FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Presseinformation Nr. 107/2007 Kiel, Freitag, 23. März 2007 Sperrfrist: Redebeginn Es gilt das gesprochene Wort! Finanzen/Wirtschaft/Steuern Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdL Wolfgang Kubicki: Chance für eine sinnvolle Reform der Unternehmenssteuern wurde von der Großen Koalition leichtfertig vertan In der Aktuellen Stunde zu den ,,Finanziellen Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform auf den Landeshaushalt" sagte der finanzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki: ,,Der SSW fragt nach den finanziellen Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform auf den Landeshaushalt. In einem ersten Schritt lässt sich die Frage überschlägig so beantworten: Schleswig-Holsteins Anteil an den Mindereinnahmen beträgt ungefähr 3% des Länderanteils an den Mindereinnahmen aufgrund der Reform und von diesem Betrag entfallen 17,74% auf die Kommunen. In weiser Voraussicht auf diesen Antrag des SSW hat der Finanzminister schon im Dezember versucht, diese Überschlagsrechnung aufzustellen; er vergaß damals nur - wahrscheinlich in der Hitze der Debatte - die Mindereinnahmen Schleswig-Holsteins auf der Basis des Länderanteils zu berechnen. Er stellte Schleswig-Holstein auch gleich 3% der Mindereinnahmen des Bundes in Rechnung. Sei es wie es sei: Der Bundesfinanzminister spricht von jährlichen Mindereinnahmen von etwa 6 Milliarden Euro. Ungefähr die Hälfte davon entfällt auf die Länder, und von diesen 3 Milliarden Euro entfallen auf Schleswig-Holstein ungefähr 100 Millionen Euro, nach Abzug des Anteils der Kommunen verbleiben davon beim Land ungefähr 82 Millionen Euro. Die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform auf den Landeshaushalt werden sich selbstverständlich noch nicht einmal in den jeweiligen Haushaltsabschlüssen isolieren lassen; dafür sind die Wirkungen und Nebenwirkungen, die Fernwirkungen und die aus alledem entstehenden Rückkoppelungen auf das Verhalten von Menschen und Unternehmen zu komplex. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 1 Insbesondere deshalb, weil die Reform selbst die die Komplexität des deutschen Steuerrechtes steigert. Die Steuerbelastung von Körperschaften soll zwar vom europäischen Spitzenwert auf europäisches Mittelmaß gedrückt werden. Aber das ist auch der einzige Vorteil an dieser Reform. Der Rest ist das übliche Gewürge einer Großen Koalition. Denn das Unternehmenssteuerrecht bleibt genauso undurchsichtig wie zuvor: International gilt das deutsche Steuersystem als das Komplizierteste der Welt und als eine wesentliche Bremse ausländischer Investitionen in neue Arbeitsplätze hier in Deutschland. Ein Grund für diese unnütze Komplexität ist die Gewerbesteuer, die die Große Koalition immer noch nicht abschaffen will. Viel besser wäre es, statt dessen den Kommunen ein Hebesatzrecht auf die Einkommenssteuer und die Körperschaftssteuerschuld der Betriebsstätten im Gemeindegebiet einzuräumen, so wie es im Gesetzentwurf der FDPBundestagsfraktion vorgesehen ist. Dadurch würden endlich alle Unternehmen - in den Worten des ehemaligen Finanz- und heutigen Innenministers: vom DAX-Konzern bis zur Pommesbude an der Ecke - endlich Steuern in ihren Gemeinden zahlen. Aber offensichtlich will die Große Koalition das gar nicht. Die Unternehmenssteuerreform des Bundes stellt auch keine Rechtsformenneutralität der Besteuerung her: Im Gegenteil, sie verzerrt die Belastungen zwischen Körperschaften und Personengesellschaften noch weiter. Denn bei den Personengesellschaften werden Gewinne künftig noch unterschiedlicher besteuert als bisher - je nachdem ob sie thesauriert werden oder nicht. Das aber ist eine eindeutige Ungleichbehandlung von Einkommen aus Kapitalgesellschaften und Einkommen, das die Eigentümer von Personengesellschaften erzielen: Denn das Einkommen der Eigentümer von Personengesellschaften sind ja die zu versteuernden Gewinne: Der Handwerksmeister kann nicht alles wieder in den Betrieb investieren, er muss sein Einkommen aus dem Betrieb entnehmen und muss darauf dann höhere Steuern zahlen als Aktionäre auf ihre Dividenden. Hinzu kommt, dass die Reichensteuer vor allem die Eigentümer erfolgreicher Personengesellschaften trifft - und trotz aller sozialromantischen Vorstellungen, besonders im SPD-Kreisverband Ostholstein - so schwächt man die Bereitschaft zu unternehmerischem Engagement. Und wenn dieses Engagement geschwächt wird, dann kostet das reale und potentielle Arbeitsplätze. In der Euphorie über einen moderaten Aufschwung fällt das selbstverständlich nicht so auf. Aber jeder Aufschwung geht einmal zu Ende, und dann wird der Katzenjammer groß sein, weil schon wieder die Chance verpasst wurde, eine sinnvolle Unternehmenssteuerreform zu einem transparenten, international wettbewerbsfähigem Steuerrecht durchzusetzen. Zu alledem konnten sich auch noch die Kräfte in der Bundesregierung durchsetzen, die es für sinnvoll halten, Kosten der Unternehmen zu besteuern - denn nichts anderes ist die Zinsschranke. Das ist ungefähr so, als wenn Sie für ein neues Auto einen Kredit aufnehmen und dann die Zinsen, die Sie der Bank überweisen, noch einmal extra versteuern müssten. Diese Reform ist wegen der Senkung der Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften ein Schrittchen in die richtige Richtung - aber die Chance auf die positiven Wirkungen einer sinnvollen Reform der Unternehmensbesteuerung in Deutschland wurde leichtfertig vergeben." Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2