PRESSEDIENST Es gilt das gesprochene Wort! TOP 2 ­ BID - PACT Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: Zentrale: Telefax: Mobil: E-Mail: Internet: 0431/988-1503 0431/988-1500 0431/988-1501 0172/541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Detlef Matthiessen: Nr. 318.06 / 30.06.06 Innenstädte durch BIDs attraktiver machen Um die Innenstädte zu stärken und den Einzelhandel in der City zu beleben, hat die Grüne Landtagsfraktion einen Gesetzesentwurf für die Einführung von BID, ,,Bündnisse für Innovation und Dienstleistungen", in Anlehnung an den etablierten Denglishbegriff business improvement district, im September 2005 in den Landtag eingebracht. Damit wollten wir die BID-Idee auf den politischen Entscheidungsweg bringen. Die EigentümerInnen in einem BID-Bezirk können gemeinsam die Infrastruktur, z.B. Beschilderung, Beleuchtung, Fahrradstellplätze, die Begrünung oder Reinigung verbessern, sie können Stadtteilfeste oder Sonderaktionen organisieren oder eine geschäftsübergreifende Kundenbetreuung aufbauen. Mit den üblichen TrittbrettfahrerInnen bei gemeinschaftlichen Aktionen ist dann Schluss: Alle profitieren, alle entscheiden mit, alle leisten aber auch ihren Beitrag. Genau darum geht es. Der Grüne Gesetzesentwurf lehnt sich eng an den Text des Hamburger Gesetzes an und bezieht ausschließlich nur die GrundeigentümerInnen und Erbbauberechtigten als BeantragerInnen und Beitragsleistende ein. Dass der Grüne Entwurf 1:1 von der Koalition übernommen wird, haben wir nicht erwartet. Der Einwurf von Stegner, ein Gesetz eines Stadtstaates könne nicht auf ein Flächenland übertragen werden, hat sich erledigt, nachdem Hessen das Hamburger Gesetz übernommen hat. Es geht also. Die heftigen Kritiken aus den Verbänden an dem ersten PACT-Gesetzesentwurf hatten ihre Wirkungen nicht verfehlt. Der Innenminister hat sich jedoch nur teilweise als lernfähig erwiesen. Der neue Gesetzesentwurf, vom Kabinett im April verabschiedet, verzichtet nun gänzlich auf ein Antragsquorum für die Einrichtung eines BID-Gebietes. Die Kommune könnte theoretisch also schon dann beschließen, einen abgegrenzten BID-Bereich festzulegen, wenn nur eine GrundeigentümerIn dies anregt, um nur ein Beispiel schlechter handwerklicher Umsetzung zu nennen. 1/2 Es ist aber zielführender, wenn die private Initiative schon zu Beginn breiter getragen wird, um den späteren Erfolg besser abzusichern. Im Grünen Gesetzentwurf ist deshalb ein Quorum von 15 Prozent der GrundstückseigentümerInnen mit 15 Prozent der Gesamtfläche des BID-Bereiches vorgesehen, um den Antrag auf eine BID-Satzung bei der Kommune zu stellen. Das von der Koalition vorgeschlagene PACT-Gesetz ermöglicht die Einbeziehung der Gewerbetreibenden, da auch sie von einer Attraktivitätssteigerung des Quartiers profitieren würden. Es bleibt den Kommunen überlassen, ob sie tatsächlich die Gewerbetreibenden einbeziehen wollen oder nur die Grundeigentümer. ,,Kann" und ,,können" wird an Stelle klarer rechtlicher Bestimmungen gesetzt und dann noch als ,,Höchstmass an Flexibilität und eigener Verantwortung" verkauft. Das wird zu Rechtsunsicherheiten führen und erhöht den Aufwand. Wenn die Kommune von den grundsätzlichen Vorgaben des Landesgesetzes abweicht, also von einer KannBestimmung Gebrauch macht, dann darf sie das nicht willkürlich tun, sie muss sich Gedanken machen, warum und in welcher Weise sie das tut, sie muss ein Ermessen ausüben. Das muss wasserdicht begründet werden, sonst ist das eine Einladung für Klagen, egal von welcher Seite. Anders als die GrundeigentümerInnen sind die Gewerbetreibenden keine homogene Gruppe und es gibt bei den MieterInnen eine hohe Fluktuation. Ein langfristiges Engagement kann nur von den GrundeigentümerInnen getragen werden. Weiterhin sind nun die FreiberuflerInnen aus dem Kreis der Abgabepflichtigen herausgenommen worden. Auch das ist nicht stimmig, hätten auch sie Vorteile von den Aufwertungen der Innenstädte. Die Realität in den Städten wird schnell zeigen, dass tatsächlich nur die GrundeigentümerInnen einbezogen werden, da das viel einfacher zu handhaben ist. Die Abgabe wird an den Einheitswert der Grundstücke gekoppelt und kann mit der Grundsteuer von der Gemeinde eingezogen werden. Wer die Gewerbetreibenden einbeziehen will, muss auch etwas zu der Bemessungsgrundlage für die Abgabe sagen. Der Innenminister begründet seine Zurückhaltung damit, dass möglichst wenig von oben geregelt wird, um den Kommunen den vollen Spielraum zu lassen. Er weiß aber ganz genau, dass damit Streitpunkte zwischen GrundstückseigentümerInnen und Gewerbetreibenden vorprogrammiert wären. Welche Maßstäbe sollten es denn sein, der Umsatz, der Gewinn, die Gesamtfläche, die Gebäudehöhe, die Grundstücksbreite oder die Schaufensterfläche? Gerade der Verzicht auf die Vorgabe einer Bemessungsgrundlage wird ebenfalls dazu führen, dass die Kommunen sich ausschließlich auf die GrundeigentümerInnen beziehen werden. Die schleswig-holsteinischen Innenstädte warten dringend auf ein wirkungsvolles Instrument, um den Einzelhandel in der City zu beleben. Durch das PACT-Gesetz und die vielen notwendigen Nachbesserungen haben wir hier wertvolle Zeit verloren. Das ist keine Glanzleistung der Landesregierung! Ein wichtiger Aspekt des Gesetzes, und zwar beider Entwürfe, ist folgender: Statt amerikanischer Verhältnisse mit Riesen Einkaufs-Malls für AutofahrerInnen weit draußen ermöglicht das Gesetz attraktive Einkaufs-Innenstädte und diese sind nicht Privatzonen, *** sondern öffentlicher Raum. Das begrüßen wir sehr.