FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 053/2007 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 21. Februar 2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Innen/ Medien/ Medienstaatsvertrag Wolfgang Kubicki: ,,Wir werden dieses Verfahrens- gemurkse nicht mittragen" In seinem Redebeitrag zu TOP 6 und 19 (Medienstaatsvertrag) erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki: ,,Meine Fraktion wird heute gegen diesen Medienstaatsvertrag stimmen. Wir tun dies zum einen, weil wir inhaltlich mit dem Vertrag nicht einverstanden sind. Diese Kritikpunkte sind bekannt und wurden von uns mehrfach vorgetragen. Wir stellen fest, dass mit diesem Staatsvertrag für Schleswig- Holstein schlecht verhandelt wurde, das Finanzkorsett des Medienrates zu eng bemessen und der Aufgabenkatalog der neuen Anstalt zu knapp bemessen wurde. Wir tun dies zum anderen, weil die Art und Weise, wie die Große Koalition bei diesem Staatsvertrag mit dem so genannten Änderungsstaatsvertrag vorgeht, nicht akzeptieren und dieses Verfahren diversen Unsicherheiten beinhaltet. Es ist in der Tat ein Novum meiner parlamentarischen Erfahrung, dass ein Staatsvertrag im Prinzip im Parlament keine Mehrheit erfährt, ihm aber doch zugestimmt wird, mit Hinweis auf einen Änderungsstaatsvertrag, von dem die nicht regierungstragenden Fraktionen erst am Morgen vor der Ausschusssitzung erfahren haben. Das ist schon erstaunlich. Ein sauberes Verfahren wäre es gewesen, den heute hier vorliegenden Staatsvertrag nicht zu verabschieden, ihn neu zu verhandeln und dann möglicherweise zum Sommer als neuen Staatsvertrag in Kraft treten zu lassen. Was treibt uns eigentlich, dass dieser Staatsvertrag am 01. März in Kraft treten muss, außer der Tatsache, dass dies seinerzeit vom Ministerpräsidenten mit dem Oberbürgermeister der Hansestadt Hamburg vereinbart worden war? Wenn wir heute dem Staatsvertrag nicht zustimmen und neu verhandeln, verhindern wir möglicherweise ein Chaos. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Ein Chaos könnte wie folgt entstehen: Wir beschließen erst heute einen Staatsvertrag, der dann ab dem 01. März gilt. Dann leiten wir das Verfahren für einen Änderungsstaatsvertrag ein, der möglicherweise am 01. Juli in Kraft tritt. Wenn aber der Änderungsstaatsvertrag beispielsweise durch eine Weigerung Hamburgs nicht zustande kommt, was dann? 1. Haben wir dann einen Staatsvertrag, den wir eigentlich mehrheitlich nicht wollten? 2. Haben wir eine Protokollnotiz im Änderungsstaatsvertrag, die die Rückabwicklung des ursprünglichen Staatsvertrages betrifft und verlangt, dass bis zum 31. Oktober des Jahres ein Aufhebungsstaatsvertrag nach dem Modell des § 44 des NDR-Staatsvertrages vorgelegt wird? Wann dieser dann in Kraft träte bleibt offen. 3. Ist diese Protokollnotiz, die sowieso keinen rechtlich verbindlichen Charakter hat, dann aber auch nicht beschlossen, weil der Änderungsstaatsvertrag, der sie enthält, überhaupt nicht ratifiziert worden ist. Für Hamburg hat sie keinen auch nur moralisch verbindlichen Charakter. Die Bericht- und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses, die ja nun Bezug nimmt auf eine Protokollerklärung, die weder rechtlich verbindlich ist, noch bei einer Weigerung der Hamburger Bürgerschaft den Änderungsstaatsvertrag zu ratifizieren überhaupt existent ist, mag zwar den Schleswig-Holsteinischen Landtag zumindest in Form einer Absichtserklärung binden. Für Hamburg gilt sie aber nicht. Bleibt also die Frage, welche Konsequenzen dadurch entstehen, wenn Hamburg sich weigert, den Änderungsstaatsvertrag zu beschließen. Was dann? Sollte es aber tatsächlich zu einer Rückabwicklung des Staatsvertrages kommen, was ist dann mit den Beschäftigten? Erst sollen sie von Kiel nach Norderstedt geschickt werden, um dann möglicherweise festzustellen, dass der Staatsvertrag rückabgewickelt wird und auch der ganze Umzug retour gehen muss. Was sollen denn die Beschäftigten davon halten? Bei mir bleibt folgender Eindruck: Die Staatskanzlei hat den Staatsvertrag schlecht verhandelt. Sie steht aber bei den Hamburgern im Wort und damit der Ministerpräsident und seine Staatskanzlei das Gesicht wahren können, hat sich die ansonsten diesem Medienstaatsvertrag doch so kritisch gegenüberstehende SPD-Fraktion dazu hinreißen lassen, diesem merkwürdigen Verfahren eines Änderungsstaatsvertrages zuzustimmen. Ich kann für meine Fraktion nur davon abraten, so zu verfahren. Lassen Sie uns heute diesen Staatsvertrag ablehnen. Lassen Sie uns dem von den Grünen vorgeschlagenen Verfahren dahingehend folgen, dass wir den Medienstaatsvertrag als solches neu verhandeln und uns über die Parameter im Ausschuss vorher Gedanken machen. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass auch der Änderungsstaatsvertrag inhaltlich noch nicht der Stein der Weisen ist. So wurden die Aufgaben der Landesmedienanstalt zwar erweitert. Dies gilt aber nur ,,im Rahmen ihrer haushaltsmäßigen Mittel". Mehr Geld erhält die Medienanstalt aber nicht, denn die Erhöhung der Haushaltsmittel für die Medienanstalt durch die entsprechende Erhöhung des Rundfunkgebührenanteils von 18 auf 23 Prozent wird durch die Verpflichtung ab 2011, jährlich 400.000 Euro an die Filmförderung Hamburg/Schleswig- Holstein zu überweisen, komplett wieder aufgezehrt. Die SPD hat also faktisch für die Medienanstalt im Änderungsstaatsvertrag nichts erreicht. Die Sozialdemokraten müssten daher auch gegen diesen Staatsvertrag stimmen." Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/