Nr. 257/06 30. Juni 2006 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Es gilt das gesprochene Wort Wirtschaftspolitik Johannes Callsen zu TOP 2: Höchstmaß an Flexibilität für die Ausgestaltung mit dem Gesetz über die Einrichtung von Partnerschaften zur Attraktivierung von Ci- ty-, Dienstleistungs- und Tourismusbereichen schaffen wir heute eine praktikable Grundlage für die Einrichtung von PACT-Innovationsbereichen in den Innenstädten. Dieses Signal noch vor der Sommerpause war uns wichtig, denn in vielen Städten des Landes gibt es bereits Initiativen, die dringend auf eine rechtliche Basis für PACT-Bereiche warten. Zahlreiche Leerstände und häufiger Wechsel der Gewerbetreibenden sind in vielen Innenstädten signifikantes Zeichen für die Probleme des Einzelhandels in den Innen- stadtlagen. Diesem Trend wollen wir mit dem PACT-Gesetz ein von Freiwilligkeit und örtlicher Initiative getragenes Instrument entgegensetzen, denn für die CDU hat die Förde- rung des Einzelhandels und die Belebung der Innenstädte mit der damit verbunde- nen Aufwertung der Immobilien eine herausragende Bedeutung. Dies ist das Ziel so genannter Business-Improvement-Districts, wie sie in Nordamerika seit 30 Jahren funktionieren und mittlerweile auch von anderen Bundesländern eingeführt wurden. Die Landesregierung hat mit dem PACT-Gesetz jetzt eine rechtliche Grundlage vor- gelegt, auf der in Eigeninitiative der Wirtschaft neue Impulse für den innerstädtischen Einzelhandel gegeben werden können. Das Gesetz ist nicht nur schlank, sondern bietet auch ein Höchstmaß an Flexibilität und örtlicher Verantwortung für die Ausges- taltung. Wertvoll war dabei die Mitarbeit zahlreicher Verbände und Institutionen aus der Wirtschaft, die sich mit vielen Anregungen und Vorschlägen bereits im Vorfeld in diese Diskussion eingeschaltet haben. Insbesondere die Anhörung im Wirt- schaftsausschuss hat nicht nur die breite Akzeptanz des Gesetzes gezeigt, sondern auch manche Hinweise zur Praktikabilität und Rechtssicherheit gegeben. Die PACT-Bereiche können Maßnahmen zur Stärkung der Innenstädte entwickeln, ohne dass dies an Negativ-Kriterien gebunden wird und eine Schwächung von Ver- sorgungsfunktionen innerörtlicher Siedlungsbereiche zur Voraussetzung gemacht wird. Denn nicht nur Innenstädte mit Versorgungsproblemen müssen das Instrument des PACT zur Verbesserung ihrer Situation in die Hand bekommen können. Auch stärkere Innenstädte sollen sich im Wettbewerb mit anderen Standorten neues Profil geben können. Ein wesentliches Ergebnis der Anhörung im Wirtschaftsausschuss war es, in erster Linie den Grundeigentümern das Recht zur Bildung von PACT-Bereichen einzuräu- men ­ aus verfassungsrechtlichen Gründen, aber auch aus Gründen der Bürokratie- vermeidung. Diesem Aspekt haben wir in unserem Änderungsantrag Rechnung ge- tragen, denn wir wollen, dass das PACT-Instrument vor Ort praktikabel genutzt wer- den kann, wo es gewollt wird. Diese Beteiligung der Grundeigentümer an der Ausgestaltung und Finanzierung von PACT-Initiativen ist konsequent, denn langfristig werden die Immobilien von der ge- steigerten Attraktivität der Innenstädte profitieren. Mit der Regelung, dass die ent- sprechende Satzung nicht erlassen werden darf, wenn mehr als ein Drittel der betrof- fenen Personen widersprochen haben, ist zugleich eine größtmögliche Akzeptanz für Attraktivitäts-Partnerschaften gewährleistet. Wo vor Ort der Wunsch besteht, können ergänzend durch Beschluss der Stadtvertre- tung auch die Gewerbetreibenden in den PACT einbezogen werden. In diesem Punkt ist das Gesetz flexibel und setzt auf die eigene Verantwortung vor Ort. Jetzt ist die örtliche Kaufmannschaft und Immobilienwirtschaft am Zug, mit der Ein- richtung von PACT-Bereichen Projekte umzusetzen, durch die die Innenstädte attrak- tiver werden und die Kaufkraft in den Innenstädten wieder gestärkt werden kann.