FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 215/2006 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Freitag, den 30.06.2006 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Tourismus/ Sportboothafenverordnung Wolfgang Kubicki: ,,Bürokratie abbauen ­ Sportboottourismus fördern" In seinem Redebeitrag zu TOP 33 (Sportboothafenverordnung) erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki: ,,Es geht auf Mitternacht zu, als das Telefon des Hafenmeisters der kleinen Vereinsmarina in der Kieler Förde klingelt. Eine Yacht ist klar zum Auslaufen, vor dem Nachttörn aber muss der ölige Putzlappen von der Maschineninspektion entsorgt werden. Der Kapitän holt den Hafenmeister aus seinem Bett, und dem bleibt nichts anderes übrig als aufzustehen. Er muss den Lappen annehmen und entsorgen. Dieses Szenario hat der Deutsche Segler-Verband in seiner Stellungnahme zur seit Herbst letzten Jahres gültigen Sportboothafenverordnung entworfen. Nach dieser Verordnung sind nämlich sämtliche Sportbootfahrer verpflichtet, vor jedem Verlassen des Hafens sämtliche auf dem Boot vorhandenen Abfälle an Land in so genannte ,,Hafenabfalleinrichtungen" zu entsorgen. Die Mülltüte darf also nicht, zum Beispiel, in Flensburg, Eckernförde, Schleimünde oder anderswo von Bord gebracht werden. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld belegt werden. Aber die neue Sporthafenverordnung hält noch weitere Schmankerl parat. So hat die für Bürokratieabbau und Deregulierung angetretene Landesregierung noch weitere Regelungen in besagte Verordnung eingebaut, die genau das Gegenteil vom Ziel der Entbürokratisierung erreichen. So ist seit In-Kraft-Treten der Verordnung jeder Sportboothafenbetreiber ­ außer es handelt sich Sportboothäfen von Kanu-, Angler- oder Ruderbootvereinen ­ verpflichtet, Abfallbewirtschaftungspläne aufzustellen, und das alle drei Jahre neu. Das bedeutet, dass beispielsweise der Rentner, der ehrenamtlich eine kleine Marina betreut, nun gezwungen ist, den in Zukunft anfallenden Müll in diesem Hafen alle drei Jahre im Voraus zu prognostizieren. Außerdem umfassen diese Abfälle nach EU-Recht hunderte von Abfallarten. Nach Auskunft des Deutschen-Segler-Verbandes sind diese Abfälle nach gut 800 Abfallschlüsseln zu unterscheiden. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Wer will da noch ehrenamtlich kleine Häfen führen, frage ich Sie? Dafür wird dann ein Hauptamtler nötig sein, der kostet ebenso wie die Abfallbewirtschaftungspläne Geld und belastet insbesondere die kleinen Häfen. Absurdistan lässt grüßen! Grund für die bereits angeführten Regelungen ist angeblich die EU-Hafenauffangrichtlinie für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände vom 27. November 2000. Nach Verlautbarungen des Staatssekretärs im zuständigen Umweltministerium, Herrn Rabius, hätte sein Ministerium bei der Umsetzung dieser Richtlinie den Interpretationsspielraum bereits weitestgehend ausgeschöpft. Damit will er sagen, er setze nur das um, was von der EU zwingend vorgeschrieben sei. Genau das bestreiten wir und das bestreiten insbesondere die Wassersport- und Wassersportwirtschaftverbände. Zum Beispiel Entsorgungspflicht vor dem Auslaufen sagt die EU-Richtlinie Folgendes: Ausnahmen von dieser Entsorgungspflicht sind dann möglich, wenn das auslaufende Schiff über genügend Kapazität verfügt den Müll an Bord für eine Weile zu lagern und die Möglichkeit zu einer Entsorgung in einem anderen Hafen besteht. Und diese Vorschrift gilt selbst für die gewerblichen Häfen. Da fragt, man sich, warum die Landesregierung von dieser Möglichkeit in ihrer Verordnung keinen Gebrauch macht, und vielmehr Schiffe bußgeldbewährt zwingt, den Abfall vor dem Auslaufen zu entsorgen. Wer soll darüber hinaus beweisen, wann die Colaflasche an Bord getrunken wurde, vor oder nach dem Auslaufen. Zu den Abfallbewirtschaftungsplänen hat die Landesregierung selbst eine Ausnahme formuliert, nämlich für Häfen von Kanu-, Angler- und Rudervereinen. Ausnahmen sind also möglich, warum ist dies nicht möglich für alle Sportboothäfen? Das müssen sie erklären. Trauriger Schlusspunkt der Verordnung sind allerdings die übertriebenen Regelungen zum Brandschutz. Wo nach der alten Verordnung bis Herbst letzten Jahres zwei leicht zugängliche Feuerlöscher im Sportboothafen ausreichten, sollen nun alle 30 Meter 6-Kilogramm Feuerlöscher angebracht werden. Der Geschäftsführer der Kieler Sporthafen GmbH hat ausgerechnet, dass hierfür allein in seinem Bereich 20.000 Euro zusätzlich ausgegeben werden müssen. Dem Yachthafen in Wedel entstehen hierdurch beispielsweise Kosten in Höhe von 45.000 Euro. Kosten, die natürlich auf die Sportbootfahrer umgelegt werden und diese dann in Häfen außerhalb Schleswig-Holsteins treibt. Dazu muss man sich fragen, wie viele dieser Feuerlöscher nach einem Jahr noch hängen und gewartet und immer neu ergänzt werden müssen. Die Wassersportvereine fragen sich zu Recht, wie nun die Landesregierung auf einmal auf diese Vorschrift gekommen ist. Mit der bereits genannten EU-Richtlinie hat sie auf jeden Fall nichts zu tun. Es wundert auch nicht, dass bereits eine Normenkontrollklage seitens der Verbände insbesondere gegen die genannten Bestimmungen geprüft wird. Die Landesregierung könnte dieser Klage durch die Änderung des geltenden Rechts zuvorkommen. Das machte Sinn. Schleswig-Holstein hat Potenziale im Wassertourismus. Wir haben hierüber in der letzten Legislaturperiode einstimmige Beschlüsse gefasst. Wer solche Verordnungen erlässt, schwächt Schleswig-Holstein als Standort für Sportbootfahrer." Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/