FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 026/2007 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 25. Januar 2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Gesundheit/Gesundheitsreform Heiner Garg: Die Versorgung der Bevölkerung mit medizinischen Leistungen wird teurer und schlechter In seinem Redebeitrag zu TOP 16 (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz im Bundesrat ablehnen) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg: ,,Der dritte Kompromiss des Kompromisses zur Gesundheitsreform ist in seinen Auswirkungen auf den Gesundheitsstandort Schleswig-Holstein verheerend: Mit der Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellung- nahme und den Änderungsanträgen des Bundesrates wird deutlich: Sowohl die Anträge Schleswig-Holsteins als auch die von der Landesregierung mitgetragenen Änderungswünsche wurden so gut wie nicht berücksichtigt. Abschaffung des dreiprozentigen Abschlages auf die Kosten der Rettungsfahrten? Vielleicht. Abschaffung des einprozentigen Sanierungsbeitrages der Krankenhäuser, der nach offizieller Begründung der Landesregierung ,,medizinisch nicht begründbar und wirtschaftlich nicht verantwortbar" ist? Keineswegs. Der Einsparbeitrag des Krankenhaussektors wird als ,,politisch unverzichtbar" eingestuft. Es wird lediglich angeboten, die Höhe des Sanierungsbeitrages neu zu verhandeln. Ob sich die Große Koalition auf einen zusätzlichen Sanierungsbeitrag der Krankenhäuser in Höhe von 500, 300 oder 250 Mio. Euro einigen sollte: Der vorgeschlagene Kompromiss ändert weder etwas an der Begründung noch daran, dass die Krankenhäuser in Schleswig-Holstein keine Mehrbelastungen mehr verkraften. Eine transparente Berechnung über die Auswirkungen des Gesundheitsfonds auf die Bundesländer, wie auch von der Landesregierung eingefordert? Erfolgt erst nach in-Kraft-treten des Gesetzes im August 2008. Also dann, wenn alles zu spät ist. Für Gesundheitsministerin Trauernicht, die von Anfang an mit am Verhand- lungstisch saß, kann dies kein erfreuliches Ergebnis sein. Es ist aus landespolitischer Sicht Grund genug, dem Entwurf im Bundesrat nicht zuzustimmen. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Ich gebe Ministerpräsidenten Carstensen recht, dass es sich bei diesem Gesetz um ein ,,Gesetzesmonster" handelt. Dieses Monster darf man aber nicht versuchen durch Beschwichtigungsakte zu bändigen ­ man muss es von Anfang an bekämpfen. Wenn eine vernünftige Reform gewollt ist, darf diesem Kompromiss, der nur des Kompromisses wegen getroffen wurde, nicht zugestimmt werden. Unabhängig von den gravierenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die der Berichterstatter des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag, Friedrich Merz, bisher zu Protokoll gegeben hat, ist dieser Entwurf mit den Grundpositionen der Union überhaupt auch nicht vereinbar. Dem maßlosen Staat, der dem Bürger ungeniert immer tiefer in die Tasche greift, sollte Einhalt geboten werden ­ so die amtierende Kanzlerin, Angela Merkel, die das Projekt, Gesundheitsreform zur ,Herzenssache' hochstilisierte. Mit der Gesundheitsreform sollte dieser Trend umgekehrt werden. Hätte die Große Koalition tatsächlich jemals den Wunsch gehabt, diesen Trend umzukehren, sie hätte zuallererst den Mut aufbringen müssen, für mehr Transparenz im Gesundheitssystem zu sorgen. Das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung ist schon lange nicht mehr erkennbar ­ weder für den gesetzlich Zwangsversicherten noch für den Steuerzahler. Stattdessen marschieren Union und Sozialdemokraten jetzt gemeinsam ,,Seit´ an Seit´" in die Staatsmedizin. Die Freiberuflichkeit des Arztberufes als eine der tragenden Säulen unseres Gesundheitssystems wird sukzessive beseitigt. Private Krankenversicherer werden qua staatlichen Diktats früher oder später zu gesetzlichen Kassen umgebaut, um diese gesetzlichen Kassen zur staatlichen Einheitskasse künftig gleichzuschalten. Vielleicht überraschen uns die Vordenker staatlicher Mangelversorgung, Schmidt und Lauterbach zum Ende der Legislaturperiode mit dem Vorschlag, Gesundheitsfonds und Kassen zu einer staatlichen Behörde zu verschmelzen. Wer jetzt argumentiert, dass eine wie auch immer geartete Gesundheitsreform aus Verantwortung vor dem Land notwendig sei und daher auf Biegen und Brechen über die parlamentarischen Hürden gehievt werden müsse, der irrt. Verantwortung würden jene Entscheidungsträger zeigen, die dem vorliegenden Entwurf mit dem irreführenden Namen Wettbewerbsstärkungsgesetz ihre Zustimmung verweigerten. Denn mit dem Entwurf wird der Wettbewerb im Gesundheitssystem nicht gestärkt, sondern abgeschafft. Nur der politische Entscheidungsträger darf diesem Gesetzentwurf zustimmen, · der ausdrücklich will, dass die Versorgung der Bevölkerung teurer und schlechter wird und · der ausdrücklich auf Beschäftigungsmöglichkeiten, Innovationskraft und Wachstumspotential des Gesundheitssektors verzichten will. Verantwortungsvolle Volksvertreter hingegen ziehen jetzt die Notbremse und sorgen dafür, dass dieser Entwurf zurückgezogen und ein Neuanfang in der Gesundheits(reform)politik möglich wird." Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/