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Presseticker > alle > 2007 > Juni > 06 > 12:08

Peter Lehnert zu TOP 4: Freiwillige Feuerwehren sind flächendeckender Garant für die Sicherheit und den Schutz unserer Bürger

Portable Document Format ist das Original der Pressemitteilung Weitere Formate: formatierter Text, Fliesstext und Layout

Innenpolitik

Nr. 211/07 vom 06. Juni 2007

Peter Lehnert zu TOP 4:
Freiwillige Feuerwehren sind flächendeckender Garant für die
Sicherheit und den Schutz unserer Bürger

Es gilt das gesprochene Wort

Der Brand- und Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein basiert zu einem
ganz überwiegenden Teil auf ehrenamtlichem Engagement. Seit über 130
Jahren sind die Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein
flächendeckend Garant für die Sicherheit und den Schutz unserer Bürgerinnen
und Bürger.
Dabei nehmen Menschen Gefahren in Kauf und opfern große Teile ihrer
Freizeit bis hin zum nächtlichen Schlaf. Ohne das Ehrenamt müsste der Staat
diese Leistung sonst mit Hilfe hauptamtlicher Kräfte erbringen. Ein Blick in
die kreisfreien Städte lässt erahnen, welche Ausgaben auf uns zukämen, wenn
wir überall im Land Berufsfeuerwehren unterhalten müssten. Und spätestens
bei Naturkatastrophen wie starken Stürmen und Sturmfluten stoßen schon
jetzt die hauptamtlichen Einsatzkräfte an ihre Grenzen und sind auf den
aktiven Einsatz der ehrenamtlichen Helfer angewiesen.

Ich habe hohen Respekt vor diesen Männern und Frauen, die uns vorleben,
wie eine Gesellschaft als Gemeinschaft funktionieren kann. Aber dies
erfordert nicht nur unsere Anerkennung, sondern vor allem unsere
nachhaltige Unterstützung. Gerade beim Stichwort Klimawandel wird uns
ständig vor Augen geführt, wie groß die Bedeutung eines wirksamen

                      Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel
  Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de



                                                                                            Seite 1/3

Katastrophenschutzes ist. Deshalb müssen wir alles tun, um unseren
Feuerwehrleuten die richtigen Rahmenbedingungen für ihre wichtige und oft
gefährliche Arbeit zur Verfügung zu stellen.

In den vergangenen zehn Jahren sank die Zahl der Feuerwehrleute im Land
von rund 56.000 auf weniger als 49.000. Es muss uns ernsthafte Sorgen
machen, wenn nun inzwischen auch Jugendfeuerwehren einen
Mitgliederrückgang zu verzeichnen haben. Gerade deshalb schulden wir allen
Jugendlichen in den Wehren und vor allem ihren Betreuerinnen und Betreuern
für ihr vorbildliches Engagement Dank.

Außerdem ist der Anteil an Frauen und Ausländern in den Wehren noch zu
gering. Deshalb ist es zu begrüßen, dass der Landesfeuerwehrverband in
diesem Bereich eigene Werbekampagnen anstößt. Die Werbung neuer
Mitglieder für die Feuerwehren können auch wir tatkräftig unterstützen,
indem wir die Bürgerinnen und Bürger in unseren Wahlkreisen aktiv
ansprechen.

Wir müssen alles tun, um ein weiteres Absinken der Mitgliederzahlen bei den
Wehren zu verhindern, denn weder eine Dienstverpflichtung noch eine
berufsmäßige Wahrnehmung des Feuerwehrdienstes bieten einen
angemessenen Ausweg.

Es ist daher auch Aufgabe der Politik, dieses Ehrenamt zu fördern und
attraktiv zu gestalten. Dazu gehört nicht nur eine angemessene
Sachausstattung, sondern auch Rahmenbedingungen, damit Beruf und
Ehrenamt besser vereinbar werden. Die Verwaltungsstrukturreform im
kreisangehörigen Bereich erfordert schnelles Handeln:

Teilweise wird es Gemeindefeuerwehren mit mehr als 10 Ortswehren und 400
Mitgliedern geben und Amtswehren, denen mehr als 30 Feuerwehren
angehören. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen deshalb so
angepasst werden, dass ein solches Gebilde überhaupt noch ehrenamtlich
geführt werden kann. Daher wird die Zahl der Stellvertreter auf 3 erhöht und
die Möglichkeit zu Delegiertenversammlungen geschaffen. In der Praxis ist
gerade für Führungspersonal die Anhebung der Altersgrenze auf bis zu 67
Jahre wichtig.

Und für jede einzelne Einsatzkraft muss eine hinreichende Absicherung
gewährleistet sein. Die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr müssen
sicher sein können, dass sie bei Gefährdung ihrer Gesundheit und beim
Einsatz von Leib und Leben zugunsten Dritter gut abgesichert sind. Dies
erfolgt mit der notwendigen Klarstellung im
Landeskatastrophenschutzgesetz.


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Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein wichtiger Baustein, um den
Feuerwehren im Land die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen. Ich
hoffe, dass wir die Ausschussberatungen dazu nutzen können, um in diesem
Sinne weitere Fortschritte zu erzielen.




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