PRESSEDIENST Es gilt das gesprochene Wort. Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: Zentrale: Telefax: Mobil: E-Mail: Internet: 0431/988-1503 0431/988-1500 0431/988-1501 0172/541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de TOP 14 und 35 ­ Vorrang für Erdkabel Dazu sagt der energiepolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Detlef Matthiessen: Nr. 155.07 / 23.03.2007 Der Wirtschaftsminister stellt sich an die Seite von E.ON und gegen erneuerbare Energien Der Beschluss des Landtages und viele weitere Beschlüsse der Kreis- und Ortsebene besagen einstimmig und überparteilich, dass der notwendige Netzausbau im 110 KVBereich mit Erdkabellösungen umgesetzt werden soll. Der Bundesgesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben (InfraStrPlanVBeschlG), also dem Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz, ebenfalls diesen Bestrebungen Rechnung tragen wollen, indem das Energiewirtschaftsgesetz wie folgt geändert wurde: Paragraf 43 Energiewirtschaftsgesetz: Für Hochspannungsleitungen mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt im Küstenbereich von Nord- und Ostsee, die zwischen der Küstenlinie und dem nächstgelegenen Netzverknüpfungspunkt, höchstens jedoch in einer Entfernung von nicht mehr als 20 Kilometer von der Küstenlinie landeinwärts verlegt werden sollen, kann ergänzend zu Satz 1 Nr. 1 auch für die Errichtung und den Betrieb sowie die Änderung eines Erdkabels ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Damit will der Bundesgesetzgeber den Bau von Leistungsabführungssystemen auf der 110 KV-Ebene als Erdkabel ermöglichen. Alle diese Beschlüsse für Erdkabel der Kreistage, des Landtages und des Bundestages lassen nur eine Schlussfolgerung zu: Dies ist als politische Verpflichtung für die Landesregierung zu betrachten, alles dafür zu tun, dass schnellstmöglich Erdkabellösungen realisiert werden! Der Bericht der Landesregierung ist genau zu dieser Verpflichtung sehr enttäuschend. An keiner Stelle ist angeführt, dass auch nur irgendeine Kleinigkeit unternommen wurde, diesen breiten und wiederholten politischen Willen umzusetzen. 1/2 Haben Sie, Herr Minister Austermann, ein Gespräch geführt, einen Brief geschrieben oder sonst irgend etwas unternommen, um den Netzbetreiber von dem Standpunkt des Landtages zu unterrichten und auf die Umsetzung der Beschlüsse drängen? Dem Bericht ist nichts dergleichen zu entnehmen. Der Innenminister hat nach einem Bericht des Ostholsteiner Anzeigers seiner Unterstützung für die Erdkabelvariante Ausdruck verliehen, indem er richtigerweise feststellt, dass das Erdkabel neben den vielen Vorteilen wie Landschaftsbild, Agrarwirtschaft, Vogelschlag, Versorgungssicherheit usw. vor allem eine sehr viel höhere Akzeptanz genießt und damit auch weniger juristischen Widerstand auslöst. Unterm Strich, so wird Minister Stegner zitiert, bedeutet das, dass Erdkabel sehr viel schneller zu realisieren sind. Gerade als Innenminister, der zuständig ist für Enteignungsverfahren, weiß er, worüber er redet. Die bisher vom Netzbetreiber angeführten Argumente für den Freileitungsbau waren schon immer falsch bzw. interessenbezogen. Das Hauptargument der Mehrkosten, auf denen E.ON angeblich sitzen bleiben würde, ist dem Netzbetreiber durch das Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz aus der Hand genommen. Wenn E.ON jetzt trotzdem auf einer Freileitung besteht, kann das nur so verstanden werden, dass E.ON den notwendigen Netzausbau und damit den Ausbau erneuerbarer Energien weiter verzögern will. Die Landesregierung, insbesondere das Wirtschaftsministerium, nimmt hin, dass E.ON in Gesprächen an keiner Stelle ernsthaft und verbindlich eine Erdkabellösung als Alternative nachvollziehbar auch nur prüft! Weder werden die erforderlichen netztechnischen Spezifikationen vorgelegt bzw. diskutiert, noch vorhandende Planungen und Genehmigungen ernsthaft geprüft geschweige denn übernommen. Von E.ON heißt es immer nur: "Geht nicht" und "viel zu teuer". Das zentrale Gegenargument von E.ON waren immer die etwas höheren Kosten des Erdkabels. Aber auch auf den Ansatz, mit dem IPlanBG genau dieses Argument zu entkräften, fällt der Landesregierung nur die Plattitüde ein, dass es sich um eine Kann-Bestimmung und keine Erdkabelpflicht handele. Das Eigentum der Netze in der Hand der auch Kraftwerke betreibenden Unternehmen der Stromwirtschaft führt ökonomisch zwangsläufig zu einer Eigenbegünstigung. Dies kann nur durch eine strikte Trennung im Eigentum verhindert werden. Der Wirtschaftsminister stellt sich an die Seite des Netzbetreibers E.ON gegen die Interessen der Unternehmen in der Wind-, Biomasse-, und Solarbranche. In dieser Situation hilft der SSW-Antrag weiter, der eine gesetzliche Erdkabel-Baupflicht auf der 110 KV-Spannungsebene verankern will. Nach den Erfahrungen der letzten Zeit kann der behauptete "Erdkabel-Wille" der LR nur durch eine zügige Bundesratsinitiative unter Beweis gestellt werden - wie vom SSW beantragt. ***