Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 31.01.2007, Nr.: 019/2007 Birgit Herdejürgen: Erbschaften: Steuerbelastung gerecht verteilen Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die verfassungsgemäße Besteuerung von Erbschaften erklärt die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Bir- git Herdejürgen: Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die grundsätzlich unterschiedliche Besteuerung von Geldvermögen und Grundvermögen gegen die Verfassung verstößt. Die SPD-geführte Landesregierung hatte bereits 2004 mit ihrem Steuerkonzept Vor- schläge unterbreitet, die im Erbschaftsfall zu einer gerechteren Besteuerung unter- schiedlicher Vermögensarten führen. Das SPD-Konzept beinhaltetet unter anderem folgende Neuregelungen: Wirtschafts- und sozialpolitisch gerechtfertigte Begünstigungen einzelner Vermögens- arten und -werte werden nicht mehr verdeckt auf der Ebene der Bewertung gewährt, sondern durch Freibeträge offen ausgewiesen (Grundsatz der Gesetzestransparenz). Beim Grundvermögen soll im Unterschied zur jetzigen Bedarfsbewertung bei bebauten Grundstücken wieder zwischen den verschiedenen Grundstücksarten unterschieden werden. Die Bewertungsverfahren orientieren sich generell am Marktwert. Die Vermögensart Betriebsvermögen soll nach unseren Vorstellungen neben dem Vermögen von Gewerbebetrieben auch das Vermögen von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft umfassen. Einzelunternehmen und Beteiligungen an Personenunter- nehmen sollen künftig mit dem gemeinen Wert angesetzt werden. Betriebsvermögen wird weiterhin durch einen Freibetrag entlastet. Es müssen Regelungen geschaffen werden, die einen leichten Betriebsübergang ins- besondere bei kleinen und mittleren Unternehmen ermöglichen und im Regelfall das normale selbstgenutzte Einfamilienhaus steuerfrei lassen. Die schleswig- holsteinischen Vorschläge beinhalten eine klare Tarifstruktur und entlasten gezielt klei- ne und mittlere Erbschaften, während große Vermögen höher besteuert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, bis Ende 2008 eine gerechte Neuregelung zu schaffen. Wir sind gern bereit, unser Steuerkonzept für die Neugestaltung erneut zur Verfügung zu stellen. Schleswig- Holstein Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD