PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: Zentrale: Telefax: Mobil: E-Mail: Internet: 0431/988-1503 0431/988-1500 0431/988-1501 0172/541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 351.06 / 31.08.06 Keine Rundfunkgebühren für PCs und Handys Medienabgabe geräteunabhängig gestalten Bündnis 90/Die Grünen haben für die kommende Landtagssitzung einen umfangreichen Antrag zur Neugestaltung der Rundfunkgebühren eingebracht. Dazu erklärt der Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Karl-Martin Hentschel: Die als ,,PC-Steuer" bekannte Neueinführung von Gebühren für internetfähige Rechner soll durch eine haushaltsbezogene Medienabgabe ersetzt werden. Auch die Einschränkung der Befreiungsmöglichkeit für BezieherInnen kleiner Einkommen schafft eine Schieflage in der Lastenverteilung und muss überarbeitet werden. Bündnis 90/Die Grünen stehen zu einem starken, unabhängigen und finanziell angemessen ausgestatteten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die technische Entwicklung ermöglicht zunehmend den Empfang des Rundfunks auch mit anderen Geräten als dem klassischen Fernseher. Wir können und wollen jedoch nicht mit jeder technischen Neuerung eine Debatte darüber führen, welcher PC und welches Handy nun gebührenpflichtig ist. Stattdessen muss eine allgemeine haushalts- und betriebsbezogene Medienabgabe her. Damit werden alle RundfunkonsumentInnen gleich behandelt: ob sie nun lieber Radio auf dem Handy hören, Fernsehen auf dem PC gucken oder sich aufs Sofa vor den Flachbildschirmfernseher setzen. Dabei müssen Befreiungen und Ermäßigungen für einkommensschwache Haushalte möglich sein und zwar unabhängig von der Art des Einkommens. Bis zur Entwicklung und Einführung einer Medienabgabe muss die bisherige Gebührenerhebung gerechter gestaltet werden. Nicht tragbar sind insbesondere zwei Regelungen: 1/2 -> die Befreiung von der Gebührenpflicht wurde zur Verwaltungsvereinfachung an den Bezug staatlicher Transferleistungen geknüpft. Hiermit fallen viele einkommensschwache Haushalte durch das Raster und müssen den vollen Gebührensatz zahlen, obwohl sie ein Einkommen vergleichbar z.B. mit einem ALG II-Empfänger haben. Es ist auch nicht akzeptabel, dass eine Familie mit drei studierenden Kindern für die Fernseher in den Studentenwohnheimen, sowie bei den Eltern, insgesamt 700 Euro Rundfunkgebühr im Jahr zahlen muss ­ dies jedoch nicht müsste, wenn die studierenden Kinder BAFÖG beziehen würden. -> Zum 01.01.2007 werden erstmalig Rundfunkgebühren für Haushalte und Büros mit internetfähigen PCs fällig, unabhängig davon, ob diese auch Rundfunk empfangen können. Diese Regelung ist insbesondere vor dem Hintergrund paradox, dass bisher sehr wenig Fernsehen über das Internet zu empfangen ist. ***