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Presseticker > alle > 2007 > Juni > 06 > 11:02

Ekkehard Klug: "Landesregierung nimmt den Kindern einen Teil der ihnen zustehenden Förderung und Zuwendung weg"

Portable Document Format ist das Original der Pressemitteilung Weitere Formate: formatierter Text, Fliesstext und Layout

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein




Presseinformation
Nr. 173/2007                                                                                        Wolfgang Kubicki, MdL
                                                                                                    Vorsitzender
Kiel, Mittwoh, 6. Juni 2007                                                                         Dr. Heiner Garg, MdL
                                                                                                    Stellvertretender Vorsitzender

Sperrfrist: Redebeginn                                                                              Dr. Ekkehard Klug, MdL
                                                                                                    Parlamentarischer Geschäftsführer
                                                                                                    Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!

Bildung/ Soziales/Kindertagesstättenverordnung

Ekkehard Klug: ,,Landesregierung nimmt den
Kindern einen Teil der ihnen zustehenden
Förderung und Zuwendung weg"
- FDP kritisiert erhöhte Gruppengrößen in altersgemischten Kita-
Gruppen -

In der Landtagsdebatte zu TOP 11 & 13 (Kindertagesstättenverordnung
& Betreuung von Kindern unter drei Jahren) erklärte der bildungs-
politische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug:

,,Die Landesregierung strebt für die Betreuung unter Dreijähriger eine
Billiglösung an - ein Sparmodell, das darauf ausgerichtet ist, den Bedarf
an Krippenplätzen durch ,Auffüllung' vorhandener Kindergartengruppen
zu decken.

Altersgemischte Gruppen in Kindergärten, also Gruppen mit Kindern
unter drei Jahren und Kindern zwischen drei und sechs Jahren,
werden danach künftig größer sein als bisher. Für die Betreuung aller
Kinder, und erst recht für die Förderung altersgerechter
Bildungsprozesse, bedeutet dies eine massive Verschlechterung.

In Sachen vorschulischer Bildung und Erziehung stapelt die
Landesregierung hoch, statt breit zu fördern.

Bislang galt für altersgemischte Gruppen die Obergrenze von 15
Kindern. Künftig werden auch nach dem überarbeiteten Entwurf der
Kita-Verordnung höhere Gruppengrößen üblich sein: Bei zwei Kindern
unter 3 Jahren zum Beispiel 18er Gruppen, bei drei unter Dreijährigen
Gruppen mit zusammen 17 Kindern - und so weiter...

Die alte Vorschrift, solche altersgemischten Gruppen auf maximal 15
Kinder - und darunter höchstens 5 unter Dreijährige ­ zu beschränken,
beruht ja auf guten Gründen.
Sie trägt der Tatsache Rechnung, dass Kleinkinder mehr Zuwendung
und Betreuung brauchen als Kinder im Alter zwischen drei und sechs
Jahren. Dieser erhöhte Betreuungsbedarf der Kleineren besteht sowohl
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,                                    1
Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497,
E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

in der körperlichen Pflege als auch im Hinblick auf Trost, Zuspruch und
Aufmerksamkeit.
Wer dem nicht Rechnung trägt, der macht altersgemischte Kita-
Gruppen zu Aufbewahrungsanstalten, in denen Pflege, Förderung und
erst recht ,,Bildung" für Kinder vielleicht noch auf der Verpackung
stehen, aber kaum noch gelebte Wirklichkeit sein können. Dies gilt im
Übrigen auch gerade für den Anspruch, in den Kindergärten für die drei
bis sechsjährigen Kinder ein qualitativ besseres Bildungsangebot zu
schaffen.
Solche wichtigen Ziele kann man vergessen, wenn in altersgemischten
Gruppen die Gruppengröße heraufgeschraubt werden.

Dabei können solche altersgemischten Gruppen - im bisherigen
Rahmen von maximal 15 Kindern und einer Höchstzahl von 5 bei den
unter Dreijährigen - auch eine wichtige pädagogische Funktion erfüllen,
weil Kinder unterschiedlicher Alters- und Entwicklungsstufen zusammen
aufwachsen, ähnlich wie Geschwister in der Familie. Dieser mögliche
pädagogische Nutzen solcher in den manchen Kitas auch als
,,Familiengruppen" bezeichneten Angebotsformen wird aber durch eine
Heraufsetzung der Gruppengröße unmöglich - dann geht der
,,Stapeleffekt" zu Lasten der kleineren wie auch der älteren Kinder.

Es ist deshalb nur ein kleiner Fortschritt, dass die landesweite Kritik am
Verordnungsentwurf das Ministerium dazu veranlasst hat, wenigstens
nicht auch noch den Fachkraftschlüssel zu verschlechtern.

Vom dritten Kind ,,unter 3 Jahren" an wird auch in Zukunft eine volle
zweite Fachkraft eingesetzt. Immerhin das ist nun gesichert.

Die in dieser Sache von der Landesregierung vollzogene Kehrtwende
ist zwar erfreulich, aber das relativiert in keiner Weise die notwendige
Kritik an den veränderten Gruppengrößen.

Die Landesregierung weiß doch nur zu gut, was sie von den
Kindergärten verlangt.

Die Aufgaben der Kitas sind durch die Präzisierung und Erweiterung
ihres Bildungsauftrages erheblich gewachsen, ohne dass es hierfür eine
entsprechend verbesserte Ausstattung mit Zeit oder Personal gegeben
hat.

Die Erzieherinnen und Erzieher sollen die individuellen Bildungs- und
Lernschritte der Kinder wahrnehmen, d.h. jedes einzelne Kind während
der Gruppenzeit entsprechend beobachten und außerhalb der
Gruppenzeit diese Beobachtungen dokumentieren und auswerten sowie
davon abgeleitet individuelle Fördermaßnahmen für jedes Kind
entwickeln. Sie sollen regelmäßig mit den Eltern über die Entwicklung
ihrer Kinder sprechen; sie sind für die Sprachentwicklungsförderung
zuständig, sollen die eigene pädagogische Arbeit evaluieren und
verstärkt mit den Grundschulen zusammenarbeiten.

All das ist wichtig, aber es braucht Zeit, Zeit und noch einmal Zeit! In
größeren Gruppen ist die für das einzelne Kind verfügbare Zeitspanne
und Aufmerksamkeit jedoch künftig logischerweise kleiner als bisher.

Das ist im Kern das Manko der Kindergartenpolitik dieser
Landesregierung: Sie nimmt den Kindern einen Teil der ihnen
zustehenden Förderung und Zuwendung weg.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,   2
Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497,
E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/
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