Nr. 254/06 30. Juni 2006 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Es gilt das gesprochene Wort Sozialpolitik Torsten Geerdts zu TOP 19: Die Instrumente der Arbeitsmarktreform funktionieren noch nicht richtig Bei der Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende muss aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion eine angemessene Balance zwischen dem Fördern und dem Fordern hergestellt werden. Die Vermittlung in Arbeit muss weiterhin im Zentrum der Arbeitsmarktreform stehen. Bei Leistungsmissbrauch und Arbeitsverweigerung wird es zu Leistungskürzungen kommen. Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt das von der Großen Koalition in Berlin ins parlamentarische Verfahren eingebrachte SGB II Fortentwicklungsgesetz. Für unsere Fraktion sind die folgenden Neuregelungen von ganz besonderer Bedeutung: Erwerbsfähigen Personen, die Arbeitslosengeld-II beantragen, sollen Sofortangebote unterbreitet werden. Damit wird eine Kernforderung des Förderns arbeitsloser Menschen noch deutlicher ins Gesetz geschrieben. Den Arbeitslosen müssen auch Jobs angeboten werden, ansonsten machen die Forderungen nach Leistungskürzungen doch überhaupt keinen Sinn. Und gerade in dieser Frage gibt es nach den Erfahrungen der vergangenen Monate deutlichen Nachholbedarf. Wer innerhalb eines Jahres zwei solcher Arbeitsangbote oder Qualifizierungsmaßnahmen ausschlägt, muss mit einer Kürzung bis zu 60 Prozent rechnen, weigert sich ein ALG-II-Bezieher dreimal in einem Jahr ohne guten Grund ein Jobangebot anzunehmen, können ihm die kompletten Leistungen gestrichen werden. Bei Jugendlichen unter 25 Jahren sind im Fall einer wiederholten Pflichtverletzung auch die Kosten der Unterkunft von der Sanktion betroffen. Leistungseinschränkungen, wenn auf ein Arbeits- oder einem Qualifizierungsangebot mit Leistungsverweigerung reagiert wird, ist für mich keine unsoziale Politik. Im Gegenteil: Das ist die Antwort, die gerade die Bezieher kleinerer Einkommen, die Monat für Monat ihre Sozialbeiträge und Steuern entrichten, von uns erwarten. Positiv wird sich für die Leistungsbezieher die folgende Änderung niederschlagen: Die Freibeträge für Vermögen werden zugunsten der Alterssicherung verschoben. Der Freibetrag für private Altersvorsorge soll auf 250 statt derzeit 200 Euro pro Lebensjahr angehoben werden. Der Höchstbetrag für sonstige Vermögen soll im Gegenzug von 200 auf 150 Euro pro Lebensjahr gesenkt werden. Von einer Anrechnung unberührt bleiben weiterhin Einzahlungen in Riester-Verträge zur Altersvorsorge. Zukünftig wird bei eheähnlichen Gemeinschaften die Beweislast umgekehrt und der Betroffene muss die Vermutung, dass es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt, gegebenenfalls widerlegen und dies auch beweisen. Bei bestimmten Kriterien wird vermutet, dass eine Bedarfsgemeinschaft besteht. Hierzu zählt: Dauer der Beziehung, gemeinsames Konto, gemeinsame Kinder, Versorgung von Familienangehörigen und Verwandten. Weitergehende Leistungen, z.B. für atypische Sonderbedarfe, sind ausgeschlossen. Im Unterschied zur früheren Sozialhilfe werden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes mit Ausnahme der Kosten der Unterkunft und der Heizung grundsätzlich in pauschalierter Form erbracht. Dem Missbrauch von Leistungen soll durch Kontrollen im Außendienst begegnet werden. Der Datenabgleich zwischen den Behörden zur Ausforschung verschwiegener Vermögenswerte wird erleichtert. Personen, die sich ohne Zustimmung ihres persönlichen Ansprechpartners außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhalten, können von der Leistung ausgeschlossen werden. Außerdem gibt es noch Änderungen im Verwaltungsablauf: Arbeitsgemeinschaften und zugelassenen kommunalen Trägern wird es ermöglicht, die Bundesagentur für Arbeit als Träger der Arbeitsförderung mit der Ausbildungsvermittlung zu beauftragen. Der Bewilligungszeitraum für Arbeitslosengeld II kann in den Fällen, in denen eine Veränderung der Verhältnisse nicht erwartet wird, auf bis zu zwölf Monate verlängert werden. Die Regelungen zur Übermittlung statistischer Daten an die Kreise, kreisfreien Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände werden erweitert. Die Kritik des Ombudsrates für die Arbeitsmarktreform Hartz IV sollten wir allerdings sehr ernst nehmen. Er kritisiert einen Wirrwarr an Kompetenzen und verlangt eine Neuordnung der Verwaltungsstrukturen. Wörtlich heißt es im Abschlussbericht des Ombudsrates: ,,Das gravierende Problem der an sich richtigen Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe liegt in der verfehlten Organisationsentscheidung." Die Grundsatzentscheidung war eine richtige. Allerdings müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass ein organisatorisches Monstrum geschaffen worden ist. Die Kritik des ,,sozialen Kahlschlages", der durch die Arbeitsmarktreform entstanden sei, ist falsch. Aber die Instrumente funktionieren noch nicht richtig. Insgesamt sind die Kosten durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe um 7 Mrd. Euro gestiegen. Das SGB-II Fortentwicklungsgesetz ist richtig. Dadurch werden die Ansprüche der Menschen nicht reduziert. Fördern und Fordern werden in Einklang gebracht. Der Leistungsmissbrauch wird weiter bekämpft.