herausfallen und den Kommunen zugeschlagen wird. Bei dieser Konstellation wird deutlich: Anstatt nur nachzubessern und eine Revision weiter aufzuschieben, wäre es notwendig gewesen, klare und verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Dass die optierenden Kreise und kreisfreie Städte bei einer entsprechenden Organisation die wesentlich besseren Möglichkeiten haben, offenbart jedenfalls die Einschätzung des Bundesrechnungshofes. Hätte man anstatt eines vor-großkoalitionären Kompromisses zu Hartz IV die Betreuung von Anfang an in die Hände der Kommunen gegeben, dann müssten wir womöglich eine Debatte über ,,Fordern" und ,,Fördern" gar nicht führen." 1 Bericht des Bundesrechnungshofes vom 19.05.2006 an den Haushaltsausschuss und an den Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages nach § 88 Abs. 2 BHO Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ­ Wesentliche Ergebnisse der Prüfungen im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2