FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Presseinformation Nr. 234/2006 Kiel, Montag, 28. August 2006 Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Schulpolitik/Schulgesetznovelle der Landesregierung Günther Hildebrand, MdL Ekkehard Klug: Große Koalition baut Bildung ab ,,Bildungschancen unserer Kinder werden mit dem neuen Schulgesetz massiv verschlechtert" Zum Referentenentwurf der Landesregierung für eine Schulgesetznovelle hat der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug, heute folgende Kritikpunkte hervorgehoben: · Nach dem Referentenentwurf soll die Aufnahme in die 1. Grundschulklasse ohne Ausnahme nach Stichtagsregelung erfolgen Rückstellungsmöglichkeiten gibt es dann nicht; Schulkindergärten werden bis Mitte 2008 aufgelöst. (Zuletzt ­ im Schuljahr 2005/06 ­ lag die Rückstellungsquote bei 4,6%). Wenn auch Kinder, die aufgrund einer verzögerten geistigen oder körperlichen Entwicklung noch nicht schulreif sind, in die 1. Klassen aufgenommen werden müssen, dann schadet dies den Arbeits- und Lernbedingungen in der Grundschule insgesamt. · Um die Einführung der ,,Gemeinschaftsschule" als sechste allgemeinbildende Schulart führen die Regierungsparteien ein Scheingefecht. Über die Frage, wie (nach welchen Personalbemessungskriterien) Gemeinschaftsschulen mit Lehrkräften ausgestattet werden sollen, schweigt sich das Bildungsministerium ebenso aus wie über deren innere Struktur - klar ist lediglich, dass sie nicht über die innere Differenzierung der Gesamtschulen verfügen werden. · Eine Verordnungsermächtigung soll der Bildungsministerin u.a. die Möglichkeit gegeben, Klassenwiederholungen (,,Sitzenbleiben") nach der Orientierungsstufe - außer bei Zustimmung der Eltern ­ abzuschaffen. Damit würden auch Schüler mit durchweg mangelhaften Zeugnisnoten per Regelversetzung in die nächsthöheren Jahrgangsstufen aufrücken - und zuletzt mit glanzvollen Aussichten in die zentralen Abschlussprüfungen gehen. · Die Einführung eines echten Förderinstrumentariums - mit dem Ziel, Schülern mit Lernschwächen tatsächlich zum Schulerfolg zu verhelfen, unterbleibt. Die vom Landesrechnungshof dazu (für zwei Förderstunden pro Schulklasse) als Bedarf errechneten 610 Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 1 Lehrerstellen werden bei weitem nicht erreicht. Außerdem ist der ,,Förderfonds" des Bildungsministeriums eine Mogelpackung: die für jeweils 3 Jahre - also nur befristet - an einzelne Schulen umverteilten Mittel sind nicht etwa zusätzlich bereitgestellt worden, sondern sie sind umgebuchte Haushaltsmittel für ,nicht in Anspruch genommene Stellen' der Grund- und Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien. Auf diese Weise bleiben derzeit (2006) 40 Stellen dieser Schularten unbesetzt, ab 1. 8. 2007 achtzig Stellen und ab 1.8. 2008 hundertzwanzig Stellen. · Wie wenig die Lippenbekenntnisse der Landesregierung zum Förderprinzip ernst zu nehmen sind, zeigen auch die Neuregelungen im Sonderschulbereich (künftig: ,,Förderzentren"): die bisherige gesetzliche Vorgabe, dass an Schulen für Geistigbehinderte und an Schulen für Körperbehinderte in der Regel Ganztagsunterricht erteilt werden soll, taucht in der Neufassung nicht mehr auf. Eindeutig eine Standardabsenkung. Sprachheilgrundschulen gibt es nach dem Referentenentwurf nicht mehr. · In mehreren Punkten enthält der Gesetzentwurf Verordnungsermächtigungen, d.h. man soll bei Frau Erdsiek-Rave die Katze im Sack kaufen: etwa bezüglich der Ausstattung von Ganztagsschulen oder zur Mindestgröße von Schulen (die Verordnungsermächtigung hinsichtlich des Themas Klassenwiederholung und Schrägversetzung wurde bereits erwähnt. Zur künftigen gymnasialen Oberstufe hat es das Ministerium bis heute nicht fertig gebracht, der Öffentlichkeit mehr vorzulegen als den Begriff ,,Profiloberstufe" - vor einem Jahr angekündigt, aber konzeptionell bisher von Seiten des Ministeriums eine reine Nullnummer. · Kommunale Schulträger werden im ländlichen Raum in große Schulverbände hingezwungen (wenn sie sich sträuben, bildet die Schulaufsichtsbehörde ggf. Pflichtverbände). Dies bedeutet im Bereich der Schulträgerschaft eine weitgehende Entmachtung der kommunalen Selbstverwaltung. Die Kommunen müssen zwar zahlen (Schulverbandsumlagen), haben aber keine eigenen Gestaltungsmöglichkeiten mehr. · Mit Abschaffung des Zentralen Schulbaufonds und Einrechnung der Investitionskosten in Schulkostenbeiträge (die die Herkunftsgemeinde eines Schülers ggf. an einen Schulträger zahlen muss) wird einerseits der Verwaltungsaufwand beim Schullastenausgleich größer, andererseits ist zu befürchten, dass die Einnahmen in den laufenden Haushalten der Kommunen versickern und, wenn dann ein größeres Schulbauvorhaben ansteht, die Finanzierungsprobleme noch viel größer sind als heute. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2