11. Oktober 2006 Nr. 351/06 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Es gilt das gesprochene Wort Innenpolitik Wilfried Wengler zu TOP 8 und 11: Dieses Gesetz ist ein Startschuss für weitere Maßnahmen Mit dem zweiten Verwaltungsstrukturgesetz erreicht die Große Koalition einen weiteren Meilenstein für eine umfassende Verwaltungsstrukturreform in SchleswigHolstein. Etwas mehr als ein Jahr ist es her, dass CDU und SPD vereinbart haben, dass die Verwaltungen im kreisangehörigen Bereich 8000 bis 9000 Einwohner betreuen sollen, damit im ganzen Land leistungsstarke, wirtschaftliche und bürgernahe Verwaltungseinheiten gewährleistet werden. Wir haben dabei bewusst auf eine Gemeindegebietsreform verzichtet. Denn gerade in den ländlichen Bereichen unseres Landes haben die Gemeinden und das mit ihnen verbundene ehrenamtliche Engagement eine unersetzbare Bedeutung. Die CDU hat im gesamten Prozess auf Freiwilligkeit gesetzt. Die zukünftigen Verwaltungsstrukturen sollten nicht am ,,grünen Tisch" entworfen, sondern von den Gemeinden vor Ort gestaltet werden. Hierfür war es zunächst erforderlich, Rechtssicherheit für die Betroffenen zu schaffen. Damit war der ursprüngliche Zielkorridor von 8000 bis 9000 Einwohnern nicht zu vereinbaren. Daher wurde schon in den Beratungen für das erste Verwaltungsstrukturreformgesetz eine klare und handhabbare Grenze von 8000 Einwohnern vereinbart. Nächster wichtiger Punkt ist für die CDU eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Es muss den Beteiligten überlassen werden, in welcher Form sie miteinander kooperieren wollen. Daher ist es auch nicht zwingend, dass Gemeinden fusionieren oder sich zu Ämtern zusammenschließen. Vielmehr sind weitgehende Möglichkeiten zur Bildung von Verwaltungsgemeinschaften eröffnet worden. Dieser Weg hat sich als richtig erwiesen. Derzeit sind fast überall im Land die erforderlichen Schritte getan, um rechtzeitig zu Verwaltungszusammenschlüssen zu kommen. Selbst scheinbar aussichtlose Fälle wie in meinem Wahlkreis die Gemeinde Ellerau haben nunmehr für sich eine geeignete Lösung gefunden. An anderen Stellen hat die Entwicklung eine ungeahnte Eigendynamik entwickelt: In Nordfriesland ist inzwischen ein Grossamt mit ca. 40.000 Einwohnern unter Einbindung der Städte in Vorbereitung. Für derartige Fälle hätte es sicherlich eine Hilfestellung bedeutet, wenn zumindest Gemeinden und Städten mit mehr als 8000 Einwohnern weiterhin die Berufung eines hauptamtlichen Bürgermeisters ermöglicht worden wäre. Mit dem Gemeindedezernenten wurde aber auch hier auf Betreiben der CDU zumindest ein Kompromiss gefunden. Es muss sich in den nächsten Jahren zeigen, ob es hier ggf. zu weiteren Verbesserungen kommen muss. Eindeutig war die Position der CDU Fraktion zum ersten Entwurf des zweiten Verwaltungsstrukturreformgesetzes: Der ursprüngliche Ansatz, einer starren Einwohnergrenze, nach der Gemeinden mit eigener Verwaltung mindestens 8000 Einwohner haben müssen, war sachlich und systematisch nicht haltbar. Hierbei geht es ausdrücklich nicht nur um den Fall Helgoland. Die im jetzigen Entwurf vorliegende Soll-Bestimmung bedeutet eine Regel, von der in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden kann. Nehmen wir als einfache Beispiele eine Gemeinde mit knapp über 8000 Einwohnern, die durch Verkettung ungewöhnlicher Umstände kurzfristig die Grenze unterschreitet, oder eine wachsende Gemeinde, die die geforderte Einwohnerzahl heute noch knapp verfehlt. Nach dem Ursprungsentwurf befänden sich diese Gemeinden in einem rechtswidrigen Zustand und die Landesregierung wäre zum sofortigen Handeln veranlasst. Daher liegt es auf der Hand, dass in der Tradition von Gemeindeordnung und auch des ersten Verwaltungsstrukturreformgesetzes ­ das wir ja vor nicht allzu langer Zeit beschlossen haben - lediglich eine Regel aufgestellt wurde. Es freut mich, dass hier mit der Lesart einer möglichen Abweichung von 3% eine gemeinsame Linie gefunden wurde und dadurch auch in der Gemeinde Oststeinbeck die Geburtenrate endlich nicht mehr beherrschendes Thema ist. Schließlich wird für verbleibende Einzelfälle - und ich betone das Wort Einzelfälle die Entscheidung auf einer verbreiterten Basis erfolgen. Auch hierfür ist eine solide Grundlage gefunden worden. Diese Einzelfallentscheidungen bedürfen einer Verordnung der Landesregierung, also einer Entscheidung des gesamten Kabinetts. Die veränderte Verwaltungsstruktur mit größer werdenden Ämtern macht auch eine Anpassung der Amtsordnung erforderlich. Amtsausschüsse, die die Größe von Kreistagen haben, sind mit effizienten Entscheidungsstrukturen und einer nachhaltigen Kontrolle der Verwaltung nicht zu vereinbaren. Es gilt sowohl die Interessen von kleinen Gemeinden an einer Mitsprache als auch die von Großgemeinden an einer der Einwohnerzahl entsprechenden Stimmgewichtung zu berücksichtigen. Ich persönlich glaube, dass hierfür der Entwurf des Innenministers eine praktikable Lösung anbietet. Auch wenn es auf den ersten Blick sehr kompliziert erscheint, wenn die Mitglieder des Amtsausschusses eine unterschiedliche Stimmzahl repräsentieren, so wird dieses Verfahren schon jetzt in einer Vielzahl von Zweckverbänden praktiziert. Die Erfahrung zeigt auch, dass strittige Entscheidungen in den Amtsausschüssen eher selten sind. Positiv ist auch, dass über diesen Weg die Aufgabe der Amtsversammlung auf den Amtsausschuss übertragen und diese abgeschafft werden kann. Zu einer umfassenden Verwaltungsreform gehören notwendig eine Aufgabenkritik und der Abbau bürokratischer Hemmnisse. Der Bedeutung dieser beiden Punkte hat die große Koalition mit der Einrichtung eines Staatssekretärs für Entbürokratisierung Rechnung getragen. Mit dem derzeit teilweise in der Umsetzung und teilweise noch in der Diskussion befindlichen ,,SchlieBericht" wurde eine umfassende Aufgabenkritik begonnen. Ich hoffe, dass durch den Beginn der Diskussion um die Kreisstruktur auch Aufgabenkritik und vor allem die beabsichtigte und erforderliche Aufgabe und Übertragung von Aufgaben den entscheidenden Schub bekommen, um die avisierten Synergieeffekte zu erzielen. Denn selbstverständlich müssen die Strukturen an den zukünftigen Aufgaben ausgerichtet werden. Verbunden mit dem Namen Schlie sind auch die bereits in der Landesregierung durchgeführten Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung, durch die eine Vielzahl von Erlassen endlich abgeschafft werden konnte. Der vorliegende Entwurf eines ersten Verwaltungsmodernisierungsgesetzes ist eine flankierende Maßnahme. Es ist erforderlich, an allen Stellen zu überprüfen, ob Verwaltungsabläufe in ihrer momentanen Ausgestaltung tatsächlich zeitgemäß sind. Die Bedeutung des Gesetzes liegt daher auch nicht in den Einzelpunkten sondern in der Summe der Vorschläge. Dieses Gesetz ist ein Startschuss für weitere Maßnahmen, die teilweise auch in andere Gesetzgebungsvorhaben einfließen werden. Ich hoffe daher sehr, dass sich der Landtag bei der Beratung nicht in Einzelheiten verstrickt, sondern seinen Willen zum Ausdruck bringen wird, zu einer echten Entbürokratisierung in unserem Land zu kommen. Die CDU-Fraktion beantragt Ausschussüberweisung der Gesetzentwürfe zur weiteren Beratung.