Nr. 257/06 30. Juni 2006 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Es gilt das gesprochene Wort Wirtschaftspolitik Johannes Callsen zu TOP 2: Höchstmaß an Flexibilität für die Ausgestaltung mit dem Gesetz über die Einrichtung von Partnerschaften zur Attraktivierung von City-, Dienstleistungs- und Tourismusbereichen schaffen wir heute eine praktikable Grundlage für die Einrichtung von PACT-Innovationsbereichen in den Innenstädten. Dieses Signal noch vor der Sommerpause war uns wichtig, denn in vielen Städten des Landes gibt es bereits Initiativen, die dringend auf eine rechtliche Basis für PACT-Bereiche warten. Zahlreiche Leerstände und häufiger Wechsel der Gewerbetreibenden sind in vielen Innenstädten signifikantes Zeichen für die Probleme des Einzelhandels in den Innenstadtlagen. Diesem Trend wollen wir mit dem PACT-Gesetz ein von Freiwilligkeit und örtlicher Initiative getragenes Instrument entgegensetzen, denn für die CDU hat die Förderung des Einzelhandels und die Belebung der Innenstädte mit der damit verbundenen Aufwertung der Immobilien eine herausragende Bedeutung. Dies ist das Ziel so genannter Business-Improvement-Districts, wie sie in Nordamerika seit 30 Jahren funktionieren und mittlerweile auch von anderen Bundesländern eingeführt wurden. Die Landesregierung hat mit dem PACT-Gesetz jetzt eine rechtliche Grundlage vorgelegt, auf der in Eigeninitiative der Wirtschaft neue Impulse für den innerstädtischen Einzelhandel gegeben werden können. Das Gesetz ist nicht nur schlank, sondern bietet auch ein Höchstmaß an Flexibilität und örtlicher Verantwortung für die Ausgestaltung. Wertvoll war dabei die Mitarbeit zahlreicher Verbände und Institutionen aus der Wirtschaft, die sich mit vielen Anregungen und Vorschlägen bereits im Vorfeld in diese Diskussion eingeschaltet haben. Insbesondere die Anhörung im Wirtschaftsausschuss hat nicht nur die breite Akzeptanz des Gesetzes gezeigt, sondern auch manche Hinweise zur Praktikabilität und Rechtssicherheit gegeben. Die PACT-Bereiche können Maßnahmen zur Stärkung der Innenstädte entwickeln, ohne dass dies an Negativ-Kriterien gebunden wird und eine Schwächung von Versorgungsfunktionen innerörtlicher Siedlungsbereiche zur Voraussetzung gemacht wird. Denn nicht nur Innenstädte mit Versorgungsproblemen müssen das Instrument des PACT zur Verbesserung ihrer Situation in die Hand bekommen können. Auch stärkere Innenstädte sollen sich im Wettbewerb mit anderen Standorten neues Profil geben können. Ein wesentliches Ergebnis der Anhörung im Wirtschaftsausschuss war es, in erster Linie den Grundeigentümern das Recht zur Bildung von PACT-Bereichen einzuräumen ­ aus verfassungsrechtlichen Gründen, aber auch aus Gründen der Bürokratievermeidung. Diesem Aspekt haben wir in unserem Änderungsantrag Rechnung getragen, denn wir wollen, dass das PACT-Instrument vor Ort praktikabel genutzt werden kann, wo es gewollt wird. Diese Beteiligung der Grundeigentümer an der Ausgestaltung und Finanzierung von PACT-Initiativen ist konsequent, denn langfristig werden die Immobilien von der gesteigerten Attraktivität der Innenstädte profitieren. Mit der Regelung, dass die entsprechende Satzung nicht erlassen werden darf, wenn mehr als ein Drittel der betroffenen Personen widersprochen haben, ist zugleich eine größtmögliche Akzeptanz für Attraktivitäts-Partnerschaften gewährleistet. Wo vor Ort der Wunsch besteht, können ergänzend durch Beschluss der Stadtvertretung auch die Gewerbetreibenden in den PACT einbezogen werden. In diesem Punkt ist das Gesetz flexibel und setzt auf die eigene Verantwortung vor Ort. Jetzt ist die örtliche Kaufmannschaft und Immobilienwirtschaft am Zug, mit der Einrichtung von PACT-Bereichen Projekte umzusetzen, durch die die Innenstädte attraktiver werden und die Kaufkraft in den Innenstädten wieder gestärkt werden kann.