PRESSEDIENST Es gilt das gesprochene Wort! TOP 4 ­ Änderung des Brandschutzgesetzes und des Landeskatastrophenschutzgesetzes Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: Zentrale: Telefax: Mobil: E-Mail: Internet: 0431/988-1503 0431/988-1500 0431/988-1501 0172/541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Karl-Martin Hentschel: Nr. 246.07 / 06.06.2007 Gemeinsam gewählte Führung in den Ämtern sinnvoll Die freiwilligen Feuerwehren sind einer der wichtigsten Zweige ehrenamtlicher bürgerschaftlicher Arbeit. Zu der Arbeit der Feuerwehr gehört selbstverständlich auch der vorbeugende Brandschutz. Diese Aufgabe wird von ihnen tatsächlich längst wahrgenommen. In diesem Hause haben wir das Engagement der Feuerwehren direkt wahrnehmen können, als sie sich im Jahr 2004 im Zuge der Überarbeitung der Landesbauordnung intensiv für die Verankerung einer Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern stark gemacht haben. Dass Vorbeugung und Aufklärungsarbeit der Feuerwehren nun auch Eingang in das Gesetz findet, ist eine Angelegenheit, die vermutlich nicht ausführlich und kontrovers diskutiert werden muss. So ähnlich wird es sich wohl mit den meisten Regelungen dieses Gesetzes verhalten. Bemerkenswert fand ich beim Lesen des Entwurfs die Tatsache, dass es bisher keine Regelung über Mutterschutz für aktive Feuerwehrmitglieder gab, vermutlich mangels Praxisrelevanz. In den letzen Jahren hat jedoch die Teilnahme von Frauen am aktiven Feuerwehrdienst an Bedeutung gewonnen, weil viele Männer nicht mehr in den Dörfern arbeiten und deshalb tagsüber nicht mehr erreichbar sind, wenn ein Einsatz nötig ist. Durch die neue Amtsverfassung hat sich die Größe vieler Ämter beträchtlich erhöht. Dies stellt größere Anforderungen an die Amtswehrführung. Dem wird in dem Gesetz dadurch Rechnung getragen, dass in Zukunft mehrere Stellvertreter oder Stellvertreterinnen der Amtswehrführerin oder des Amtswehrführers gewählt werden können, wenn das nötig ist. Auch dies ist eine sinnvolle Veränderung, um die Schlagkraft der Feuerwehren sicherzustellen. 1/2 Am Schluss noch eine Änderung, die der Innenminister geschickt versteckt hat, die aber durchaus interessante Implikationen enthält. Der neue Paragraph 8 Absatz 3 enthält folgende Fassung: ,,Freiwillige Feuerwehren in der Trägerschaft eines Amtes sind Ortsfeuerwehren, die zusammen eine Gemeindefeuerwehr bilden." Zu Deutsch bedeutet das: Im Falle der Übertragung der Aufgabe auf das Amt bildet in Zukunft ,,feuerwehrbezogen" das Amt eine Amtsgemeinde, die aus mehreren Orten mit eigenen Feuerwehren besteht. Der Innenminister antizipiert hier bereits die von den Grünen vorgeschlagene Gemeindereform - zumindest für den Bereich der Feuerwehren. Auch hier sind grüne Ideen offensichtlich kaum noch aufzuhalten. Aus diesem besonderen Grunde schlage ich ebenfalls die Überweisung des Gesetzes in den Innen- und Rechtsausschuss vor. ***