PRESSEDIENST Es gilt das gesprochene Wort! TOP 6 ­ Medienstaatsvertrag Dazu sagt der Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: Zentrale: Telefax: Mobil: E-Mail: Internet: 0431/988-1503 0431/988-1500 0431/988-1501 0172/541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Karl-Martin Hentschel: Nr. 079.07 / 21.02.2007 Rundfunk ist Kulturgut und kein Wirtschaftsgut Sehr geehrter Herr Präsident , sehr geehrte Damen und Herren, ich begrüße nach wie vor die Zusammenlegung der Landesmedienanstalten SchleswigHolstein und Hamburg. Ich möchte an dieser Stelle nicht versäumen, einmal ausdrücklich den Genossen Peter Eichstädt zu loben. Nach dem der ,,schwarze Peter" Harry Carstensen mal wieder nicht in der Lage war, die Interessen Schleswig-Holsteins angemessen zu vertreten, hat dann der ,,rote Peter" Eichstädt zu unserer großen Freude den Staatsvertrag durchgestoppt. Es ist wirklich erfreulich, insbesondere auch nach dem, was wir in den letzten Monaten erlebt haben, dass dieses Parlament sich nicht alles gefallen lässt. Der zuvor völlig inakzeptable Inhalt des Medienstaatsvertrages wurde dadurch immerhin um einige Kritikpunkte bereinigt: Ich begrüße, dass der Aufgabenkatalog der Anstalt erweitert wurde um Kompetenzen im Bereich Förderung der Aus- und Weiterbildung im Medienbereich und im Bereich Medienforschung, um nur zwei Punkte zu nennen. Ich begrüße auch, dass die Interessen Schleswig-Holsteins in der Filmförderung besser gewahrt werden. Ebenso erfreut uns, dass die geparkten Gelder aus dem missglückten DAB Projekt jetzt für die Zwecke der Medienanstalten zur Verfügung gestellt werden. Allerdings bleiben zwei Kritikpunkte: 1/2 Erstens: Der Standort. Es wäre im Interesse der MitarbeiterInnen und der Akteure gut gewesen, einen Standort zu finden, der aus allen Richtungen auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar ist. Der zentrale Kritikpunkt ist aber: Die Vergabe von Sendefrequenzen erfolgt in Zukunft überwiegend nach finanziellen und nicht mehr vorrangig nach qualitativen Gesichtspunkten. Das vorbildliche bisherige schleswig-holsteinische Landesrundfunkgesetz wurde damit bei den Qualitätskriterien quasi amputiert. Hier nur zwei Beispiele aus dem umfangreichen Abschnitt unseres Gesetzes, der die Medienaufsicht regelt. Im alten Paragraph 22 hieß es: ,,Im privaten Rundfunk ist inhaltlich die Vielfalt der Meinungen im Wesentlichen zum Ausdruck zu bringen. Die bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Kräfte und Gruppen müssen in den Vollprogrammen angemessen zu Wort kommen." Oder auch im alten Paragraph 25: ,,Alle Sendungen mit Bedeutung für die Information und Meinungsbildung haben anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen." Entsprechende Passagen kommen in diesem Staatsvertrag nicht mehr vor. Das Signal dieses neuen Gesetzes ist: Auf Qualität kommt es nicht mehr an ­ nur noch auf Finanzkraft der Sender. Für diese Landesregierung ist Rundfunk jedoch nur noch eine Ware wie jede andere. Ich bin dagegen der Überzeugung: Unsere Gesellschaft braucht qualitativ hochwertige Medien und darüber zu wachen, sollte auch Aufgabe der Medienanstalt sein. Rundfunk ist Kulturgut und mehr als bloßes Wirtschaftsgut! Dabei darf es natürlich nicht um Zensur gehen. Medienpolitik darf weder nach dem Mehrheitsprinzip noch nach Angebot und Nachfrage entschieden werden. Medienpolitik muss die Vielfalt und die Qualität der Information und Recherche im Auge haben. Leider ist es dem Genossen Eichstädt trotz seines heldenhaften Einsatzes nicht gelungen, in dieser zentralen Frage etwas zu ändern. Dieser Staatsvertrag entspricht in weiten Teilen dem, was die unselige Schillpartei ins Hamburger Mediengesetz rein geschrieben hat. Wer das zu Ende denkt, landet bei dem Ergebnis: Wer bezahlt - des Meinung wird verbreitet. Das böse Wort der ,,Berlusconisierung" ist da nicht aus der Luft gegriffen. Meine Fraktion lehnt diesen Vertrag entschieden ab. ***