Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 24.01.2007 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 4 ­ Hochschulgesetz HSG (Drucksachen 16/1007, 16/1174, 16/1179) Jürgen Weber: Ein schlankes Gesetz mit einigen bemerkenswerten Akzenten Der Anpassungsprozess an neue Herausforderungen der Hochschulen sei schon in den vergangenen Jahren begonnen worden, doch knappe öffentliche Ressourcen und die drin- gend erforderliche Steigerung der Anzahl der Studienplätze erfordern eine hohe Effizienz und Qualität bei der Entwicklung der inneren und äußeren Struktur der Hochschulen, argu- mentiert Jürgen Weber. Die Hochschulräte werden überwiegend beraten, bei Grundsatzfra- gen der Strukturentwicklung auch entscheiden. Für den Universitätsrat der drei Hochschu- len im Lande wurde eine Besetzungsformel gefunden, die Majorisierungen der einen oder der anderen Art ausschließt. Konsistorien und der Drittelparität bei der Wahl der Präsiden- ten wird abgeschafft, doch insgesamt werden elementare Mitwirkungsrechte gesichert. Bei der Aufwertung der Fachhochschulen sei man noch sehr zaghaften vorgegangen, vor allem im Hinblick auf das Promotionsrecht. Eine wichtige Neuerung ist laut Weber die weitere Öff- nung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte und Berufserfahrene; diese Durch- lässigkeit zwischen beruflicher Bildung, Berufstätigkeit und Hochschulstudium sei ein Grundpfeiler eines Systems lebenslangen Lernens. Die Rede im Wortlaut: Ich will neidlos zugeben, dass das Schulgesetz dem Hochschulgesetz meist die Show stiehlt. Das ist heute wohl nicht anders. Das mag u. a. daran liegen, dass die Novellierun- Schleswig- Holstein Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2- gen im Hochschulbereich in den letzten Jahren regelmäßig den Anpassungsprozess an neue Herausforderungen gestaltet haben. Vieles, was mit dem heute zu verabschie- denden HSG geregelt werden soll, ist in den letzten Jahren begonnen worden: · die Stärkung der Hochschulleitungen, · die Ausweitung der Autonomie der Hochschulen, · die Umsetzung der Anforderungen des Bologna-Prozesses, · das System der Globalhaushalte und Zielvereinbarungen u.v.m. Die Herausforderungen an eine zukunftsfähige Hochschullandschaft machen zusätzliche Reformen notwendig. Knappe öffentliche Ressourcen, eine hohe Leistungserwartung und eine dringend erforderli- che Steigerung der Anzahl der Studienplätze erfordern eine hohe Effizienz und Qualität bei der Entwicklung der inneren und äußeren Struktur der Hochschulen. Und das gilt auch im Hinblick auf die Selbstverwaltung und Leitung von Unis und Fachhochschulen. Nachdem die Aufregung über den Vorschlag einer Landesuniversität abgeebbt war, hat dann die Einführung von Hochschulräten im allgemeinen und des Universitätsrats im be- sonderen viel Diskussionsstaub aufgewirbelt. Hinsichtlich der Hochschulräte ist das eigent- lich etwas verwunderlich, sind sie in Hochschulgesetzen doch weder aufregend neu noch Furcht erregend revolutionär. 14 von 16 Bundesländern haben sie schon eingeführt. Die Debatte über diese Instrumente war aber nützlich, stellt sich hier doch konkret die Frage nach dem Zusammenwirken von Hochschulautonomie, Verantwortung der Politik und externer Kompetenz aus Gesellschaft und Wirtschaft. Es ist kein Geheimnis, dass uns die Entscheidungsbefugnisse der Räte nach den ursprüng- lichen Plänen des Wissenschaftsministers zu weit gingen. Wenn wir mit diesem Gesetz die Hochschulen von vielen Entscheidungsvorbehalten des Ministeriums befreien, dann dürfen wir sie nicht mit einem Handgriff an die Leine eines Gremiums binden, das außerhalb der Hochschulselbstverwaltung steht. -3- Es war ein Kompromiss zu finden. Und der ist gefunden. Die Hochschulräte werden ü- berwiegend beraten, allerdings bei Grundsatzfragen der Strukturentwicklung schließlich auch entscheiden. Nur im Nebensatz füge ich hinzu, dass ich persönlich nach wie vor nicht einzusehen vermag, warum Kanzlerinnen und Kanzler ein spezielles Appellationsrecht an den Hochschulrat bekommen sollen. Ich bin aber guter Dinge, dass hier die Praxis nicht die Probleme bringen wird, die Politikerphantasie sich auszumalen im Stande ist. Wir alle wissen, dass der schon in der Vergangenheit immer wieder geäußerte Gedanke ei- nes Zusammenschlusses der drei Universitäten in Kiel, Flensburg und Lübeck zu einer ge- meinsamen Landesuniversität kaum auf Akzeptanz stößt. Wir haben deshalb für den Uni- versitätsrat eine Besetzungsformel gefunden, die Majorisierungen der einen oder der ande- ren Art ausschließt und die Beteiligten da, wo ein Konsens nicht erreichbar ist, zu Lösungen, die sich an Inhalten festmachen müssen, nicht an der Größe der Hochschule. Eine der spürbaren Änderungen in der Hochschulverfassung ist die Abschaffung der Kon- sistorien und der Drittelparität bei der Wahl der Präsidenten. Schleswig-Holstein passt sich damit ein in die bundesweite Entwicklung. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass wir, auch mit dem im Ausschuss beschlossenen Änderungen, noch einmal deutlich machen, dass wir insgesamt elementare Mitwirkungsrechte sichern. Das gilt z.B. für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten wie auch für die Rechte der Verfassten Studierendenschaft. Schleswig-Holstein behält hier einen Standard, von dem die Studierenden in Süddeutsch- land nicht einmal träumen können. Und dass Schleswig-Holstein keine zusätzlichen Gebührenbarrieren für das Studium errich- tet, soll zumindest nicht verschwiegen werden. Das ist übrigens aktuell umso bedeutsamer, als eine Erhöhung des BAföG durch den Bund leider nicht in Aussicht steht. -4- Die Stärkung der Hochschulleitungen liegt im Interesse aller Beteiligten: Die Mitglieder der Hochschule brauchen eine handlungsfähige Leitung und eine starke Wortführerin ihrer Interessen, und die Landespolitik braucht Gesprächspartner mit einer klaren demokrati- schen Legitimation und entsprechenden Vollmachten. Im Personalrecht der Hochschulen hat es bereits in den letzten Jahren erhebliche Verände- rungen durch die Einführung der Junior-Professuren und die neuen Besoldungsgruppen gegeben. Es ist nicht nur eine semantische Petitesse, dass wir bei den Einstellungsvoraus- setzungen für Professoren neben die fachliche auch die didaktische Eignung gestellt haben. Viele von uns wissen vermutlich noch aus eigener Erfahrung, dass ein guter Fachwissen- schaftler nicht automatisch in der Lage sein muss, seine Erkenntnisse an Studenten weiter- zuvermitteln. Mit großer Reserve ist in der Anhörung die im Gesetzentwurf der Landesregierung neu ein- geführte Personalkategorie der wissenschaftlichen Hilfskräfte betrachtet worden. Es wur- de die Befürchtung geäußert, hier entstehe eine Kategorie von low-budget Nachwuchswis- senschaftlern ohne klare Perspektive. Das haben zwar auch die bisherigen Personalkatego- rien für Nachwuchswissenschaftler nicht in jedem Falle verhindert. Auch hier hängt viel von den beteiligten Personen ab. Man kann und muss erwarten, dass Hochschullehrer zu einer verantwortungsvollen Personalführung in der Lage sind. Besser noch wäre es natürlich, wenn ein Wissenschaftstarifvertrag hier verbindliche Regelungen schaffte Wir haben nach der 1. Lesung intensiv darüber beraten, wie die Akkreditierungsverfahren für neue Studiengänge entbürokratisiert werden können. Dabei waren die Interessen der Studierenden an einem verbindlichen Studienangebot ebenso zu berücksichtigen wie ein vernünftiges Evaluationsverfahren. Wir haben das Gesetz hier noch einmal verbessert, auch wenn sehr weitgehende Wünsche nach einer Deregulierung erst einmal darauf warten müs- sen, wie sich die neuen Regelungen bewähren. -5- Einen noch sehr zaghaften Schritt sind wir gegangen bei der Aufwertung der Fachhoch- schulen im Hinblick vor allem auf das Promotionsrecht. Wir haben mehr Durchlässigkeit über die Promotionsordnungen der Universitäten verordnet. Aber den Bologna-Prozess zu Ende denken heißt auch, zu Lösungen zu kommen, in denen beide Hochschulformen, die Universitäten und die Fachhochschulen, gleichberechtigte Anerkennung finden. Das gilt üb- rigens auch für den Öffentlichen Dienst, in dem Abschlüsse beider Hochschulformen gleich- rangig behandelt werden sollten. Zu den wenig beachteten, aber nichtsdestotrotz wichtigen Neuerungen im Gesetz zählt die weitere Öffnung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte und Berufserfahre- ne. Wir brauchen eine höhere Nutzung aller Talente und damit einen Beitrag für wirtschaftli- ches Wachstum. Durch die Verbindung von Berufserfahrung und wissenschaftlich systema- tischem Lernen werden wir auch positive Effekte bei der Hochschulausbildung insgesamt erreichen können. Zudem werden durch die Bachelor/Master-Struktur berufsorientierte Stu- diengänge zunehmen. Die Durchlässigkeit zwischen beruflicher Bildung, Berufstätigkeit und Hochschulstu- dium zu erhöhen ist ein Grundpfeiler eines Systems lebenslangen Lernens. Wir haben ei- nen richtigen Schritt mit diesem Gesetz in diese Richtung beschritten. Gerade für die großen Rahmengesetze wie das Schulgesetz und das Hochschulgesetz gilt, dass sie der ständigen Überprüfung durch die Praxis bedürfen. Auch wenn die Kritik am Gesetzentwurf aus den Hochschulen nicht gering ausfiel, so kann ich nach intensiver Bera- tung und wichtigen Verbesserungen durch die Ausschussarbeit sagen, dass wir ein schlan- kes Gesetz auf der Höhe der Zeit mit einigen bemerkenswerten Akzenten beschließen. Mein Dank gilt allen, die sich an der fairen Diskussion beteiligt haben. -6- Bei unserem Wissenschaftsministerium im Allgemeinen und Herrn Austermann im Besonde- ren bin ich nicht bange, dass die Umsetzung des Gesetzes mit großer Tatkraft angegangen wird.