141/2006 Kiel, 29. September 2006 Neue Sprechzeiten bei der Bürgerbeauftragten Kiel (SHL) ­ In Schleswig-Holstein hat jeder das Recht, sich direkt an die Bürgerbeauftragte zu wenden. Bürgerinnen und Bürger haben die Mög- lichkeit, sich telefonisch oder vor Ort in sozialen Angelegenheiten kos- tenlos informieren und beraten zu lassen. Während der Bürozeiten montags bis freitags von 09.00 bis 15.00 Uhr und zusätzlich an unserem Dienstleistungsabend mittwochs von 15.00 bis 18.30 Uhr erreichen Sie uns unter Bürgertelefon: 0431 / 988-1240. Darüber hinaus können Beratungstermine auch zu anderen Zeiten vereinbart werden. Die Termine für die Außensprechtage in den Städten und Gemein- den können im Büro erfragt werden. Die Bürgerbeauftragte kann helfen und unterstützen in sozialen Ange- legenheiten wie zum Beispiel: · Arbeits- und Ausbildungsförderung · Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) · Gesetzliche Kranken-, Renten-, und Unfallversicherung · Soziale Pflegeversicherung · Sozialhilfe · Behindertenrecht · Soziales Entschädigungsrecht · Kinder-, Wohn- und Erziehungsgeld · Kinder- und Jugendhilfe · Elterngeld Mehr Informationen über die Institution der Bürgerbeauftragten finden Sie auf unserer Internetseite www.sh-landstag.de.