FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Presseinformation Nr. 213/2006 Kiel, Freitag, 30. Juni 2006 Sperrfrist: Redebeginn Es gilt das gesprochene Wort! Wirtschaft/Innenstädte/PACT-Gesetz Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdL Heiner Garg zum PACT-Gesetz In seinem Beitrag zu TOP 2 (PACT-Gesetz) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg: ,,Mit dem PACT-Gesetz soll den Kommunen ein Instrument an die Hand gegeben werden, mit dem sie das Trittbrettfahrerproblem bei der privat angeschobenen Stadtteil- oder Dorfverschönerung lösen können sollen. Denn auf private Initiative soll ein entsprechendes Projekt in einer kommunalen Satzung verankert werden können, aufgrund derer Nutznießer dann zu einer angemessenen Abgabe herangezogen werden können, aus deren Einnahmen das Projekt bezahlt wird--es sei denn, eine Sperrminorität ist dagegen und sagt das auch. Der Entwurf des PACT-Gesetzes ist die Antwort der Großen Koalition auf den Entwurf des BID-Gesetzes der Grünen. Den grünen Entwurf haben wir schon zweimal hier debattiert; deshalb werde ich unsere Argumente dazu nicht wiederholen, sondern nur unsere Entscheidung: Wir lehnen den Entwurf des BID-Gesetzes ab. Zum PACT-Gesetz: CDU und SPD haben den Regierungsentwurf nach der Anhörung verändert. Nach dem Regierungsentwurf sollten grundsätzlich Grundeigentümer, Erbbauberechtigte und Gewerbetreibende zur Zahlung der Abgabe für einen PACT gezwungen werden. Die Koalitionsfraktionen wollen diesen Grundsatz umkehren: Grundsätzlich sollen Gewerbetreibende nicht abgabepflichtig werden, aber die Gemeinde soll das in ihrer PACT-Satzung festlegen können. Hierin sehen wir zwei Probleme: Erstens hat die Anhörung gezeigt, dass die Einbeziehung der Gewerbetreibenden unverhältnismäßig viel Bürokratie verursachen würde. Der gleiche Zweck wird erreicht, wenn nur die Grundstückseigentümer und die Erbbauberechtigten abgabepflichtig würden und die Abgabe auf ihre Mieter überwälzen dürften. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Deshalb möchten wir mit unserem Änderungsantrag klare Verhältnisse schaffen: Wir schlagen vor, dass die Abgabe nur von den betroffenen Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten erhoben werden darf und dass Gewerbetreibende, Freiberuflerinnen und Freiberufler sich freiwillig beteiligen dürfen. So würde viel Bürokratie vermieden, alle Geschäftsleute würden von Rechts wegen gleich behandelt, und die Abgabepflichtigen hätten die Möglichkeit, die Geschäftleute durch Überwälzung der Abgabe zu beteiligen--wenn die Lage auf dem örtlichen Markt für Mietimmobilien dies zulässt. Außerdem stehen wir weiterhin für unsere Überzeugung ein, dass die Abgabe nur dann erhoben werden sollte, wenn die Mehrheit der potentiell Abgabepflichtigen sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt. Deshalb lehnen wir die Regel mit der Sperrminorität ab--auch dies ist Gegenstand unseres Änderungsantrages. Fazit: · Wir lehnen den Entwurf der Grünen zum BID-Gesetz ab. · Wir stimmen für unseren Änderungsantrag zum PACT-Gesetz. · Wird unser Änderungsantrag beschlossen, dann stimmen wir dem so geänderten Entwurf des PACT-Gesetzes zu. · Wird unser Änderungsantrag abgelehnt, dann enthalten wir uns beim Entwurf des PACT-Gesetzes." Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/