141/2006 Kiel, 29. September 2006 Neue Sprechzeiten bei der Bürgerbeauftragten Kiel (SHL) ­ In Schleswig-Holstein hat jeder das Recht, sich direkt an die Bürgerbeauftragte zu wenden. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich telefonisch oder vor Ort in sozialen Angelegenheiten kostenlos informieren und beraten zu lassen. Während der Bürozeiten montags bis freitags von 09.00 bis 15.00 Uhr und zusätzlich an unserem Dienstleistungsabend mittwochs von 15.00 bis 18.30 Uhr erreichen Sie uns unter Bürgertelefon: 0431 / 988-1240. Darüber hinaus können Beratungstermine auch zu anderen Zeiten vereinbart werden. Die Termine für die Außensprechtage in den Städten und Gemeinden können im Büro erfragt werden. Die Bürgerbeauftragte kann helfen und unterstützen in sozialen Angelegenheiten wie zum Beispiel: · · · · · · · · · · Arbeits- und Ausbildungsförderung Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) Gesetzliche Kranken-, Renten-, und Unfallversicherung Soziale Pflegeversicherung Sozialhilfe Behindertenrecht Soziales Entschädigungsrecht Kinder-, Wohn- und Erziehungsgeld Kinder- und Jugendhilfe Elterngeld Mehr Informationen über die Institution der Bürgerbeauftragten finden Sie auf unserer Internetseite www.sh-landstag.de.