ist das Original der Pressemitteilung
Weitere Formate:
,
und
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1
Presseinformation
Wolfgang Kubicki, MdL
Vorsitzender
Nr. 175/2007 Dr. Heiner Garg, MdL
Stellvertretender Vorsitzender
Kiel, Mittwoch, 6. Juni 2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL
Parlamentarischer Geschäftsführer
Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
Innen/ Brandschutz/ Feuerwehren
Günther Hildebrand zum Landesbrandschutz- und
Katastrophenschutzgesetz
In seinem Redebeitrag zu TOP 4 (Landesbrandschutzgesetz,
Landeskatastrophenschutzgesetz) erklärte der kommunalpolitische
Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:
,,Lassen Sie mich kurz mit einem Dank an die Frauen und Männer beginnen,
die sich im Katastrophenschutz und in der Feuerwehr für die Sicherheit
unserer Bürgerinnen und Bürger einsetzen. Sie sind immer da, wenn die
Bürger sie rufen zu jeder Tages- und Nachtzeit und sie helfen aus nahezu
allen Notsituationen. Da aber insbesondere die Regelungen im
Katastrophenschutzgesetz nicht ganz so spektakulär sind, lassen Sie mich
als Schwerpunkt auf die Feuerwehren im Land eingehen.
Allein mehr als 48.000 Bürgerinnen und Bürger engagieren sich im Land in
1.419 Freiwilligen Feuerwehren.
Neben der klassischen Aufgabe der Brandbekämpfung kommen die Wehren
aber vermehrt bei technischen Einsätzen, Gefahrgut-Unfällen und
Unwetterlagen zum Einsatz. Daneben leisten sie Prävention in Schulen und
Kindergärten und sind unverzichtbarer Bestandteil des gesellschaftlichen
Lebens in den Dörfern, Gemeinden und Städten des Landes.
Insbesondere im Ländlichen Raum und dort in Gemeinden, wo das
gemeindliche Leben beispielsweise durch den Weggang von Postfilialen,
Sparkassen oder Lebensmittelmärkten beeinträchtigt wurde, bilden die
Feuerwehren einen zentralen sozialen Faktor. Dennoch sank die Anzahl der
Mitglieder in den vergangenen zehn Jahren von 56.000 auf noch über
48.000.
Die Gründe für die sinkenden Zahlen der Aktiven sind vielfältig:
Sie liegen zum einen in der Demografischen Entwicklung, aber auch im
geänderten Freizeitverhalten oder der höheren Beanspruchung im
Berufsleben. Eine Gegenmaßnahme besonders im ländlichen Raum ist die
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1
Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497,
E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/
2
Schaffung von Jugendfeuerwehren, um bereits frühzeitig Jugendliche an die Feuerwehren
heranzuführen.
Auch der Gesetzentwurf versucht dieser Entwicklung entgegenzuwirken und durch kleine
Veränderungen die Attraktivität eines Engagements in den Feuerwehren zu steigern.
Der Tatbestand für Entschädigungen, Ersatzansprüche und Zuwendungen wurde
erweitert. So können künftig Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren bei Einsatz,
Teilnahme an Lehrgängen und Wahrnehmung von Aufgaben in der Brandschutzerziehung
gegen den Träger der Feuerwehr eine Entschädigung für die hierdurch bedingte
Abwesenheit vom Haushalt verlangen, wenn es sich mindestens um einen Zwei-
Personen-Haushalt handelt und das Mitglied der Feuerwehr entweder nicht erwerbstätig
ist oder weniger als 20 Stunden pro Woche arbeitet.
Darüber hinaus können bei entsprechenden Einsätzen die nachgewiesenen Kosten einer
entgeltlichen Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen ersetzt werden.
Faktisch werden diese Regelungen insbesondere Frauen zugute kommen, die sich in der
Feuerwehr engagieren möchten.
Ein weiterer Grund für notwendige Änderungen der Vorschriften im Brandschutzgesetz
sind die durch die kommunale Ämterstrukturreform notwendig gewordenen
Strukturveränderungen bei den freiwilligen Feuerwehren.
Durch die neuen größeren Ämter befinden sich teilweise bis zu 40 Feuerwehren in einem
Amtsbereich. Lediglich ein ehrenamtlicher Amtswehrführer wäre mit der Vertretung dieser
Wehren überlastet, so dass die Anzahl der Stellvertreter bis auf drei erhöht wurde. Ebenso
kann für die Mitgliederversammlung einer Gemeindefeuerwehr ein Delegiertensystem in
der Satzung eingeführt werden, damit die Säle bei den Mitgliederversammlungen nicht
aus den Nähten platzen. Die Entscheidung obliegt den Feuerwehren selbst.
Weitere Änderungen sind folgende:
Die Möglichkeit zur Teilnahme am aktiven Dienst wurde verlängert. Wer nach Vollendung
seines 60. Lebensjahres weiter freiwillig aktiven Dienst in der Feuerwehr tun will und
hierzu auch in der Lage ist, der kann nunmehr bis 67 in der Feuerwehr verbleiben und
scheidet nicht bereits mit 65 aus. Allerdings wurde seitens des
Landesfeuerwehrverbandes im Rahmen der Regierungsanhörung zu diesem
Gesetzentwurf vorgeschlagen, dass bei Führungspositionen ein Ausscheiden aus den
Ämtern erfolgen muss. Warum dies nicht im Gesetz erfolgt ist, können wir noch im
Rahmen der Ausschussberatungen erörtern.
Auf eine Änderung im Gesetzentwurf, möchte ich abschließend noch kurz eingehen. In § 9
des Entwurfs fällt auf, dass Mitglieder der Feuerwehr künftig durch das Brandschutzgesetz
zur Verschwiegenheit über die bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten
verpflichtet sind. Dies hat uns zunächst verwundert.
Nach Auskunft des Landesfeuerwehrverbandes war aber eben diese Regelung notwendig.
Heutzutage ist es technisch möglich, an Einsatzorten, wie beispielsweise Unfallorten, mit
dem Telefon Fotos zu machen. Insbesondere die Vertreter der Medien seien in der
jüngeren Vergangenheit an Feuerwehrleute herangetreten, um auf diese Weise Fotos von
Opfern und dergleichen gegen Entgelt zu bekommen. Ich finde diese Vorgehensweise
beschämend.
Ich denke, dass die Anhörungen im Ausschuss wenig bis keinen Änderungsbedarf am
Gesetzentwurf hervorrufen wird."
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2
Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497,
E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/