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Sozialpolitik
Nr. 210/07 vom 06. Juni 2007
Heike Franzen zu TOP 11 und 13:
Wir kümmern uns um unsere Landeskinder
Es gilt das gesprochene Wort
Kinder, ihre Bildung, Erziehung und Betreuung sind in den letzten zwei Jahren,
also seit der Bildung der großen Koalition hier in Kiel aber auch in Berlin, in
den Mittelpunkt der politischen Arbeit gerückt und das ist auch gut so.
Wir haben in dieser Zeit einen Bildungsauftrag für die Kindertagesstätten und
ein neues Schulgesetz verabschiedet.
Wir haben die vorschulische Sprachförderung in erheblichem Maß
intensiviert, durch verpflichtende Deutschkurse vor dem Schuleintritt.
Wir bauen die offenen Ganztagsschulen mit Hilfe der Schulen, der Kommunen
und der von Vereinen und Verbänden vor Ort weiter aus.
Wir werden in dieser Legislaturperiode insgesamt 700 zusätzliche Lehrer in
unsere Schulen holen.
Wir werden den Schutz der Kinder in der Landesverfassung verankern.
Wir arbeiten an einem Kinderschutzgesetz, das in Kürze auf den Weg gebracht
wird, das sich umfassend mit dem Schutz insbesondere von kleinen Kindern
befasst.
Und wir wollen den Ausbau der Betreuung von unter Dreijährigen
vorantreiben.
Man kann wohl mit Fug und Recht behaupten, dass sich diese große Koalition
im Lande um ihre Landeskinder kümmert.
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de
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Auch die Bundesregierung - und hier führend Frau von der Leyen - will den
Ausbau von Krippenplätzen fördern und finanziell unterstützen.
Von den rund 12 Mrd. , die ein Ausbau an Plätzen für 35% der Kinder
bundesweit kosten würde, will der Bund 4 Mrd. übernehmen und das nicht
nur für den Ausbau der Infrastruktur, sondern auch für die Betriebskosten.
Das heißt natürlich auch im Umkehrschluss, dass noch 8 Mrd. von den
Ländern und den Kommunen zu finanzieren sind. Bund, Länder und
Kommunen müssen hier zügig und eng zusammenarbeiten, um zu finanziell
verträglichen Lösungen zu kommen. Ich bin davon überzeugt, dass sich die
Landesregierung aktiv an den Gesprächen beteiligen wird. Dabei ist mir der
Rechtsanspruch ab 2013 auf einen Platz weniger wichtig als das tatsächliche
bedarfsgerechte Angebot. Was nützt uns ein Rechtsanspruch auf einen
Krippenplatz, wenn das Angebot nicht ausreicht und wozu brauche ich einen
Rechtsanspruch, wenn ich ein bedarfsgerechtes Angebot habe. Für
Schleswig-Holstein wird die Umsetzung ein hartes Stück Arbeit werden und
ich hoffe, dass man auf der Bundesebene schnell zu einem
Finanzierungskonzept kommen wird, damit wir bald mit dem verstärkten
Ausbau der Betreuungsplätze für unter Dreijährige beginnen können.
Wir brauchen ein ausreichendes Angebot von qualifizierten
Betreuungsplätzen auch für unter Dreijährige, und das sowohl in Form von
Krippenplätzen und altersgemischten Kindergartengruppen als auch in Form
von Tagespflege. Das Angebot der Betreuung muss so flexibel sein, dass Eltern
in der Tat eine Wahl haben, ob sie ihre Kinder in den ersten Jahren selbst
erziehen oder ob sie Betreuungsangebote in Anspruch nehmen wollen. Wir
wollen den Eltern nicht vorschreiben, wie sie ihre Kinder zu erziehen haben.
Das Elterngeld und auch das vorgeschlagene Betreuungsgeld unterstützt die
Eltern, die sich in den ersten Lebensjahren selbst um die Erziehung ihrer
Kinder kümmern wollen.
Daher ist auch der letzte Absatz im Antrag der Grünen falsch, der behauptet,
das Betreuungsgeld sei eine "Prämie", die bei mittleren und niedrigem
Einkommen den Wiedereinstieg in den Beruf zu einem finanziellen
Verlustgeschäft mache und ihm deswegen im Wege stehe. Hinzu kämen
zusätzlich die oft hohen KiTa-Beiträge. Würde man auf das Betreuungsgeld
verzichten, benachteiligt man gerade die Familien, die dadurch, dass ein
Elternteil zu Hause bleibt, bereits einen Einkommensverlust für die Betreuung
ihrer Kinder in Kauf nehmen. Zu dem Einkommensverlust kommen dann auch
noch die oft hohen KiTa-Beiträge hinzu. Das trägt nicht gerade zu einer freien
Entscheidung über die Familienform bei.
Ich möchte im Übrigen nicht auf die Zeit verzichten, die ich gerade in den
ersten Jahren mit meinen Kindern verbracht habe. Ein Betreuungsgeld wäre
hier sehr hilfreich gewesen, denn auch wenn ein Elternteil zu Hause bleibt und
keine Kinderbetreuung in Anspruch nimmt, besteht immer mal der Bedar,f das
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Kind auch von anderen betreuen zu lassen. Hier kann das Betreuungsgeld eine
echte Hilfe für die Familien sein.
Ich kann daher die Forderung meines Fraktionsvorsitzenden an dieser Stelle
nur begrüßen. Für eine echte Wahlfreiheit sollte das Betreuungsgeld so
schnell wie möglich kommen. Das wäre auch das dringend notwendige Signal
für die gesellschaftliche Anerkennung der unterschiedlichen Formen von
Familie. Und hier wiederhole ich auch gerne noch einmal, was ich bereits in
der früheren Landtagssitzung gesagt habe: "Es gibt keine guten und keine
schlechten Familien, es gibt verschiedene Familien mit unterschiedlichen
familiären Bedürfnissen. Die einen bleiben zu Hause, um ihre Kinder zu
erziehen - das ist gut so, die anderen haben einen Betreuungsbedarf - auch
das ist gut so. Ausschlaggebend ist ausschließlich, dass es dabei den Kindern
gut geht!"
Gerade unsere Generation erwartet viel von ihren Kindern. Ihre Anzahl ist
sehr viel niedriger. Trotzdem sollen sie sich selbst, ihre Kinder und uns
finanzieren, versorgen und pflegen und dabei sollen sie auch flexibel,
innovativ und wettbewerbsfähig sein. Wir sind dafür verantwortlich, dass sie
dafür das notwendige Rüstzeug bekommen, in Form von guter Betreuung und
Bildung. Und mit "Wir" meine ich uns alle, die ganze Gesellschaft. Hier ist
auch die Eigeninitiative eines jeden Bürgers gefordert. Wir haben schließlich
auch alle was davon.
Die große Koalition in Schleswig-Holstein hat es sich zum Ziel gesetzt, aktiv
am Ausbau von Krippenplätzen zu arbeiten. Dabei müssen wir verschiedene
Faktoren berücksichtigen. Bisher sind wir davon ausgegangen, dass wir den
Landesbeitrag von 60 Mio. jährlich trotz rückläufiger Kinderzahlen weiterhin
aufrechterhalten, um damit den Ausbau von Krippenplätzen und
altersgemischten Kindergartengruppen zu fördern. Zudem wird die
Qualifizierung von Tagespflegepersonal mit Landesmitteln gefördert.
Wir müssen aber auch sicherstellen, dass trotz rückläufiger Kinderzahlen die
Kindertagesstätten in der Fläche erhalten werden können. Die teilweise
geringen Kinderzahlen führen dazu, dass entweder Kindergartengruppen oder
ganze Kindergärten geschlossen werden müssen, oder aber die Elternbeiträge
steigen. Was wir brauchen ist also ein angemessenes Maß an Flexibilität bei
der Bildung von Kindergartengruppen und beim Personaleinsatz. Zusätzlich
müssen wir uns Gedanken über den Einsatz von Tagespflegepersonal machen
und hier für die Ausgestaltung von Kleingruppen den Rahmen abstecken. Das
war Aufgabe des Ministeriums und daraus ist die
Kindertagesstättenverordnung hervorgegangen, die sich derzeit in der
Anhörung befindet, wie man deutlich hören kann. Anhörungen sind dazu da,
die Betroffenen zu hören und deren Anregungen und Kritik gegebenenfalls
aufzunehmen und umzusetzen. Das geschieht im Augenblick und die
Fraktionen von CDU und SPD haben sich darauf verständigt, am derzeitigen
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Personalschlüssel für unter Dreijährige festzuhalten, die
Gruppenzusammensetzung aber variabler zu gestalten. Wir hätten uns auch
vorstellen können, Tagespflegepersonal zur Entlastung der Fachkräfte in den
Kindergartegruppen einzusetzen. Es handelt sich bei der Verordnung um
Mindestvoraussetzungen, die zu erfüllen sind. Und diese
Mindestanforderungen sind im Vergleich mit den anderen Bundesländern nun
wirklich nicht die schlechtesten. Der Vorschlag aus dem Ministerium sieht ab
dem 3. Kind eine weitere Fachkraft für die Gruppe vor. Je Kind unter drei
Jahren verringert sich die maximale Gruppegröße um ein Kind. Lediglich 6
andere Bundesländer haben überhaupt einen Mindeststandart für
altersgemischte Gruppen festgelegt. So hat beispielsweise die Stadt Bremen
geregelt, dass die maximale Gruppengröße für 1 - 6-jährige 15 Kinder beträgt,
wovon mindestens 5 Kinder unter 3 Jahre alt seien sollen. Über den
Personalschlüssel werden keine Aussagen getroffen.
Hessen regelt, dass in altersgemischten Gruppen 1,5 Fachkräfte bei einer
Gruppengröße von nicht mehr als 20 Kindern Minimum ist.
Oder auch Thüringen, die 1,6 Erzieher bei 10stünder Betreuungszeit auf eine
Gruppengröße von maximal 15 Kindern geregelt haben. Die meisten
Bundesländer allerdings überlassen es den Einrichtungen selbst, wie sie mit
dem Personaleinsatz umgehen. Baden-Württemberg verzichtet sogar gänzlich
auf Richtlinien, die Kindergartenrichtlinie wurde zum 01.01.1997 aufgehoben.
Dort haben sich die Verantwortlichen auch ohne Gesetz und Verordnung
geeinigt. Wobei ich hier deutlich sagen möchte, dass der Personalschlüssel
und die Gruppenzusammensetzung oder -größe noch lange keine Aussage
über die Qualität einer Kindertagesstätte machen können. Im Übrigen dürfen
diese Mindeststandarts auch gerne überschritten werden, was einige Träger
auch tun. Schließlich stehen auch die Kindertagesstätten mit ihren Angeboten
im Wettbewerb und eine gut ausgestattete Kindertagesstätte sichert am
ehesten, dass sie auch von den Eltern angenommen wird.
Bündnis 90/Die Grünen lehnt die Kindertagesstättenverordnung in Gänze ab.
Das halte ich für falsch. Man kann sich sicherlich über das notwendige
Personal in den Kindertagesstätten streiten und immer mehr fordern, das
kommt ja schließlich auch beim Wähler immer gut an. Mit ihrer kompletten
Ablehnung der Verordnung lehnt Bündnis 90/Die Grünen aber auch das
aufgenommene allgemeine Alkohol- und Rauchverbot in Kindertagesstätten
ebenso ab wie die Rahmenbedingungen für den Einsatz von
Tagespflegepersonal. Das ist schon bemerkenswert!
Es sollte möglich sein, ein Tagespflegeangebote für unter Dreijährige auch
außerhalb der eigenen Wohnung machen zu können, beispielsweise in den
eventuell leer stehenden Räumlichkeiten einer Kindertagesstätte oder in extra
dafür angemietet Räumen, wobei die Grenzen dieses Angebotes klar
abgesteckt sein müssen.
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Gerade beim Einsatz von Tagespflege muss darauf geachtet werden, dass der
familiäre Charakter und der intensive Kontakt zum Kind der Tagespflege
erhalten bleiben und nicht zu viele Kinder von einer Person betreut werden.
Zudem es sich beim Tagespflegepersonal nicht um ausgebildete
sozialpädagogische Fachkräfte handelt. Die neue
Kindertagesstättenverordnung trifft hierzu sehr verantwortungsbewusste
Regelungen. So sollen nicht mehr als 5 Kinder auf einmal, was den Vorgaben
des Bundes entspricht, aber auch nicht mehr als 10 Kinder insgesamt von
einer Person betreut werden. Ebenso sinnvoll ist die Regelung, dass nicht
mehr als 2 Tagespflegepersonen gleichzeitig nebeneinander tätig sein dürfen.
Auch dass stellt sicher, dass der familiäre Charakter der Tagespflege, wenn sie
nicht im eigenen Haushalt oder in der Wohnung in der die Kinder wohnen
stattfindet, erhalten bleibt.
Ein wichtiger Bestandteil der Kindertagesstättenverordnung ist auch die
Meldepflicht von Tagespflegepersonal gegenüber dem Jugendamt, wenn der
Verdacht auf die Verletzung des Kindeswohles vorliegt.
Meine Damen und Herren von den Grünen, was haben Sie gegen diese
Regelungen?
Ich schlage vor, wir diskutieren das noch einmal im Ausschuss miteinander
und beantrage für die CDU-Fraktion die Überweisung der Anträge von FDP
und Bündnis90/Die Grünen federführend im Bildungsausschuss und
mitberatend in den Sozialausschuss zu überweisen.
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