Nr. 260/06 30. Juni 2006 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Es gilt das gesprochene Wort Umweltpolitik Axel Bernstein zu TOP 33: Europarecht muss 1:1 umgesetzt werden! In den vergangenen Wochen konnten wir beobachten, dass eine Debatte darüber entsteht, welche Sachverhalte die EU von sich aus regeln sollte und in welchen Be- reichen die Mitgliedstaaten im Sinne der Subsidiarität selbst tätig werden sollten ­ oder eben ­ oftmals besser ­ auch nicht. Ein Kommentar der letzten Tage in einer Tageszeitung unseres Landes ging sogar so weit, den Nutzen der EU im Vergleich zu bürokratischen Belastungen insgesamt in Frage zu stellen. Das schießt über das Ziel natürlich hinaus. Das ist in einem Kommentar auch in Ord- nung. Zeigt es doch, dass die EU in vielen Bereichen selbst über das Ziel eines schlanken und subsidiären europaweiten Regelungsumfanges hinausschießt. Die Zielscheibe der Kritik in dem konkreten Fall, über den wir hier diskutieren, ist da- her nicht in erster Linie die Sportboothafenverordnung des Landes, sondern deren europarechtliche Grundlage, hier die Verordnung über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände. Ich sage ganz ausdrücklich: Die drei Punkte, welche die FDP in Ihrem Antrag fordert, kann ich inhaltlich nur begrüßen. Im Übrigen gibt es noch weitere Punkte, die sich schlanker und einfacher regeln ließen. Wenn wir denn dürften! Es ist in der Tat für mich höchst fraglich, welchen Nutzen, welchen Fortschritt, den wir uns in den vergangenen Jahren sehnlichst gewünscht hätten, Abfallbewirtschaf- tungspläne mit sich bringen werden, die dann auch noch alle drei Jahre fortzuschrei- ben sind. Allein: Ich sehe hier keinen Spielraum. Artikel 5 der EU-Richtlinie ist ebenso eindeu- tig in seinen Forderungen, wie er inhaltlich fragwürdig ist. Was bleibt? Das Ministeri- um hat 1:1 umgesetzt. Es kann nicht anders ­ die Folgen, die wir zu tragen haben, wenn wir EU-Richtlinien ignorieren ­ wenn vielleicht auch mit guten Gründen, kennen Sie alle. Für die zweite Forderung der FDP gilt das gleiche. Im Übrigen wurde in der Antwort auf Frage 2 von Bündnis 90 / Die Grünen, in Drs. 16/474 aus dem Januar exakt dieser Punkt bereits geklärt. Wiederum gilt: Ob die Regelung sinnvoll und klug ist, kann man zu Recht hinterfra- gen, Änderungen muss die EU vornehmen. Offensichtlich kommt die FDP zu einer anderen rechtlichen Bewertung, die meiner Beurteilung ­ und offenbar auch der des Hauses nach ­ nicht aus dem Richtlinien- text herzuleiten ist. Da gibt es ­ leider ­ keinen Spielraum. Etwas anders sieht es für mich bei Ihrer dritten Forderung aus. Nach der Verordnung sollen 6-kg-Pulverlöscher in maximal 30 m Abstand zu jedem Liegeplatz bereitgehalten werden. Ich verweise an dieser Stelle noch einmal auf die Kleine Anfrage der Grünen, aus der wir wissen, dass es in den vergangenen 10 Jahren 14 Bootsbrände gab, die regist- riert wurden. Ob sich daraus ein derartiger Regelungsbedarf ergibt, wie er auf Wunsch des In- nenministeriums in die Verordnung aufgenommen wurde, ist mehr als fraglich. An dieser Stelle schreibt uns die EU den Standard nicht konkret vor. Jeder, der sich schon einmal mit Sportbooten und den dazugehörenden Häfen be- fasst hat, weiß, dass die Boote selbst Feuerlöscher mitzuführen haben. Und er weiß auch um die Tatsache, dass gerade 6kg-Löscher dazu neigen, Beine zu bekommen. In großer Anzahl offen angebracht erst recht. Lassen Sie mich zusammenfassend feststellen: Die Landesregierung hat eine Verordnung erlassen, die Europarecht weitgehend 1:1 umsetzt. Der Antrag der FDP, die bestehende Verordnung unter dem lobenswerten Gesichts- punkt des Bürokratieabbaus zu verändern, würde in mindestens 2 von 3 Punkten gegen Europarecht verstoßen. Ich sehe diesen Antrag als Anregung, die Verordnung unter dem Gesichtspunkt zu betrachten, ob es nicht doch noch einfacher geht, und den europäischen Rahmen kritisch zu diskutieren. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss und beantrage die Überweisung.