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Presseticker > alle > 2007 > Juni > 06 > 12:23

Karl-Martin Hentschel zum Brandschutz- und Landeskatastrophenschutzgesetz

Portable Document Format ist das Original der Pressemitteilung Weitere Formate: formatierter Text, Fliesstext und Layout

PRESSEDIENST                                              Fraktion im Landtag
                                                          Schleswig-Holstein
                                                          Pressesprecherin
Es gilt das gesprochene Wort!                             Claudia Jacob
                                                          Landeshaus
TOP 4 ­ Änderung des Brandschutzgesetzes und              Düsternbrooker Weg 70
                                                          24105 Kiel
des Landeskatastrophenschutzgesetzes
                                                          Durchwahl:   0431/988-1503
                                                          Zentrale:    0431/988-1500
Dazu sagt der innenpolitische Sprecher                    Telefax:     0431/988-1501
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:                       Mobil:       0172/541 83 53
Karl-Martin Hentschel:                                    E-Mail:      presse@gruene.ltsh.de
                                                          Internet:    www.sh.gruene-fraktion.de


                                                          Nr. 246.07 / 06.06.2007


Gemeinsam gewählte Führung in den Ämtern
sinnvoll

Die freiwilligen Feuerwehren sind einer der wichtigsten Zweige ehrenamtlicher bürger-
schaftlicher Arbeit. Zu der Arbeit der Feuerwehr gehört selbstverständlich auch der
vorbeugende Brandschutz. Diese Aufgabe wird von ihnen tatsächlich längst wahrge-
nommen. In diesem Hause haben wir das Engagement der Feuerwehren direkt wahr-
nehmen können, als sie sich im Jahr 2004 im Zuge der Überarbeitung der Landes-
bauordnung intensiv für die Verankerung einer Pflicht zur Installation von Rauchwarn-
meldern stark gemacht haben.

Dass Vorbeugung und Aufklärungsarbeit der Feuerwehren nun auch Eingang in das
Gesetz findet, ist eine Angelegenheit, die vermutlich nicht ausführlich und kontrovers
diskutiert werden muss. So ähnlich wird es sich wohl mit den meisten Regelungen
dieses Gesetzes verhalten. Bemerkenswert fand ich beim Lesen des Entwurfs die
Tatsache, dass es bisher keine Regelung über Mutterschutz für aktive Feuerwehrmit-
glieder gab, vermutlich mangels Praxisrelevanz. In den letzen Jahren hat jedoch die
Teilnahme von Frauen am aktiven Feuerwehrdienst an Bedeutung gewonnen, weil
viele Männer nicht mehr in den Dörfern arbeiten und deshalb tagsüber nicht mehr er-
reichbar sind, wenn ein Einsatz nötig ist.

Durch die neue Amtsverfassung hat sich die Größe vieler Ämter beträchtlich erhöht.
Dies stellt größere Anforderungen an die Amtswehrführung. Dem wird in dem Gesetz
dadurch Rechnung getragen, dass in Zukunft mehrere Stellvertreter oder Stellvertrete-
rinnen der Amtswehrführerin oder des Amtswehrführers gewählt werden können,
wenn das nötig ist. Auch dies ist eine sinnvolle Veränderung, um die Schlagkraft der
Feuerwehren sicherzustellen.
1/2

Am Schluss noch eine Änderung, die der Innenminister geschickt versteckt hat, die
aber durchaus interessante Implikationen enthält. Der neue Paragraph 8 Absatz 3
enthält folgende Fassung: ,,Freiwillige Feuerwehren in der Trägerschaft eines Amtes
sind Ortsfeuerwehren, die zusammen eine Gemeindefeuerwehr bilden." Zu Deutsch
bedeutet das: Im Falle der Übertragung der Aufgabe auf das Amt bildet in Zukunft
,,feuerwehrbezogen" das Amt eine Amtsgemeinde, die aus mehreren Orten mit eige-
nen Feuerwehren besteht. Der Innenminister antizipiert hier bereits die von den Grü-
nen vorgeschlagene Gemeindereform - zumindest für den Bereich der Feuerwehren.

Auch hier sind grüne Ideen offensichtlich kaum noch aufzuhalten. Aus diesem beson-
deren Grunde schlage ich ebenfalls die Überweisung des Gesetzes in den Innen- und
Rechtsausschuss vor.


                                         ***
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