Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 21.02.2007 Landtag aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn TOP 9 ­ Denkmalrechtliche Unterschutzstellung der ,,Neutra-Siedlung" in Quickborn (Drucksache 16/1181) Thomas Hölck: Populistischer Kniefall vor einigen Betroffenen Die Bungalowsiedlung des renommierten Architekten Richard Neutra in Quickborn ist unter Denkmalschutz gestellt worden, weil die Siedlung eine besondere historische, städtebauliche und architektonische Bedeutung hat. Es steht jedem frei, zu einer anderen persönlichen Auffassung zu gelangen. Allerdings darf nicht, wie mit diesem FDPAntrag geschehen, der Eindruck erweckt werden, der Landtag hätte die Möglichkeit, die denkmalrechtliche Unterschutzstellung der Neutra-Siedlung zu korrigieren. Die Eintragung der Bungalowsiedlung in die Denkmalliste ist ein Verwaltungsakt, der mit dem geltenden Denkmalschutzrecht begründet ist. Die betroffenen Eigentümer haben die Möglichkeit, diesen Verwaltungsakt mit einem Widerspruch oder mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht anzugreifen. Unterlassen die Eigentümer diese Anfechtungsmöglichkeiten, wird die Feststellung der Denkmaleigenschaft bestandskräftig. Es ist nicht die Aufgabe des Parlaments, Entscheidungen einer Landesbehörde zu korrigieren. Wem die Auswirkungen eines vom Landtag beschlossenen Gesetzes nicht gefallen, der muss das Gesetz ändern. Gesetzgebung ist die wichtigste und vornehmste Aufgabe des Landtags. Diese Gesetze auszuführen, ist allerdings die alleinige Aufgabe der Landesregierung. SchleswigHolstein Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2- Der FDP-Antrag ist Populismus gegenüber den Betroffenen. Es ist eine Zumutung, von jedem einzelnen Abgeordneten zu verlangen, er oder sie möge hier und heute eine fachliche Beurteilung über die besondere Bedeutung bzw. Nichtbedeutung der NeutraSiedlung in Quickborn als Kulturdenkmal abgeben. Für die fachliche Bewertung ist ausschließlich das Landesamt für Denkmalpflege verantwortlich. Alles andere wäre eine Durchbrechung der Gewaltenteilung, die offenbar vom Antragsteller nicht ernst genommen wird. Wenn es eine populistische Modeerscheinung wird, dass der Verlauf von Verwaltungsverfahren mit Entschließungsanträgen begleitet, korrigiert und verändert werden soll, dann leidet die Parlamentskultur dieses hohen Hauses. Mit Rechtssicherheit für den Bürger hat das auch nicht viel zu tun. Der FDP-Antrag brüskiert im Übrigen auch die ehrenamtlich tätigen Mitglieder im Denkmalrat. Aus der Antwort der Landesregierung (Drucksache 16/377) auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Hildebrand geht hervor, dass sich der Denkmalrat intensiv mit der Neutra-Siedlung beschäftigt hat. Am 25. August 2005 hat sich der Denkmalrat über die denkmalrechtlich relevanten Vorgänge informiert. Während dieser Sitzung hat sich der Denkmalrat der Auffassung des Landesamtes für Denkmalpflege angeschlossen, dass es sich bei der Gruppe von 67 Häusern der Siedlung Marienhöhe einschließlich der dazugehörigen Gartenflächen um ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung handelt. Dass Sie nun zusätzlich das Widerspruchsverfahren im Hinblick auf das Votum des Petitionsausschusses kritisieren, ist ein unglaublicher Vorgang. Nur die Abgeordneten des Petitionsausschusses kennen die Beschlusslage zur Neutra-Siedlung, allen anderen Abgeordneten ist der Inhalt der Petition nicht bekannt. Auf welcher Grundlage sollen die Kollegen eigentlich entscheiden? Die erfolgreiche und vertrauensvolle Zu- -3- sammenarbeit des Ausschusses mit der Verwaltung, der Regierung und den Petenten wird gefährdet, wenn Petitionsverfahren zum Gegenstand von populistischen Entschließungsanträgen werden. Den Betroffenen ist mit Anbiederung nicht geholfen, notwendig ist eine sachgerechte Aufklärung auf die Auswirkung der Persönlichkeitsrechte der Hausbesitzer, wie es auch erfolgt ist. Eine denkmalrechtliche Unterschutzstellung bedeutet nicht, dass Veränderungen an den einzelnen Wohngebäuden nicht mehr möglich sind. Die zuständige Denkmalschutzbehörde hat sich lediglich ein Mitspracherecht bei Veränderungen gesichert, wie es das Gesetz on solchen fällen vorsieht. Der Landeskonservator und Leiter der Denkmalpflege hat am 18.01.2006 im Innenund Rechtsausschuss in diesem Sinne vorgetragen: ,,Selbstverständlich sind auch dem Denkmalschutz die typischen Probleme bei 60er-Jahre-Häusern bekannt, zum Beispiel die fehlende Wärmedämmung oder undichte Dächer. Deshalb erforderlichen Änderungen stellt sich die Denkmalpflege auch nicht in den Weg." Daher gehe ich davon aus, dass die Verhältnismäßigkeit zwischen Denkmalschutz und notwendiger baulicher Substanzerhaltung bzw. Verbesserung gewahrt wird. Ich fasse zusammen: Der Antrag ist ein populistischer Kniefall vor einigen Betroffenen und wird aus verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Gründen von der SPD-Fraktion abgelehnt.