ist das Original der Pressemitteilung
Weitere Formate:
,
und
PRESSESPRECHER PRESSESPRECHERIN
Dirk Hundertmark Petra Bräutigam
Landeshaus, 24105 Kiel Landeshaus 24171 Kiel
Telefon 0431-988-1440 Telefon 0431-988-1305/1307
Telefax 0431-988-1444 Telefax 0431-988-1308
E-mail: info@cdu.ltsh.de E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de
Internet: http://www.cdu.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de
29. Mai 2007
Torsten Geerdts (CDU) und Wolfgang Baasch (SPD):
Das Wohl der Kinder umfassend sichern
Die Landtagsfraktionen von CDU und SPD haben heute den Entwurf für ein
Kinderschutzgesetz beschlossen. Es soll zur Julisitzung in den Landtag eingebracht
werden. Dazu erklären die sozialpolitischen Sprecher Torsten Geerdts und Wolfgang
Baasch:
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern
und Jugendlichen in Schleswig-Holstein wollen wir das Recht auf eine gesunde
Entwicklung von jungen Menschen verbindlich gestalten. Risiken zu erkennen und
vor Gefährdung zu schützen, gehört in erster Linie zu den Rechten und Pflichten von
Eltern. Es ist jedoch zugleich Aufgabe der staatlichen Gemeinschaft, über die
Ausübung der elterlichen Sorge zu wachen, diese zu unterstützen und dort, wo sie
versagt, einzugreifen. In Schleswig-Holstein wurden im Jahr 2004 rund 8000 (5,8 %)
der Früherkennungsuntersuchungen für Kinder nicht wahrgenommen. Regelmäßige
medizinische Begutachtung über Gesundheits- und Entwicklungsstand von
Heranwachsenden ist jedoch für das rechtzeitige Erkennen von Hilfebedarf sehr
bedeutend. Durch gezielte elterliche Aufklärung und integrative Maßnahmen soll die
Teilnahmebereitschaft an den Untersuchungen erhöht werden.
2
Unser Gesetzentwurf verankert präventive Angebote der Kinder- und Jugendhilfe
und des Gesundheitswesens. Er will Familien frühzeitig mit gesundheitlichen und
pädagogischen Hilfen unterstützen, um Vernachlässigung und andere
Risikosituationen zu vermeiden. In Fällen, in denen Prävention nicht greift, wird die
Möglichkeit der Intervention verbessert, um Kinder rechtzeitig zu schützen und ihnen
adäquate Entwicklungsbedingungen zu gewährleisten.
Das Kinderschutzgesetz besteht aus drei Säulen:
1. Prävention, die verlässlich und tragfähig gestaltet wird. Dazu gehören
Information und Beratung für Eltern und Erziehungspersonen einschließlich
Hausbesuchen durch Familienhebammen sowie Angebote der Frühförderung.
2. Früherkennungsuntersuchungen, frühe Hilfen und soziale Frühwarnsysteme
insbesondere für Familien in schwierigen Lebenslagen - erhalten durch
Vernetzung von Jugendhilfe, Jugendamt, Kinderschutzbund,
Familienbildungsstätten, Polizei, Justiz und Schule eine höhere
Verbindlichkeit. Ziel ist es, Anzeichen von Kindeswohlgefährdung früher
wahrzunehmen und dann schneller zu handeln, auch durch verbesserte
Kooperation und lokale Vernetzung der verschiedenen Hilfen und
Frühwarnsystemen. Die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen soll
durch verbindliche Einladungen sichergestellt werden.
3. Intervention wird offensiv und produktiv ausgerichtet. Direktes Zugehen auf
Familien mit Unterstützungsbedarf eröffnet einen pädagogischen
Handlungsspielraum, der von kurzfristiger Hilfestellung bis zum notwendigen
Eingreifen staatlicher Institutionen reicht. Von Unterversorgung und
Misshandlung betroffene Kinder können somit frühzeitig und entsprechend
betreut oder untergebracht werden.
Das Kinderschutzgesetz Schleswig-Holstein ist bundesweit vorbildlich. Es fasst alle
Hilfen und Schutzmechanismen für Kinder und Jugendlich zusammen. Dadurch wird
ein höherer Wirkungsgrad erzielt, Familien können schnell und gezielt erreicht
werden. Wir wollen jedem Kind eine gute und gesunde Zukunft ermöglichen. Dieses
Gesetz trägt dazu bei.