PRESSEDIENST Es gilt das gesprochene Wort! TOP 4 + 29 ­ Hochschulgesetz Dazu sagt die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: Zentrale: Telefax: Mobil: E-Mail: Internet: 0431/988-1503 0431/988-1500 0431/988-1501 0172/541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Angelika Birk Nr. 027.07 / 24.01.07 Statt mehr Autonomie gibt es nun mehr Bürokratie Das Hochschulgesetz entmündigt die Hochschulen und den Landtag. Statt mehr Autonomie schafft es mehr Bürokratie und behindert die Hochschulen auf ihrem Weg zu mehr Excellenz. Leidtragende sind die Studierenden der zukünftigen zahlenstarken Jahrgänge. So gängelt der Wissenschaftsminister den wissenschaftlichen Nachwuchs. Herr Austermann, so haben Sie alle Hochschulen gegen die Landesregierung aufgebracht, so schaden Sie der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes! Wir haben als einzige Fraktion einen Änderungsantrag vorgelegt, der die Hochschulen zukunftsfähig macht, weil er Probleme löst. Er greift wesentliche Forderungen der Landesrektorenkonferenz, der ASten, der Frauenbeauftragten und der Fachhochschule Kiel auf. Der Wissenschaftsminister hat bisher noch nicht einmal die Aufgabe begriffen, die sich mit seinem Amt verbindet. Die Hochschulen stehen vor riesigen Herausforderungen, für die sie politische Unterstützung brauchen: -> starke Jahrgänge an Studierenden, -> Einführung von Bachelor und Master, -> didaktische Verbesserung der Lehre, -> dringend notwendige Neuorientierung der Lehrerbildung, -> nach wie vor großer Nachholbedarf in der Beteiligung von Frauen an der Wissenschaft und schließlich -> Profilierung im internationalen Excellenzwettbewerb. Und was sind die Antworten der großen Koalition? Vor wenigen Monaten wurde die Anzahl neuer Studierender bagatellisiert und gleichzeitig Studiengebühren als Allheilmittel gegen den Ansturm junger Leute auf Schleswig Holstein beschworen. 1/2 Wir brauchen aber diesen Ansturm, hier und in allen Bundesländern. Es studieren immer noch zu Wenige und alle Studierenden haben das Recht auf gute Lernbedingungen. Immerhin - gegen Studiengebühren hat sich die SPD vorläufig durchgesetzt, aber ansonsten gibt es nichts Positives für die Studierenden im Gesetz. Im Gegenteil: in den wichtigsten Gremien der Hochschulselbstverwaltung nimmt ihnen das Gesetz die Stimmrechte. Auch die Frauenbeauftragten werden als Sündenbock um ihre verbrieften und bewährten Mitgestaltungsrechte gebracht. Wir appellieren an die Hochschulen, diesen Demokratieabbau nicht zu praktizieren! Einen Plan, wie sich die Hochschullandschaft in diesem Land abgestimmt mit seinen Nachbarbundesländern entwickeln soll, hat die Landesregierung nicht. Und damit dies nicht so auffällt, kommt das gesetzliche Recht des Landtages über Rahmenzielvereinbarungen zu entscheiden, im neuen Hochschulgesetz nicht mehr vor. Noch ist das Hochschulgesetz nicht verabschiedet, aber schon verfährt der Minister so. Wie mit den Sonderzuwendungen des Bundes, dem sogenannten Hochschulpakt, verfahren werden soll, wird hinter verschlossenen Türen mit den Hochschulen verhandelt. Die Rahmenzielvereinbarungen, wie diese Mittel zukunftsfähig und gerecht unter den Hochschulen verteilt werden, muss aber der Landtag entscheiden. Deshalb fordern wir hierzu für die nächste Sitzung einen Bericht der Landesregierung. Statt neuer Transparenz und sachkundiger Beratung gibt es im neuen Gesetz demokratisch nicht legitimierte Gremien und Hürden: Hochschulräte und ein Unirat für alle drei Universitäten gemeinsam sollen im operativen Geschäft der Hochschulen mitentscheiden. Unsere Änderungen zum Gesetz sehen hingegen vor: -> weniger Gremien an den Hochschulen, aber mehr Autonomie und mehr Demokratie. Wir geben den Studierenden und den wissenschaftlichen und technischen MitarbeiterInnen mehr Mitspracherechte im Senat, die sogenannte Drittelparität, und wir lassen den Gleichstellungsbeauftragten die Rechte, die sie für ihre Aufgabe brauchen. -> mehr Rechte fürs Parlament. Wir wollen zukünftig alle fünf Jahre auf der Grundlage eines Hochschulentwicklungsplanes des Landes Rahmenzielvereinbarungen beschließen. -> mehr Beratung und öffentlicher Dialog. Unser Modell eines Landeshochschulrates aus Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens berät mit bei der Profilierung der Hochschulen und der Entstehung des Hochschulentwicklungsplanes, aber er redet den Hochschulen nicht im Alltag rein. -> mehr Excellenz durch Landesunterstützung. Der Innovationsfonds, eine Landesförderung für unsere Hochschulen, den wir als Grüne eingeführt haben, darf nicht für Verwaltungskosten missbraucht werden. Stattdessen wollen wir, dass diese Landesförderung ausschließlich nach wissenschaftlicher Beratung im Wettbewerb vergeben wird. Hier ist das einzige Feld, wo wir unserem Modell eines Landeshochschulrates Entscheidungsrechte zubilligen. ***