Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 29.06.2006 Landtag aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn TOP 19 - Hartz IV - Fördern und Fordern müssen im Einklang stehen (Drucksachen 16/848 und 16/892) Wolfgang Baasch: Bei Missbrauch Leistungskürzungen, aber keine vollständige Streichung! Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II wurde die versteckte Arbeitslosigkeit beendet. Alle erwerbslosen Menschen werden jetzt aktiv gefördert. Dies ist das Ergebnis einer der wichtigsten Sozialreformen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Eine Einschätzung, die auch der Ombudsrat, der die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe begleitet hat, so unterstützt und in seinem Abschlussbericht feststellt, dass die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in ein System der Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfebedürftige und ihre Angehörigen wichtig war. Hartz IV heißt: Hunderttausende ehemaliger Sozialhilfeempfänger, die arbeiten können, haben erstmals dieselben Ansprüche auf Leistungen und Hilfen der Arbeitsagenturen wie andere Arbeitslose auch. Und ab dem 01.07.2006 wird das Arbeitslosengeld II in Ostdeutschland so angehoben, dass alle Empfänger dieselbe finanzielle Unterstützung erhalten. Damit wird deutlich: Das Sozialgesetzbuch II oder verkürzt ausgedrückt Hartz IV ist kein Gesetz zur Schaffung von Vollbeschäftigung, sondern ein Gesetz zur Armutsbekämpfung. Hartz IV will aber auch allen die reelle Chance bieten, wieder in den ersten Arbeitsmarkt integriert zu werden ­ eben Fördern und Fordern miteinander zu verbinden. SchleswigHolstein Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2- Natürlich darf dabei nicht übersehen werden, dass ein so großes und umfangreiches Reformwerk nicht von Anfang an perfekt sein kann. Der Ombudsrat, der die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe begleitet hat, hat dies in seinem Abschlussbericht sehr deutlich offen gelegt. Viele geforderte und notwendige Korrekturen haben wir bereits gestern in der Debatte über den Bericht der Bürgerbeauftragten für das Jahr 2005 angesprochen. Der Deutsche Bundestag hat nun, nachdem das Arbeitslosengeld II seit gut anderthalb Jahren in Kraft ist, wesentliche Änderungen beschlossen, die die Wirksamkeit der Leistungen erhöhen und Missbrauch von Leistungen verhindern soll. Zu den wesentlichsten Änderungen zählen: Ein Paar, das zusammen lebt, bildet in der Regel eine Bedarfsgemeinschaft, die gemeinsam für das Arbeitslosengeld II veranlagt wird. Bestreitet das Paar, eine Bedarfsgemeinschaft zu sein, muss es dafür den Beweis selbst erbringen. Der Datenabgleich bei Empfängern von Arbeitslosengeld II soll verbessert werden, damit ein Missbrauch der Leistungen schneller aufgedeckt werden kann. Der Vermögensfreibetrag zur Altersvorsorge wird von 200 auf 250 Euro pro Lebensjahr angehoben. Dabei wird im Gegenzug der Freibetrag für andere Vermögensarten von 200 auf 150 Euro pro Lebensjahr abgesenkt. Die Jobcenter sollen mehr Kompetenzen erhalten, um ihre Vermittlungserfolge zu verbessern. Alle Erwerbsfähigen, die Arbeitslosengeld II erhalten, sollen sofort Angebote auf Beschäftigung oder Qualifizierung erhalten. Lehnen Erwerbsfähige innerhalb eines Jahres drei Mal ein Angebot ab, müssen sie mit einer vollständigen Streichung des Arbeitslosengeldes II rechnen. Vor diesem Hintergrund halte ich es doch eher mit der Einschätzung des Ombudsrates, der nur bedingt die Auffassung teilt, dass die gestiegenen Ausgaben zu einem erheblichen Teil durch Leistungsmissbrauch verursacht sind. Der Ombudsrat ist vielmehr der Ansicht, dass -3- die Kriterien für die Bewilligung von Leistung so ausgestaltet wurden, dass sie mehr Menschen den Zugang zur Grundsicherung ermöglicht haben. Daher kann die Schlussfolgerung nur sein, die Mängel im System müssen beseitigt werden und die Zusammenarbeit aller Partner am Arbeitsmarkt muss weiter effektiviert bzw. deutlich verbessert werden. Es muss aber auch klar sein, bei Fällen von vorsätzlichem Leistungsmissbrauch und Arbeitsverweigerung müssen auch Leistungskürzungen möglich sein. Nur eine vollständige Streichung des Arbeitslosengeldes II kann nicht der richtige Weg sein. Den Antrag der Fraktionen von CDU und SPD bitte ich daher anzunehmen und in den Sozialausschuss zu überweisen.